Stellungnahmen/Gutachten
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1.315 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.315)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.01.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) für Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes -
BT-Drs. 21/1491
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
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BR-Drs. 157/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
6.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik an Gebäuden
Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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24.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte der Carbon Management Strategie der Bundesregierung (CMS)
Die Eckpunkte der CMS stellen die politischen Maßgaben den für den Umgang mit CCS/CCU dar und bilden die Grundlage für die umfassende Carbon Management-Strategie selbst. In der CMS geht es u.a. darum, notwendige Anwendungsgebiete für CCU und CCS zu benennen sowie die rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf in Deutschland darzustellen. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Schaffung der notwendigen Infrastruktur gelegt.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte der Carbon Management Strategie der Bundesregierung (CMS)
Die Eckpunkte der CMS stellen die politischen Maßgaben den für den Umgang mit CCS/CCU dar und bilden die Grundlage für die umfassende Carbon Management-Strategie selbst. In der CMS geht es u.a. darum, notwendige Anwendungsgebiete für CCU und CCS zu benennen sowie die rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Hochlauf in Deutschland darzustellen. Der Schwerpunkt wird dabei auf die Schaffung der notwendigen Infrastruktur gelegt.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Adressatenkreis:
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03.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2.) Marktlich getriebener Ausbau von Erneuerbaren Energien-Anlagen und Energiespeichern
Gestaltung, Schaffung oder Absicherung eines gesetzlichen oder marktlichen Investitionsrahmens für den Ausbau von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Adaption der Energiemärkte auf die Eigenschaften von Erneuerbaren Energien und Energiespeichern. Verbesserung des Marktzugangs, der Vermarktung und der Finanzierung, sowie Schaffung, Weiterentwicklung oder Ablösung von Föderinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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29.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 22.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse
Vereinfachung des Entwurfes hin zu abstrakt-generellen Vorschriften mit der Möglichkeit zur weiteren inhaltlichen Bestimmung durch die zuständigen nachgeordneten Behörden
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 09.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Regelungen zur Vermeidung von PV-Stromspitzen durch den Einsatz von Stromspeichern. Ebenso durch Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von kleinen Anlagen. Schneller Einbau von intelligenten Messsystemen auf Wunsch.
- Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.12.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys
Praktikable Anforderungen an Digitalisierungsberichte für § 14a; Steuerung über intelligentes Messsystem; Praktikable Anforderungen an Steuerung über iMSys, Kosteneffizienter Roll-out von intelligenten iMSys für Prosumer
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Planung von Wasserstoffverteilnetzen und -netzausbaugebieten
Das Wärmeplanungsgesetz und die Netzentwicklungsplanung müssen so angewendet erfolgen, dass Kommunen ihre Gasnetze dahingehend weiterverwenden können, indem sie zeitnah Sicherheit darüber bekommen können, mit wie viel Wasserstoff sie über das Kernnetz bekommen können. Dafür müssen sie rechtssicher Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können, um beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe an das Wasserstoffnetz anzuschließen und so bestehende Gasnetze weiterverwenden zu können. Rückbauverpflichtungen sind abzulehnen, es ist Klarheit über die Netzanschlussbedingungen zu schaffen und Wärmepläne müssen im Zuge des Wasserstoff-Hochlaufs weiterentwickelt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 25.11.2024
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Adressatenkreis:
-
26.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher: Verfahrensbeschleunigung und Erreichen der Ausbauziele bei PV-Solarparks durch geweitete Standortkulisse und Wegenutzungsrecht; Projekthöchstgrenze 100 MW bei PV-FFA sollte bleiben; Energiewende für Mieter:innen durch Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung praxistauglich machen; gestiegene Kapitalkosten von PV-Investitionen auf Gewerbedächern kompensieren; Renaissance der Solarindustrie in Deutschland fördern; gesetzlich festgelegte Ausbauziele von Solar und Speicher erreichen; Speicher als zentrales Element eines modernen Energiesystems; Reformierung des Strommarktes; Hohe Akzeptanz für Solartechnik sichern und ausbauen; Wärmewende durch Solarthermie entfesseln
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
04.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See...
Ziel des Gesetzes ist u.a. die UVP-Pflicht für Offshore-Windparks zu streichen, um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit Blick auf Rechtssicherheit spricht sich Shell für eine Kann-Option in Bezug auf die UVP aus. Desweiteren setzen wir uns für Reformen am Ausschreibungsdesign, der Projektumsetzung und der Betriebszeit ein, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die weniger Risiko und höhere Realisierungswahrscheinlichkeit unterstützen.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung durch den Bundeshaushalt der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 25.07.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Energieversorgung des Rheinlands sowie entsprechender Ausbau regenerativer Energien
Damit die Energiewende Rheinland wohlstandverträglich gelingt, brauchen wir dringend – dauerhaft gesicherte Energiemengen (2030+) – global wettbewerbsfähige Energiepreise – Ausbau der entsprechenden Infrastruktur für Transport und Speicherung grünen Stroms
- Bereitgestellt von: Metropolregion Rheinland e.V. am 29.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Reform des Strommarktes
Ziel des Verbandes ist einerseits die Reform des Finanzierungsmechanismus von einer zeit- auf eine mengenbasierte Vergütung und andererseits die Berücksichtigung weitere Erneuerbare Flexibilitäten wie z.B. Bioenergie, Wasserkraft, Batterien in der Kraftwerkstrategie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Der BVES setzt für ein möglichst effizientes Anschlussverfahren ein. Dies schließt detaillierte Ausführungen in einem Gesetzesentwurf zu den Informationen, die Netzbetreiber bei Anschlussbegehren einfordern dürfen ein, feste Fristen zu denen Rückmeldungen erfolgen müssen, die Verhinderung von Fristumgehungsmöglichkeiten und eine elektronische Auskunftsplattform. Die Kosten für den Netzausbau dürfen auf keinen Fall auf die Anschlusspetenten abgewälzt werden. Weiterhin muss die Reservierung von Kapazitäten diskriminierungsfrei und transparent erfolgen.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Vorabkonsultation zu den Regelungsentwürfen für die Beschleunigung von Netzanschlüssen
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Netzanschlussverfahren und Abbau unnötiger Bürokratielasten
Vereinheitlichung von Netzanschlussverfahren. Gesetzliche Vorgaben müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Bearbeitungsfrist für Netzbetreiber muss mit einer Obergrenze versehen werden. Der gesamte Netzanschlussprozess muss vereinheitlicht werden. Hierzu muss eine einheitliche digitale Plattform mit standardisierten Schnittstellen geschafffen werden. Bei Photovoltaikanalgen müssen einheitliche Größenklassen definiert werden. Ausnahmen für PV-Kleinstanlagen sowie Bestandsanlagen bei der Pflicht zur Steuerbarkeit. Technische Anwendungsregeln für den Anschluss von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz (TAR des FNN) und die organisatorischen Bedingungen, den technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung (Muster-TAB des BDEW) müssen zusammengelegt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Anliegen der Wasserwirtschaft bei Wasserstoffbeschleunigung
Im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz werden die Rahmenbedingungen gesetzt, um die Wasserstofftransformation zu ermöglichen. Wasserstoff wird zukünftig in großen Mengen benötigt. Aus diesen Gründen ist ein schneller Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland essentiell, sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit als auch für die Erreichung der Klimaziele. Deswegen bedarf es zeitnah Regelungen für die Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff. Nutzungskonkurrenzen um Wasserressourcen nehmen in vielen Regionen zu. Dazu kann regional auch die Produktion von Wasserstoff beitragen. Der VKU setzt sich deswegen für die Umsetzung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung bei Nutzungskonkurrenzen und eine Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren ein
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: