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34 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Masterplan Ladeinfrastruktur 2030"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (34)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BEV. Laut Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung..., ...Bundesregierung (2025): Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ZVEI setzt sich dafür ein, die Elektrifizierung als zentralen Hebel für Klimaneutralität zu stärken und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sowie ein flexibles, intelligentes und resilientes Stromsystem, das den steigenden Strombedarf und die wachsende Bedeutung von Nachfrageflexibilität berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ermöglichen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 sollte konsequent...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BP Europa SE bewertet den Masterplan-Entwurf insgesamt sehr positiv, insbesondere die Stärkung des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die Maßnahmen zur Verbesserung der Netzanschlussprozesse. Kritisch wird das Fehlen eines verbindlichen Umsetzungszeitplans gesehen; zudem wird angeregt, die Wirksamkeit der Maßnahmen messbar zu gestalten und konkrete Fristen festzulegen. Besonders wichtig ist bp die Senkung der Stromabgaben und eine praxisnahe, unbürokratische Förderung, um die Wirtschaftlichkeit und den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: BP Europa SE am 31.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...2Siehe auch Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 Seite ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einführung der im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 und im Klimaschutzprogramm...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

    • Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 12.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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