Stellungnahmen/Gutachten
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116 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SGB 4"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (116)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts hinsichtlich der agilen Zusammenarbeit
Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zur Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens für den Einsatz externer Dienstleister und Freelancer in agilen IT-Projekten ein.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 03.02.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorge für Selbstständige
Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 18.09.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorge für Selbstständige
Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände am 10.09.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeits- und Sozialpolitik: Flexible, praxisnahe und bürokratiearme Regelungen umsetzen
Die BVEO fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie, eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 23.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf einer Regelung zur Änderung des Rechts der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV)
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeits- und Sozialpolitik: Flexible, praxisnahe und bürokratiearme Regelungen umsetzen
Die BVEO fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie, eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf einer Regelung zur Änderung des Rechts der kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV)
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unser Wohlstand muss erwirtschaftet, d. h. erarbeitet werden. Das seit Jahren stetig sinkende Arbeitszeitvolumen pro Erwerbstätigen zeigt, dass derzeit die Anreize falsch, d. h. gegen eine Ausweitung der aktuellen sowie der Lebensarbeitszeit gesetzt sind. Hier muss gegengesteuert werden – von der abschlagsfreien vorgezogenen Rente über Anreize für Teilzeit bis hin zur Ausgestaltung verschiedener Sozialleistungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Versicherungswirtschaft unterstützt Maßnahmen, die im demografischen Wandel auf ein längeres Erwerbsleben abzielen. Zum einen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, zum anderen, um das Versorgungsniveau zu stabilisieren, ohne die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zusätzlich zu belasten. Um die GRV dauerhaft tragfähig zu gestalten, insbesondere, um das politisch gewünschte, höhere Rentenniveau von 48 Prozent zu halten, sind aus Sicht des GDV weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört u. a., die Regelaltersgrenze mit Blick auf die weiter steigende Lebenserwartung anzupassen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.08.2024
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Adressatenkreis:
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27.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern
Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 17.02.2025
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern
Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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21.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin]
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern
Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 26.05.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmebn verbessern
Reduzierung der Strom und Energiekosten Reduzierung der Lohnnebenkosten weniger Bürokratie durch Digitalisierung und eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 16.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 19.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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18.06.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Versorgungspolitische Steuerung der Reformen zur GKV-Finanzierung
Die Bundesärztekammer fordert, die Reformen zur GKV-Finanzierung nicht nur fiskalisch, sondern auch ausdrücklich versorgungspolitisch präzise zu steuern und die im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen dementsprechend zu überarbeiten. Ergänzend fordert die BÄK die vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger, ein Monitoring der Gesetzesfolgen, den Abbau von Bürokratie sowie eine Wende in der Präventionspolitik.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 20.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbständige bei der Erhebung der Sozialbeiträge nicht schlechter stellen als Arbeitnehmer
Bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden sich die Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer. Während bei Arbeitnehmern ausschließlich der Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird und der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte übernimmt, werden bei Selbständigen sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zudem müssen Selbständige die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Beitragsermäßigungen, wie sie für geringverdienende Arbeitnehmer im Übergangsbereich bei einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro vorgesehen sind, gelten für Selbständige nicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung des Gesamtbeitragssatzes zur Sozialversicherung auf unter 40 Prozent
Um die Abgabebelastung dauerhaft in einem vertretbaren Maß zu halten, müssen in allen Sozialversicherungszweigen Maßnahmen ergriffen werden, die eine nachhaltige Finanzierbarkeit sicherstellen und Beitragssatzanstiege ausschließen. Wir fordern eine Deckelung des Gesamtbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplant ist eine Reform des SGB VIII hin zu einer Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit Einführungen von Vorrangregelungen für sogenannte Infrastrukturleistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Bildungsassistenz mit der einer unbefristeten Länderöffnungsklausel. Die BAGFW spricht sich größtenteils gegen die geplanten Regelungen aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 26.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
10. Familienbericht zu Alleinerziehenden bewertet
Der VAMV hat sich kritisch konstruktiv mit den politischen Empfehlungen des 10. Familienberichts zu Allein- und Getrennterziehenden auseinandergesetzt. Er begrüßt die Forderung der Kommission im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Rahmenbedingungen für die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern zu setzen, damit diese im Lebensverlauf nicht systematisch Armutsrisiken ausgesetzt sind. Mit Blick auf Begriffe und Leitbilder plädiert der VAMV entschieden dafür „alleinerziehend“ im Recht, in amtlicher Statistik und Sprachgebrauch zu erhalten: wird die typische Mehrbelastung durch Begriffe wie „getrennt erziehend“ verwässert ist fraglich, wie die Mehrbelastung angemessen im Sozial- und Steuerrecht kompensiert wird.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 24.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze anpassen
Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beitragssatzstabilität der GKV durch ausgabenseitige und einnahmenseitige Maßnahmen, die sich prinzipiell an der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik und am evidenzbasierten Nutzen ausrichten. Daneben erfolgen weitere Schritte, um die Einnahmeseite zu stärken. Ein signifikanter Beitrag der Beitragszahler zu Haushaltskonsolidierung ist ebenfalls vorgesehen.
- Bereitgestellt von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 20.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Altersteilzeit im Blockmodell
Die Altersteilzeit im Blockmodell soll erhalten bleiben. Das Blockmodell sichert Sie ermöglicht älteren Beschäftigten einen planbaren und gesundheitlich angemessenen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und hat sich über viele Jahre als verlässliches Instrument der betrieblichen und tariflichen Praxis bewährt. Der Erhalt wird von beiden Sozialpartnern, Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, unterstützt. Eine kontinuierliche Teilzeit ist zudem nicht bei allen Tätigkeiten und auch nicht in dem erforderlichen Umfang betrieblich umsetzbar. Die Altersteilzeit leistet einen Beitrag zu einer sozialverträglichen Gestaltung von demografischem Wandel und industrieller Transformation und fördert die Akzeptanz notwendiger Veränderungsprozesse in den Betrieben.
- Bereitgestellt von: Mercedes-Benz Group AG am 18.09.2026
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Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben: