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220 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnFG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (220)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Energiemonitoring wird der aktuelle Strategieprozess der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Energiepolitik bezeichnet. Für die sonnen GmbH ist dabei insbesondere relevant: - die Zukunft der kleinen PV-Anlagen im EEG - die Vereinfachungen bei der Direktvermarktung - der flexible Einsatz von Speichern - die Resilienz von Lieferketten und die Cybersicherheit von Erneuerbare Energien Anlagen

    • Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...118 Abs. 6 EnWG und § 21 EnFG Keine Steuerung von Wechselrichtern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 293/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
    • Adressatenkreis:
      • 05.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEGFinanzierungsbedarfs nach dem EnFG aus? Negative Preise wirken..., ...Marktwertfaktoren (gem. Anlage 1 Nr. 11 EnFG) In beiden Fällen basieren...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzentgelte, Stromsteuer, EnFG, etc. beeinflussen erheblich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach EnFG notwendig, Energie- oder...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strompreiskompensation, BECV, EnFG, Energiesteuerentlastungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Netzanschlusspakets, um Netzanschlussverfahren verbindlicher, transparenter und digitaler auszugestalten. Insbesondere sollen verbindliche Fristen, nachvollziehbare Priorisierungskriterien und belastbare Anschlusszusagen eingeführt sowie flexible Netzanschlussvereinbarungen rechtssicher ausgestaltet werden. Zudem sollen Energiespeicher diskriminierungsfrei berücksichtigt und Anreize für Flexibilitäten im Netzanschluss geschaffen werden. Die Regelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und Priorisierungsbefugnissen der Netzbetreiber sollen so angepasst werden, dass Netzengpässe nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen neuer Erzeugungs- und Speicherprojekte führen.

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 27.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ............. 28 7.1 § 21 EnFG – Befreiung von Netzumlagen..., ...ÄNDERUNGSBEDARF 7.1 § 21 ENFG – BEFREIUNG VON NETZUMLAGEN..., ...Umsetzungsproblemen. In § 21 EnFG sind nun nach einiger ..., ...wesentlichen Netzumlagen nach § 21 EnFG befreit. Zwischenspeicherung..., ...wesentliche Punkte im § 21 EnFG zur Umsetzung der Abgrenzungsund..., ...Durch Klarstellung im § 21 EnFG könnten diese unnötigen..., ...zur Klarstellung im § 21 EnFG, beispielsweise durch einen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eingespeist wird. Nach § 21 EnFG ist zwischengespeicherter..., ...eine Ausweitung von § 21 EnFG auf die Konzessionsabgabe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch für § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG anwendbar, was keine ..., ...Umlagensaldierung (§ 21 Abs. 4a EnFG), könnte den Akteuren/Netzbetreibern..., ...für § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG anwendbar, wofür ein Marktprämienanspruch..., ...Umlagensaldierung (§ 21 Abs. 4a EnFG), könnte den Akteuren/Netzbetreibern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) fallen, vom Bundesamt ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG ist zulässig. oder alternativ..., ... EEG, § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG) ohnehin auch für EEG-Bestandsanlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), Entlastungen bei der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung des § 21 Abs. 4 EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ...Strom-mengen wird auf § 21 Abs. 4 EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. 6 EnWG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Juristische Änderungen im EnFG .........................., ...ÜNB-Mitteilungspflichten nach § 51 EnFG-E ........................, ...Wasserstoff (§ 25 Absatz 2 EnFG) ........................., ...seit 16. Mai 2024. • EnFG: Streichung der Bedingung..., ...pumpen (§ 22 i.V.m § 52 EnFG) und • Klarstellungen..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entspre chend angepasst..., ...Parallel dazu soll § 26 EnFG-RegE hinsichtlich der..., ...Juristische Änderungen im EnFG Im Rahmen des EnFG sollten..., ...Bürokratie! Sämtliche der EnFG-Privilegien sind nur dann..., ... der BDEW für sämtliche EnFG-Privilegierungstatbestände..., ...betrifft u.a. § 22 Abs. 2 EnFG, die Privilegierung des..., ... in Verbindung mit § 55 EnFG aus. Nicht nur kann als..., ...da die nach § 22 EnFG über einen eigenen Zählpunkt..., ...in § 51 Abs. 1 Nr. 3 c) EnFG-E die Mitteilungspflicht..., ...nach Anlage 1 Nr. 9.5 EnFG-E berechnen soll. Der BDEW..., ...Netzverluste nach § 21 Abs. 6 EnFG Gemäß § 21 Abs. 6 EnFG..., ...anderen Re gelungen des EnFG stellen Betreiber von Netzen..., ...Klarstellung in § 2 Nr. 9 EnFG an. „(6) Der Anspruch..., ...Klarstellung in § 2 Nr. 9 EnFG vor: „Netzentnahme“ ..., ...Wasserstoff (§ 25 Absatz 2 EnFG) Die in § 25 EnFG vorgesehene...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung des § 21 Abs. (4) EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ... wird auf § 21 Abs. (4) EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. (6) EnWG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 4 StromStG oder § 21 EnFG aufgenommen wurden. Dies...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für einen einfachen, wirtschaftlichen und systemdienlichen Regulierungsrahmen ein, der bidirektionales Laden in Deutschland schnell in die Praxis bringt. Bitkom sieht im bidirektionalen Laden (V2H/V2G) großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität, Resilienz und neue digitale Energiedienstleistungen. Erste regulatorische Schritte wie die EnWG-Novelle (11/2025) und die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die Breite kommt, braucht es einen schnellen Smart-Meter-Rollout, bessere Wirtschaftlichkeit und den Abbau bürokratischer Hürden durch praxistaugliche, standardisierte und unbürokratische Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wichtig war ebenso die EnFG-Regelung, bidirektionale..., ...Aufnahme der Logik nach § 21 EnFG  Zügige Umsetzung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... umlagerechtlich (§ 21 EnFG) benachteiligt, wenn sie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es aus Sicht der Ernergieintensiven Ernährungsindustrie ein neues Bewusstsein für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Verbändeallianz während der Koalitionsgespräche an Mitglieder der Verhandlungsteams von Union und SPD gewandt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefi nanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung in der ARegV oder im EnFG vorzunehmen (Kostenanerkennung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Energiemonitoring wird der aktuelle Strategieprozess der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Energiepolitik bezeichnet. Für die sonnen GmbH ist dabei insbesondere relevant: - die Zukunft der kleinen PV-Anlagen im EEG - die Vereinfachungen bei der Direktvermarktung - der flexible Einsatz von Speichern - die Resilienz von Lieferketten und die Cybersicherheit von Erneuerbare Energien Anlagen

    • Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ersetzt werden und auf § 21 EnFG verwiesen werden. Dies ...
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