Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

188 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnFG"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (188)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) fallen, vom Bundesamt ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch für § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG anwendbar, was keine ..., ...Umlagensaldierung (§ 21 Abs. 4a EnFG), könnte den Akteuren/Netzbetreibern..., ...für § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG anwendbar, wofür ein Marktprämienanspruch..., ...Umlagensaldierung (§ 21 Abs. 4a EnFG), könnte den Akteuren/Netzbetreibern...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.01.2026

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG ist zulässig. oder alternativ..., ... EEG, § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG) ohnehin auch für EEG-Bestandsanlagen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), Entlastungen bei der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung des § 21 Abs. 4 EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ...Strom-mengen wird auf § 21 Abs. 4 EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. 6 EnWG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung des § 21 Abs. (4) EnFG, weshalb wir einen Verweis..., ... wird auf § 21 Abs. (4) EnFG verwiesen.“ Der sehr allgemeine..., ...Speicherverluste gemeint? Im § 21 EnFG und in § 118 Abs. (6) EnWG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 4 StromStG oder § 21 EnFG aufgenommen wurden. Dies...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für einen einfachen, wirtschaftlichen und systemdienlichen Regulierungsrahmen ein, der bidirektionales Laden in Deutschland schnell in die Praxis bringt. Bitkom sieht im bidirektionalen Laden (V2H/V2G) großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität, Resilienz und neue digitale Energiedienstleistungen. Erste regulatorische Schritte wie die EnWG-Novelle (11/2025) und die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die Breite kommt, braucht es einen schnellen Smart-Meter-Rollout, bessere Wirtschaftlichkeit und den Abbau bürokratischer Hürden durch praxistaugliche, standardisierte und unbürokratische Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wichtig war ebenso die EnFG-Regelung, bidirektionale..., ...Aufnahme der Logik nach § 21 EnFG  Zügige Umsetzung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... umlagerechtlich (§ 21 EnFG) benachteiligt, wenn sie...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Ernährungssicherung und Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa aufrechtzuerhalten, braucht es aus Sicht der Ernergieintensiven Ernährungsindustrie ein neues Bewusstsein für die energiepolitischen Herausforderungen der Ernährungsindustrie. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Verbändeallianz während der Koalitionsgespräche an Mitglieder der Verhandlungsteams von Union und SPD gewandt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefi nanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung in der ARegV oder im EnFG vorzunehmen (Kostenanerkennung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausgleichsregelung nach § 31 EnFG gilt ein Unternehmen als...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Saldierungsansatz aus dem EnFG auch für Stromsteuer und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Energiemonitoring wird der aktuelle Strategieprozess der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Energiepolitik bezeichnet. Für die sonnen GmbH ist dabei insbesondere relevant: - die Zukunft der kleinen PV-Anlagen im EEG - die Vereinfachungen bei der Direktvermarktung - der flexible Einsatz von Speichern - die Resilienz von Lieferketten und die Cybersicherheit von Erneuerbare Energien Anlagen

    • Bereitgestellt von: sonnen GmbH am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ersetzt werden und auf § 21 EnFG verwiesen werden. Dies ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ersetzt werden und auf § 21 EnFG verwiesen werden. Dies ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als energieintensive, handelsintensive und systemrelevante Industrie sind unsere Mitglieder durch den nationalen Brennstoffemissionshandel betroffen. Deutsche Ölmühlen und Pflanzenölraffinerien investieren seit über 20 Jahren in Energieeffizienz, dennoch benötigen sie pro Jahr etwa vier Terawattstunden in Form von Strom und Wärme. Die Kompensation der Kosten des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Grundlage der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoff- emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)) ist für unsere Mitglieder ein außerordentlich bedeutsamer Faktor.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 15.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) anerkannt....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Juristische Änderungen im EnFG .........................., ...Mitteilungspflichten nach § 52 Abs. 1 EnFG und Sanktionen ........., ...ÜNB-Mitteilungspflichten nach § 51 EnFG-E .............. 96 29..., ...Anlage 1 Nr. 9.1 bis 9.5 EnFG-E die ÜNB-Ver marktungskosten..., ...verwenden. Anlage 1 Nr. 9.5 EnFG-E sollte diesbezüglich ..., ...Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) entspre chend angepasst..., ...grünem Wasserstoff in § 26 EnFG auf § 93 EEG verweist. ..., ...Juristische Änderungen im EnFG 28.1 Unverzügliche Mitteilungspflichten nach § 52 Abs. 1 EnFG und Sanktionen Das Zusammenspiel..., ...Privi legierungen nach dem EnFG wirft erhebliche Umsetzungsfragen..., ...erfolgte (vgl. §§ 52 und 53 EnFG). Der BDEW unterstützt..., ... eben nach §§ 52 und 53 EnFG nicht mehr „un verzüglich..., ... eine Änderung des § 53 EnFG: „(1) Der nach Teil 4..., ...für Wärmepumpen nach § 22 EnFG in der Regel um Standardlastprofil-Belieferungen..., ...ÜNB-Mitteilungspflichten nach § 51 EnFG-E Der Referentenentwurf..., ...in § 51 Abs. 1 Nr. 3 c) EnFG-E die Mitteilungspflicht..., ...nach An lage 1 Nr. 9.5 EnFG-E berechnen soll. Der BDEW...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Jahresabrechnung nach § 19 EnFG entstehende Differenz-Strommengen..., ...nachträglichen Korrekturen nach § 20 EnFG entstehende Differenz-Strommengen..., ... • die in § 51 Nummer 3 EnFG normierte, aber nicht erforderliche..., ...systematisch-technischen Anpassung des EnFG wurden mit den vier Übertragungsnetzbetreiber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die aus dem EEG sowie dem EnFG resultieren. 2. Rechtsgrundlage: EEG 2023, EnFG 3. Vorschlag: Verzicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen. Die Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bewältigen. Anträge nach EnFG, BECV, StromStG u. ä. sind...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der ADAC begrüßt das Ziel der Bundesregierung (BReg), den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch den systematischen Bürokratieabbau nachhaltig zu stärken. Positiv ist, dass die BReg mit dem Jahressteuergesetz und den darin enthaltenen Regelungen die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bereits maßgeblich vereinfacht hat. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte aus Verbrauchersicht im Mobilitätsbereich zu berücksichtigen: - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in eine Arbeitstagpauschale muss die Bedürfnisse von Kurz- und Langstreckenpendlern berücksichtigen - Eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets darf keine negativen Auswirkungen steuerliche Freigrenze haben - Stromsteuerrecht: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden vermeiden

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 23.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Dieser sieht eine Saldierung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir sehen ein grundsätzliches Erfordernis, auch im Stromsteuergesetz den Bereich der Daseinsvorsorge seiner Bedeutung angemessen zu regeln. Insbesondere die Änderung im StromStG-E hinsichtlich der ersatzlosen Streichung der Begriffe „Deponiegas, Klärgas und Biomasse“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger sehen wir kritisch. Diese ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem Kostenanstieg bei der Abwasserentsorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringend Anpassungsbedarf.

    • Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 14.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...hier erläutert wird; im EnFG werden Speicher auch nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...schaffen. Gemäß § 2 Nr. 3 EnFG gilt als Energiemanagementsystem...
Nach oben blättern