Stellungnahmen/Gutachten
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59 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StVZO 2012"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (59)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die in der Neufassung der StVZO enthaltene Mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 für alle Fahrräder sieht der ZIV als Vertreter der deutschen und europäischen Fahrradindustrie sehr kritisch.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 01.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung der Auswirkungen der geplanten StVZO-Neufassung auf die Sicherheit von Fahrradfahrenden
Mit der Neufassung der StVZO werden voraussichtlich auch neue Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrrad-, Pedelec- und S-Pedelec-Fahrenden geschaffen werden. Der DVR empfiehlt dem BMDV, die Neufassung der StVZO spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Basis im Hinblick auf die Auswirkungen der Regelungen auf die Akzeptanz der Fahrradfahrenden sowie darüber hinaus auf die Verkehrssicherheit, insbesondere auf die Fahrradsicherheit, zu evaluieren. Insbesondere sollten dabei die für Fahrräder und Pedelecs optional zulässigen Regelungen auf ihre Wirksamkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU Rili 2014/45/EU für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr
Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV
Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 18.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeiteten „Empfehlungen für Kamera-Monitor-Systeme für Fzge mit einer Sichtfeldeinschränkung insbesondere auch durch Vorbaumaßüberschreitung von mehr als 3,5 m“ mit den entsprechenden Spezifikationen für Frontkamerasysteme sollten zeitnah aktualisiert und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, auf EU-Ebene sollte eine Verpflichtung angestrebt werden. Weitere techn. Maßnahmen und Pilotprojekte sollten gefördert werden. Die Nutzung der gelben Rundumkennleuchte für landwirtschaftl. Fzge im öff. Straßenverkehr sollte verpflichtend vorgeschrieben werden. Weiterhin sollten Möglichkeiten der Optimierung des Signalbildes im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals
Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also 10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das BMDV sollte sich auf nationaler sowie internationaler Ebene dafür einsetzen, gesetzliche Anforderungen zu erlassen, welche die Ausstattung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit kraftbetriebenen Aufbauten mit folgenden Systemen verpflichtend vorschreibt: Warnung der Fahrenden, wenn kraftbetriebene Aufbauten/-teile nicht in sicherer Fahrstellung sind sowie Einschränkung der Fahrbewegung oder Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit. Dies darf keine anderen Risiken auslösen, wie etwa ein unbeabsichtigtes Wegrollen infolge automatischen Lösens der Bremse nach einem Absenken eines Fahrzeugaufbaus in die Fahrstellung oder ein unkontrolliertes Verzögern beim Anheben eines Fahrzeugaufbaus während der Fahrt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 15.11.2024
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Adressatenkreis:
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17.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des BMV zur Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen (FGBV). Angestrebt werden Änderungen und Ergänzungen der Regelungen für Fahrräder, Elektrofahrräder (Pedelecs) und Fahrradanhänger: Definitionen in § 2 (Fahrrad, Fahrradanhänger, anderes Straßenfahrzeug, Kinderfahrrad), Streichung von § 46 Abs. 1, Aufnahme technischer Parameter und Regelungen für Elektrofahrräder in § 47 (u. a. Anfahr-/Schiebehilfe, Tretbegriff, Tuning), Anpassung der Überschrift von § 48 sowie Änderungen an Anlage 6 (Fahrtrichtungsanzeiger) und Anlage 14 (lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern und Fahrradanhängern).
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 28.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen"
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV
Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 18.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung und Neustrukturierung der StVZO
Reform und Neufassung der StVZO in zwei Bereiche zur Steigerung der Lesbarkeit und Entbürokratisierung. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar bei Herstellung, Reparatur und Änderung von Fahrzeugen, bei individuellen Umbauten und Einzelanfertigungen sowie bei Einzelgenehmigungen und der Verwendung von Fahrzeugteilen. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge der Klasse L, aber auch für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger.
- Bereitgestellt von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 15.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: