Stellungnahmen/Gutachten
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170 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GwG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (170)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG)
Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind. Wir..., ...in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG mit Bezug zu Verdachtsmeldungen..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG die Formulierung „aus einer..., ...Taten nennt (vgl. § 1 Abs. 1 GwG: „Geldwäsche im Sinne dieses..., ...Bestimmungen, einschließlich § 43 GwG. Artikel 69 AMLR 5 enthält..., ...begrenzten Fortgeltung des § 43 GwG für einen Zeitraum von ..., ...Inkonsistenzen im Verhältnis von GwG und § 261 StGB zu vermeiden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einführung einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV-E)
Beibehaltung des bewährten Verfahrens der nicht-ortsgebundenen Identifzierung (bei Kontoeröffnung) mittels Videoidentverfahren nach BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der BaFin unterstehenden GwG-Verpflichteten aufrecht..., .... Damit kön- nen sowohl GwG-Verpflichtete als auch ..., ...Identifizierung gemäß § 12 Abs. 1 GwG anbietet.“ Zudem halten..., ...nach § 10 Abs. 1 Nummer 1 GwG verwendet werden kann...., ...deoidentifizierungsverfahren für die weiteren GwG-Verpflichteten nicht zugelassen..., ...das auch rechtlich in § 12 GwG gleichbehandelt wird. ..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG widerspiegeln und insbesondere..., ... 1 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 GwG sein wird (Wand DuD 2024..., ...Vorgaben des § 8 Abs. 2 S. 6 GwG das dienste- und kartenspezifische..., ...In Kombi- nation mit § 8 GwG ergibt sich aus der Regelung..., ...Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4, S. 2 GwG gelten. Für die reine..., ...auch eine Anpassung des § 8 GwG erforderlich, um eine ..., ..., zumal § 8 Abs. 2 S. 2 GwG die Aufzeichnungen von ..., ...Anwen- dungsbereich des § 8 GwG unterstellt. Zudem weisen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Entwurf einer Rechtsverordnung zur Videoidentifizierung (GwVideoIdentV)
Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) geschaffen werden soll..., ...von § 13 Absatz 2 Satz 2 GwG treffen. Das Beispiel ..., ...Anwendungshinweise nach § 51 Absatz 8 GwG” erfolgt ist. Zudem werden..., ...allein nach § 50 Nummer 9 GwG auf Ebene des Bundes- und..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Die Prüfung..., ...Terrorismusfinanzierung gemäß § 15 Absatz 2 GwG vorliegen. Das Geldwäschegesetz..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG gekoppelt werden. Die Regelung..., ...1 Nummer 3, Satz 2 und 3 GwG erfolgte durch das Transparenzregister..., ... Sinne von § 15 Absatz 2 GwG steht hingegen im Widerspruch..., ...die generelle Norm des § 8 GwG abgestellt werden. Die ..., ... von § 17 Absatz 1 und 5 GwG durchgeführten Videoidentifizierungen..., ...nach § 17 Absatz 1 Satz 3 GwG die alleinige Verantwortung..., ...Identifizierung muss nach § 8 Absatz 4 GwG für die Dauer der Geschäftsbeziehung..., ...anwendbaren Regeln des § 8 GwG nicht erforderlich und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Vorschriften zu Sammelanderkonten im Geldwäschegesetz
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz"
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses in Deutschlan und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr kleinen..., ...zu 400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verhinderung von Geldwäsche prüfen (GwG-Prüfung). o Bei sehr..., ...400 Mio. Euro kann die GwG-Prüfung in zweijährigem..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung grundsätzlich allen..., ...Erleichterung dar, da die jährliche GwG Prüfung gerade in kleinen..., ...zweijährigen Turnus bei der GwG-Prüfung gut vertretbar,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung
Die durch das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) gesetzten und bewährten Sicherheitsstandards dürfen nicht -bewusst oder unbewusst- dergestalt verschärft werden, dass die Nutzbarkeit des Videoidentifizierungsverfahrens praktisch unmöglich gemacht wird. Die Nutzung darf nicht von der gleichzeitigen Bereitstellung eines Verfahrens zur Überprüfung eines elektronischen Identitätsnachweises abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens muss zudem dauerhaft sichergestellt werden. Es muss klargestellt werden, dass auch die Zugänglichmachung der Identifizierungsdaten aus einer verordnungskonform durchgeführten Videolegitimation durch einen anderen Verpflichteten möglich und zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sorgfaltspflicht dürfen keine über § 17 GwG hinausgehenden Beschränkungen..., ...23.06.2017 wurde in § 13 Absatz 2 GwG die Möglichkeit geschaffen..., ...nach § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG dient ausschließlich der..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GwG) steht selbstständig und..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GwG). Das Gesetz schreibt den..., ...auf § 13 Absatz 2 Nummer 2 GwG gestützte Rechtsverordnung..., ...selbst im Rahmen des § 17 GwG zur Durchführung der Sorgfaltspflichten..., ... in den Grenzen des § 17 GwG hinsichtlich der Erfüllung..., ...(in der Terminologie des GwG „Dritter“ im Sinne des...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Dokumentationspflichten für GWG, Streichung des § 6 Abs..., ...geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Wert von mehr..., ...Einkommensteuer“ zur Neugestaltung der GWG-Regelungen um (vgl. Abschlussbericht..., ... ein Gleichlauf zwischen GWG und solchen Wirtschaftsgütern..., ...kann. Eine Anhebung der GWG-Grenze, wie ebenfalls von..., ...inflationsbedingte Anpassung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...betragsmäßige Anhebung der GWG-Grenze zumindest auf 1.000..., ...regt er eine Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Aufnahme in den..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Bildung eines Sammelpostens..., ...geforderten Anhebung der GWG-Grenze sollten die Betragsgrenzen..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
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Zu Regelungsvorhaben: