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129 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BSIG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (129)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sicherheitsvorfällen (vgl.§ 8b Absatz 3 BSIG). Künftig werden in den..., ...sowie 40 Absätze 4 und 5 BSIG-E diesbezügliche Vollzugsaufgaben..., ...eingeführt wird (vgl.§ 32 BSIG-E, Vorgab 4.2.2). Insofern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 28 Abs. 3 Nr. 5 BSIG-E lediglich Behörden der..., ...Gesetzgeber § 30 Abs. 6 BSIG-E detaillierter fassen...., ...Bestimmung in § 30 Abs. 6 BSIG-E lässt befürchten, dass..., ... nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 BSIG-E sollte zwingend sowohl..., ...die in § 2 Abs. 1 Nr. 26 BSIG-E verwendete Definition..., ... 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 27 BSIG-E). Der Stand der Technik..., ...den Meldungen nach § 32 BSIG-E in anonymisierter Form..., ... Produkten (§ 13 Abs. 1 BSIG-E) grundsätzlich mit dem..., ...des CRA ist das in § 14 BSIG-E vorgesehene Vorgehen ..., ...Die in § 30 Abs. 1 Nr. 1 BSIG-E gewählte Formulierung..., ... nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 BSIG-E absehen. Insbesondere..., ...Fokus nimmt, sollte § 32 BSIG-E durchgehend Bezug auf..., ... ist die in § 33 Abs. 3 BSIG-E enthaltene Möglichkeit..., ...Anforderungen nach § 30 Abs. 1 BSIG-E und § 32 BSIG-E erstmals..., ...Anforderungen nach § 30 Abs. 1 BSIG-E und § 32 BSIG-E dem BSI..., ... auf § 8a Abs. 1 Satz 1 BSIG vor, dass das Schutzziel..., ... gem. § 28 Abs. 1 Nr. 4 BSIG-E sollte daher auch nur..., ...Komponenten Der bisherige § 9b BSIG (zukünftig § 41 BSIG) hat..., ... viele Begriffe aus dem BSIG-E verwendet, ohne diese..., ... über die Regelungen im BSIG-Entwurf hinaus und ist ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungen des BSI-Gesetzes (BSIG-E) ......................., ...Änderungen des BSI-Gesetzes (BSIG-E) I. Unternehmensgröße Nach § 28 Abs. 3 BSIG-E sind bei der Zuordnung..., ...Petitum: ▪ § 28 Abs. 4 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ... Vorschlag § 28 Abs. 4 BSIG-E: Die Daten von Partner..., ...Un-ternehmen ist. § 28 Abs. 4 BSIG-E: Die Daten von Partner..., ...Sinne von § 28 Abs. 1 und 2 BSIG-E gilt, ist nachzuschärfen..., ...Petitum: ▪ Anlage 1 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ...Petitum: ▪ Anlage 1 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ...würden über den in Anlage 1 (BSIG-E) genannten Sektor „Fernwärme..., ...im Sinne des § 2 Nr. 22 BSIG-E betrieben – insbesondere..., ...Petitum: ▪ Anlage 1 des BSIG-E sollte wie folgt ergänzt..., ...sie laut Gesetzentwurf (BSIG-E) zu einer (besonders)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderungen des BSI-Gesetzes (BSIG-E) I. Unternehmensgröße Nach §28 Abs. 3 BSIG-E sind bei der Bestimmung..., ...Petitum: ▪ § 28 Abs. 3 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ... Vorschlag § 28 Abs. 3 BSIG-E: Bei der Bestimmung ..., ...anzuwenden. § 28 Abs. 3 BSIG-E: Bei der Bestimmung ..., ...Petitum: ▪ § 28 Abs. 3 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ... Vorschlag § 28 Abs. 3 BSIG-E: Die Daten von Partner..., ...Unternehmen ist. § 28 Abs. 3 BSIG-E: Die Daten von Partner..., ...Sinne von § 28 Abs. 1 und 2 BSIG-E gilt es nachzuschärfen..., ...Petitum: ▪ Anlage 1 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ...Petitum: ▪ Anlage 1 des BSIG-E ist wie folgt zu ergänzen..., ...würden über den in Anlage 1 (BSIG-E) genannten Sektor „Fernwärme..., ...im Sinne des § 2 Nr. 22 BSIG-E betrieben – insbesondere..., ...Petitum: ▪ Anlage 1 des BSIG-E sollte wie folgt ergänzt..., ...sie laut Gesetzentwurf (BSIG-E) zu einer (besonders)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zielt auf die Überführung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ab. Der BDI setzt sich für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Implementierung ein. So sollte eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung eingeführt sowie ein volldigitales Registrierungs-, Melde- und Nachweiswesen umgesetzt werden. Es sollten ferner zahlreiche Regelungen präziser gefasst werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...„kritische Anlagen“ im BSIG-E als auch in §§ 79, 136..., ...Regelung in § 28 Abs. 3 BSIG, wonach solche Geschäftstätigkeiten..., ...schaft haben – § 28 Abs. 8 BSIG-E muss zwingend gestrichen..., ...Gesetzgeber § 30 Abs. 6 BSIG-E detaillierter fassen...., ...Bestimmung in § 30 Abs. 6 BSIG-E lässt befürchten, dass..., ...kritischen Komponenten: § 9b BSIG hat sich als unpraktikabel..., ...Weiterentwicklung von § 41 BSIG-E hinsichtlich der praktischen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1 Satz 2 Nr. 30 und 31 BSIG-E). Eine behördliche Zusammenarbeit..., ...zwar grundsätzlich in § 65 BSIG-E vorgesehen. Eine ausdrückliche..., ... 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 29 BSIG sowie § 40 Abs. 2 BSIG ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Form. Insbesondere § 41 BSIG in der Fassung der Formulierungshilfe..., ...zu unterstützen. 2 § 1 BSIG: Bundesamt für Sicherheit..., ...angegangen werden. § 7 BSIG: Kontrolle der Kommunikationstechnik..., ...das BSI geschaffen. § 28 BSIG: Besonders wichtige Einrichtungen..., ...Sonderanforderungen einzuführen. 3 § 29 BSIG: Einrichtungen der Bundesverwaltung..., ...nachhaltig sicherzustellen. §30 BSIG: Risikomanagementmaßnahmen..., ...eingesetzt werden. 4 § 31 BSIG: Besondere Anforderungen..., ...Systemen“ umsetzbar. § 32 BSIG: Meldepflichten Auch hinsichtlich..., ...zu minimieren. 5 § 33 BSIG: Registrierungspflicht ..., ...gestrichen werden. § 41 BSIG: Untersagung des Einsatzes..., ... der Änderungen in § 41 BSIG, die dem BMI die Befugnis..., ...bestehende Regelung in § 9b BSIG durch eine Neuregelung ..., ...die Änderung des §9b/41 BSIG gestimmt 6 werden. Das..., ...Sicherheitskontext durchführen. § 43 BSIG: Informationssicherheitsmanagement..., ...reduziert werden. 7 § 46 BSIG: Informationssicherheitsbeauftragte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Punkte Zu § 11 Abs. 1 BSIG (Hilfsersuchen) Der § 11 Abs. 1 BSIG gibt vor, dass Unternehmen..., ...ben und daher nicht vom BSIG reguliert werden, könnte..., ...vom Anwendungsbereich des BSIG umfasst sind, ein. Dies..., ...Angriffserkennung) § 31 Abs. 2 BSIG gibt vor, dass Betreiber..., ...vom Anwendungsbereich des BSIG umfasst sind, ein. 3..., ... Abs. 6 und § 31 Abs. 2 BSIG geplanten Datenerhebungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regierungsentwurf in § 30 Abs. 2 BSIG-neu in Bezug auf die Umsetzung..., ...wird. Zudem sieht § 39 BSIG-neu vor, dass Betreiber..., ...Bestimmungen in § 28 Abs. 4 BSIG-neu grundsätzlich von wesentlichen..., ...Regelungsinhalten des BSIG ausgenommen wird und diese..., ...Doppelregulierung durch das TKG und BSIG unterliegen würden. ..., ...Informationsaustausch Nach § 32 Abs. 4 BSIG-neu soll das BSI dazu ermächtigt..., ...ausdrücklich die in § 6 BSIG-neu vorgesehene Online-Plattform..., ...Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 Abs. 2 BSIG-neu umfassen explizit auch..., ...Risikomanagementmaßnahmen des § 30 BSIG-neu ins TKG (durch Anpassung..., ...Regierungsentwurf in § 2 BSIG-neu legaldefinierten Begriffe...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV kritisiert, dass insbesondere Cloud-Dienste durch den Entwurf nicht in die Pflicht genommen werden. An diese Anbieter, aber auch Auslagerungsunternehmen, sollten ebenfalls hohe Standards angelegt werden. Bisher werden die gesetzlichen Normen nicht zuverlässig von Auftraggebern an ihre Auslagerungsunternehmen weitergereicht. Außerdem wird angeregt, bei Sicherheitsvorfällen zunächst die Bewältigung des Vorfalls zu priorisieren. Andernfalls steht zu befürchten, dass personelle Ressourcen bei der Bewältigung fehlen könnten. Der Entwurf weist überschneidende Begriffsebenen und zahlreiche Querverweise auf. Hier sollte der Gesetzgeber prüfen, ob redundante Regelungen gestrichen und der Text so vereinfacht werden kann – z. B. durch engere Orientierung an der ursprünglichen Richtlinie.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung in § 28 Abs. 3 BSIG-Entwurf ist dafür aber ..., ...verstoßen. Im § 28 Abs. 3 BSIG-Entwurf ist nunmehr vorgesehen..., ...müssen. Nach § 28 Abs. 4 BSIG-E werden die Schwellenwerte..., ...Regelung in § 28 Abs. 4 BSIG-E ausdrücklich, regen aber..., ...Adressaten in den Anlagen zum BSIG-E weitgehend identisch ..., ...Überschrift von Anlage 2, Ziff. 3 BSIG-E passt nicht zur nachfolgenden..., ..., Ziff. 3.1.1, Spalte D BSIG-E wie folgt zu formulieren...
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