Stellungnahmen/Gutachten
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22.200 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.200)
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ertragsorientierte Optimierung des Offshore-Ausbau in Deutschland
Beim Ausbau der Erzeugungstechnologie Offshore- Wind sind "Abschattungseffekte" zu vermeiden. Hierzu gehört, dass die Entwicklung zeitlich zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschriebener Offshore-Windparks, unmittelbar in Windrichtung vorgelagerter Flächen, bereits vergebene Flächen nicht nachträglich und in unvorhersehbarer Weise entwerten darf. Zum Schutz der Wirtschaftlichkeit bereits vergebener Flächen und des Investitionsanreizes für zukünftige Flächen muss der Flächenentwicklungsplan die verfügbaren Flexibilitäten in Bezug auf die zeitliche und räumliche Verteilung zukünftig auszuschreibender Flächen voll ausnutzen. Diese Grundsätze müssen im WindSeeG rechtlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Renewables Deutschland GmbH am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Naturwiederherstellungsverordnung
Nationaler Wiederherstellungsplan zur Einreichung an die EU-Kommission aufgrund der Verpflichtung aus der Naturwiederherstellungsverordnung
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Forum Natur am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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21.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiedereintritt der BRD in den CIC-Internationaler Rat zum Erhalt des Wildes und der Jagd
Wiedereintritt der BRD als Staatenmitglied in den Internationalen Rat zum Erhalt des Wildes und der Jagd
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis Forum Natur am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Internationaler Pandemievertrag der WHO - TRIPS-Waiver und PABS-Mechanismus
Gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich Brot für die Welt gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein robuster, verbindlicher und gerechter PABS-Mechanismus im Rahmen des Pandemievertrags der WHO geschaffen wird. Konkret bitten wir die Bundesregierung, die EU-Position dahingehend zu beeinflussen, jedes Ergebnis abzulehnen, das den Zugang zu Krankheitserregern von einem verbindlichen Vorteilsausgleich trennt. Stattdessen sollte auf ein transparentes PABS-System hingearbeitet werden, das einen gerechten Zugang zu medizinischen Produkten durch vertraglich festgesetzte und durchsetzbare Verpflichtungen sicherstellt.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2027 setzt sich Brot für die Welt in Gesprächen dafür ein, dass die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Lieferkettenverordnung in deutsches Recht
Im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz setzt sich Brot für die Welt gegenüber der Bundesregierung und Bundestag für eine wirksame und völkerrechtskonforme Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht ein. Zentraler Maßstab ist dabei das menschenrechtliche Regressionsverbot aus dem VN-Sozialpakt und dem EU-Recht. Unzulässig wäre insbesondere eine Anpassung des persönlichen Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die CSDDD sowie eine vollumfängliche Umsetzung jener Bestimmungen der CSDDD, die Defizite des bestehenden LkSG adressieren. Dies betrifft insbesondere Art. 29 der CSDDD.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2028 bis 2034
Der mehrjährige Finanzrahmen der EU gibt vor, wie viele Mittel im Haushalt der EU über die folgenden Jahre zur Verfügung stehen und vor allem, zu welchen Zwecken diese eingesetzt werden sollen. Nach aktuellem Regelungsentwurf für die Haushaltsperiode 2028 – 2034 sollen ungefähr ein Viertel des Budgets in Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit investiert werden. Der BDE fordert die Ausweisung eines besonderen Budgets für die Kreislaufwirtschaft. Dabei bezieht sich der BDE auf einen aktuellen Bericht der Europäischen Investitionsbank, die zu dem Ergebnis kommt, dass bis zum Jahre 2040 ungefähr 82 Mrd. EUR jährlich in zirkuläre Wertschöpfung intensiviert werden müssten, um die Ziele des kommenden Circular Economy Acts zu erreichen.
- Bereitgestellt von: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. am 27.05.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: