Stellungnahmen/Gutachten
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1.192 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.192)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Anerkennung der Ehefrau der Geburtsmutter als zweite Elternstelle (§ 1592 BGB-E), fordert jedoch klare Rückwirkungsregelungen. Die geplante Elternschaftsvereinbarung (§ 1598a BGB-E) sieht der DAV kritisch, da sie ohne Kontrolle eine unanfechtbare Elternstellung begründen und Missbrauch begünstigen könnte. Der Ausschluss der Anfechtung (§ 1600 BGB-E) wird abgelehnt, ebenso die Einschränkung der Anerkennung nach Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens (§ 1595 BGB-E). Die Möglichkeit zur standesamtlichen Korrektur der Elternschaft (§ 1755 BGB-E) wird als risikobehaftet bewertet, da sie Statussicherheit und Statuswahrheit beeinträchtigen könnte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Beurkundung (§ 1595 BGB) durch einen gesetzlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgesehenen Regelungen verletzen Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht. Eine Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde bei „aufenthaltsrechtlichem Gefälle“ lehnen wir ab. Kinder haben ein Recht auf die Zuordnung und Fürsorge durch beide Elternteile, besonders wenn ein zweites Elternteil Verantwortung übernehmen möchte. Wir kritisieren die Priorisierung biologischer Elternschaft und fordern die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Im Sinne des Kindeswohls müssen Nachteile wie eine mögliche Aberkennung der Staatsangehörigkeit verhindert werden. Die Kosten für die angeordneten DNA Tests sollen Behörden tragen. Statt Verschärfungen fordern wir diskriminierungsfreie Regelungen, die allen Familien schützen und Zusammenleben ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BR-Drs. 773/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jetzige Regelungen dazu im BGB § 1597a ermöglichen bereits..., ...Verdachtsfälle vorliegen – nach BGB § 1597a Absatz 2 bei Menschen..., ...Verdachtsfällen gemäß §1597a BGB hin zu einer behördlichen..., ...gesetzlichen Regelungen gemäß BGB § 1597a weiterhin nur anlassbezogen..., ...Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 BGB aufgrund der Ehe fest, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kostenneutralität nach § 556c BGB. Die Vorschrift wurde im..., ... diesem Grund den § 556c BGB ein.29 Seitdem können Vermie-tende..., ...Jahr 2023 wurden der § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung..., ...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 556c Kosten der Wärmelieferung..., ...244/06. 29 Sowohl § 556c BGB als auch die WärmelieferV..., ...gem. § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB sollen die Kosten der Wärmelieferung..., .... 31 Vgl. § 556c Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 8 ..., ...WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB sowie der Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Umsetzung im Bürgerlichen Recht (BGB) Ein konkreter Gesetzesentwurf..., ...eine Änderung des § 312c BGB-E vor, in deren zentraler..., ... (§ 123 Abs. 1 iVm § 143 BGB). Aus Sicht der Vertragsdogmatik..., ... zu verhelfen, kennt das BGB grundsätzlich nicht. Das..., ...europarechtlich harmonisierten BGB, namentlich den Widerrufsrechten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der digitalen Infrastruktur zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie Forschung
Die DGK fordert eine bessere Verzahnung von DiGA und Telemedizin.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen
betr. Regelungsvorhaben "Gesundes-Herz-Gesetz" (keine Drucksachennummer bekannt) Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Kindesunterhaltsrechts
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...genheit aus § 1603 Abs. 2 BGB. Ist ein Elternteil nur..., ... gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB und der Bemessung des Unterhalts..., ...1612 b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB wird unverändert beibehalten..., ...steht nach § 1606 Abs. 3 S.2 BGB weiterhin allein der mitbetreuende..., ...gesetzliche Klarstellung im § 1607 BGB zu schließen. Ein aktuelles..., ...entsprechende Ergän¬zung des § 1607 BGB. Insgesamt ist es bei...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (GHG)
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG); Unterstützung der verfolgten Zwecke des Gesetzesentwurfs zur Stärkung der Herzgesundheit
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Mai 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/11578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. rer. med. Konstantinos...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bewertungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie plädiert nachdrücklich für eine Regelung der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) innerhalb des KHAG.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis..., ...besonderer Vertreter nach § 30 BGB: Dr. Konstantinos Papoutsis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für PV-Investitionen
Weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Investitionen in PV. Kernforderungen des VKU sind - Erweiterung der gesetzlichen Duldungspflicht (§ 11a EEG) auf private Grundstücke - Entfall der Kopplung der Fernsteuerbarkeitvon EEG-Anlagen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen für EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2023 - Angleichung der vertragsbezogenen Regelungen des§ 42a EnWG an die allgemeinen Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand zu vermeiden - Konkretisierung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) - Entwicklung von Ressortübergreifenden Förderprogrammen für Bestandsgebäude - Erweiterung der Flächenkulisse für PV - Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht - Denkmalschutz: Priorisierung des Windkraftausbaus
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des § 309 Nr. 9 BGB, um administrativen Aufwand..., ...Regelungen nach § 309 Nr. 9 BGB Die speziellen Regelungen..., ...allgemeinen Regelungen nach BGB ist anzustreben. § 309 Nr. 9 BGB Allgemeine Regelung Verbraucher i.S.d. § 13 BGB § 42a EnWG Spezielle ..., ... Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Gewerbe Erstlaufzeit...
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Zu Regelungsvorhaben: