Stellungnahmen/Gutachten
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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TabakerzG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Tabakerzeugnisverordnung: Ja, aber evidenzbasiert und verhältnismäßig.
Wir setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für E-Zigaretten bzw. Aromen und Kühlstoffe ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien wie aktuell geplant lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Bereitgestellt von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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27.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 07.11.2025
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tabakerzeugnisgesetz/ Tabakerzeugnisverordnung
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Bereitgestellt von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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01.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Kinder aus suchtbelasteten Familien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung. Zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen sind umfassende regulatorische Maßnahmen im Bereich Alkohol und Nikotinprodukte erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine kontinuierliche Erhöhung der Preise durch regelmäßige steuerliche Anpassungen sowie die Festlegung von Mindestpreisen. Darüber hinaus sollte das Marketing für dieser Produkte vollständig untersagt werden, der Verkauf sollte auf lizensierte Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und den Einzelhandel gestoppt werden. Für Alkoholprodukte sollte ein einheitliches Mindestalter von mindestens 18 Jahren gelten, für Nikotinprodukte wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Kinder aus suchtbelasteten Familien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung. Zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen sind umfassende regulatorische Maßnahmen im Bereich Alkohol und Nikotinprodukte erforderlich. Dazu zählen insbesondere eine kontinuierliche Erhöhung der Preise durch regelmäßige steuerliche Anpassungen sowie die Festlegung von Mindestpreisen. Darüber hinaus sollte das Marketing für dieser Produkte vollständig untersagt werden, der Verkauf sollte auf lizensierte Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und den Einzelhandel gestoppt werden. Für Alkoholprodukte sollte ein einheitliches Mindestalter von mindestens 18 Jahren gelten, für Nikotinprodukte wird ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: NACOA Deutschland - Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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05.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Bereitgestellt von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 16.07.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: