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38 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TPG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (38)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.

    • Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13252 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... gem. § 8 (1) S. 1 Nr. 3 TPG ab. Zulassung von anonymen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 04.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...mit Gewebe gem. §§ 17, 18 TPG hemmt bereits die Entstehung..., ...„Gewebe“ gem. § 1a Nr. 4 TPG und nicht unter das „Organ“ gem. § 1a Nr. 1 TPG fallen dürfte und der ..., ...Regulierungen zur Eizelle im TPG nur nach den derzeit erlaubten..., ...Satz 4, 8b Abs. 1 Satz 2 TPG vorsieht, wäre möglich...., ... Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit a TPG in eine Lebendorganspende..., ...beispielsweise vergleichbar der TPG bei Lebendorganspenden)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BÄK begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Stundensätze für medizinische Gutachten um 9% im JVEG, fordert jedoch neben einer Erweiterung von drei auf vier Honorargruppen, eine Anpassung der Stundensätze auf die Höhe von anderen Sachverständigen und damit die Erhöhung in der Gruppe M1 auf 104 Euro/Stunde, in der Gruppe M2 auf 136 Euro/Stunde und in der Gruppe M3 auf 169 Euro/Stunde. Darüber hinaus soll eine neue Gruppe M1 mit einem Stundensatz von 93 Euro/Stunde für einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfragestellungen geschaffen werden. Bzgl. der Befundberichte fordert die BÄK eine 9%-Steigerung. Damit wäre die Nr. 200 mit 28 Euro, die Nr. 201 mit 60 Euro, die Nr. 202 mit 49 Euro und Nr. 203 mit bis zu 98 Euro zukünftig vergütet.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14259 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... - in Verfahren nach dem TPG (Transplantationsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Transplantationsgesetzes (TPG) vom Gesetzgeber verfolgte..., ...Transplantationsgesetzes (TPG) 2.1.1. § 1 Abs. 1 (neu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... seinen Aufgaben in § 9b TPG vorgegeben und spielt bei...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... seinen Aufgaben in § 9b TPG vorgegeben und spielt bei...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V.: Verhinderung der Zulassung anonymer Organlebendspenden. Erhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Organlebendspende. Stärkung des Schutzes der Organlebendspender durch schonungslose Aufklärung, Unterstützung durch neutrale Ansprechpartner. Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherung der Organlebendspender.

    • Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. am 24.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13252 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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