Stellungnahmen/Gutachten
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58 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StVO 2013"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (58)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Trotz des auf den ersten Blick positiv kommunizierten Zwischenberichts zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern ist durch die Vielzahl der Novellierungen der Landesbauordnungen einzelner Bundesländer auffällig geworden, dass es zu keiner konsequenten Umsetzung des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes kommt. Eine zügige und vollständige Umsetzung ist voranzutreiben. Weiter kann eine Verfahrensbeschleunigung auch über eine Anpassung des Verkehrsrecht (StVO) ermöglicht werden. Generell ist das Baugesetzbuch (BauGB) neben der Musterbauordnung die zentrale rechtliche Grundlage für entsprechende Regelungen in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von elektrischen Leichtfahrzeugen (LEV)
Einrichtung von LEV-Fahrspuren für alle Fahrzeuge bis Fahrzeugklasse L7e, Kostenfreie exklusive Stellflächen/Parkräume für LEV durch Pkw-Parkplatzumwidmung, Innerstädtische LEV-Zonen, Flächenbereitstellung für die Installation von Micro-Hubs im öffentlichen Raum, Finanzielle Vergünstigungen für LEV, Einsetzung eines LEV-Bundesbeauftragten, Einrichtung eines LEV-Fonds und LEV-Mobilitätshäuser zur Information der Bevölkerung, LEV in der Mobilitätsbildung und Angebote von Fahrsicherheitstrainings, Legalisierung von LEV ohne Lenkstange mit XS-Führerschein, Anpassung der Zulassungsbestimmungen für LEV, Anpassung des A1 und Mofa Führerscheins, Anheben der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf 55 km/h bei L1e, L2e und L6e
- Bereitgestellt von: LEVi Innovationcluster am 04.12.2024
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Automobilindustrie bietet nicht nur lokal emissionsfreie Pkw an, sondern leistet auch über die Elektrifizierung des Segments der leichten (N1) und schweren (N2) Transporter einen aktiven Beitrag. Neben den Anwendungen im Handwerkseinsatz, im Außendienst, für Servicedienstleistungen und in der Citylogistik sind diese Fahrzeuge auch für den gewerblichen Güterverkehr relevant. Um einen erfolgreichen Hochlauf der E-Transporter nicht zu gefährden, bedarf es gesetzlicher Rahmenbedingungen, die für Null-Emissionsfahrzeuge die gleichen Wettbewerbsbedingungen sicherstellen, wie für konventionelle Verbrennerfahrzeuge. Dazu zählt u.a. die Gleichstellung der elektrischen N2 Fahrzeuge mit elektrischen N1 Fahrzeugen hinsichtlich der Ausrüstung mit Fahrtenschreiber und Speedlimiter.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen - FGBV
Der Referentenentwurf ordnet die bislang in der StVZO geregelten Vorschriften zur Genehmigung und zum Betrieb von Fahrzeugen grundlegend neu. Mit der neuen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb von Fahrzeugen (FGBV) sollen die technischen Anforderungen systematisiert, verständlicher gefasst und stärker an das europäische Typgenehmigungsrecht sowie UN-Regelungen angelehnt werden. Für Einzelgenehmigungen wird ein abgestuftes Begutachtungssystem eingeführt. Die regelmäßigen technischen Prüfungen, insbesondere HU und AU, werden in eine eigene Verordnung (RTPV) überführt; verhaltensrechtliche Regelungen werden in die StVO verlagert.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 18.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf verkehrsrechtliche Anordnungen für Bauarbeiten im Telekommunikationsausbau und zielt darauf ab, § 45 StVO so zu ändern, dass verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) nach Ablauf einer Anzeigefrist als erteilt gelten. Zugleich wird angestrebt, dringende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an TK-Linien von der VAO-Pflicht auszunehmen und hilfsweise eine Beleihungsmöglichkeit in § 45 StVO zu schaffen, damit die für die Planung von Ausbauprojekten eingesetzten Unternehmen (Planungsbüros) die VAO selbst erlassen können.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 18.07.2025
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Anpassung der technischen und der Sicherheitsanforderungen bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKV); Überführung der verhaltensrechtlichen Regelungen bei eKF in die StVO; Interessenvertretung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von eKV
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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09.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Trotz des auf den ersten Blick positiv kommunizierten Zwischenberichts zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern ist durch die Vielzahl der Novellierungen der Landesbauordnungen einzelner Bundesländer auffällig geworden, dass es zu keiner konsequenten Umsetzung des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes kommt. Eine zügige und vollständige Umsetzung ist voranzutreiben. Weiter kann eine Verfahrensbeschleunigung auch über eine Anpassung des Verkehrsrecht (StVO) ermöglicht werden. Generell ist das Baugesetzbuch (BauGB) neben der Musterbauordnung die zentrale rechtliche Grundlage für entsprechende Regelungen in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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22.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen. Trotz des auf den ersten Blick positiv kommunizierten Zwischenberichts zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern ist durch die Vielzahl der Novellierungen der Landesbauordnungen einzelner Bundesländer auffällig geworden, dass es zu keiner konsequenten Umsetzung des Bund-Länder-Beschleunigungspaktes kommt. Eine zügige und vollständige Umsetzung ist voranzutreiben. Weiter kann eine Verfahrensbeschleunigung auch über eine Anpassung des Verkehrsrecht (StVO) ermöglicht werden. Generell ist das Baugesetzbuch (BauGB) neben der Musterbauordnung die zentrale rechtliche Grundlage für entsprechende Regelungen in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: