Stellungnahmen/Gutachten
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109 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StVG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (109)
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC spricht sich für die Priorisierung der Verkehrssicherheit in der StVO aus.
Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Es sollen die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt die Schaffung der Möglichkeit den Theorieunterricht auch in einem (synchronen) virtuellen Umfeld durchführen zu können. Es muss darüber hinaus für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen gesorgt werden. Die Ergebnisse der nicht bestandenen Prüfungen sind zu evaluieren, um diese und für den Fahrschulunterricht nutzen zu können.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Gesetzesinitiative zum "Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen" des Bundesrats vom 03.07.2025 zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten gewerblicher Fahrzeughalter bei der Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Fahrzeughalter sollen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig nur noch bei „konkreten Anlässen“ kontrollieren müssen. Ziel der Interessenvertretung ist die Aufklärung über die Auswirkungen des Gesetzesantrags auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Entbürokratisierung und der Einfluss weiterer bestehender rechtlicher Vorschriften auf die Halterpflichten.
- Bereitgestellt von: LapID Service GmbH am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 312/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
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BR-Drs. 312/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesratsinitiative zur Änderung des §21 StVG soll Pflichten gewerblicher..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG birgt erhebliche Risiken..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG birgt erhebliche Risiken..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten..., ...zeigt, dass das in § 21 StVG geregelte Fahren ohne Fahrerlaubnis..., ...derzeitigen Gesetzeslage zu § 21 StVG kein bestimmtes Kontrollintervall..., ...Änderung von § 21 Abs. 2 StVG verbliebe unter berufsgenossenschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschulausbildung
Der GDV begrüßt die Modernisierung der Fahrausbildung. Mit der Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der praktischen Fahrausbildung für Kraftfahrzeuge der Klasse B betritt die Bundesregierung Neuland. Dies darf aber nicht zu einer Haftungserweiterung außerhalb des etablierten Haftungssystems für den beifahrenden Praxisanleiter führen. Die Erprobung ist u.E. daher nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 2 Abs. 15 StVG ist. Aus seiner Begleitfunktion..., ...Fahrerlaubnispflicht gem. § 2 Abs.1 S.1 StVG grundsätzlich um den Grundpfeiler..., ...sonst stellt § 2e Abs.8 StVG n.F. klar, dass der Erwerb..., ...ermöglichen, regelt § 2 Abs.15 StVG explizit, dass der Fahrlehrer..., ... Gem. § 2e Abs.4 Nr. 5 StVG n.F. in Verbindung mit ..., ...Fahrzeugführer im Sinne des StVG ist. 2.4 Erforderliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Alkoholfahrten (§ 24a StVG) die Sanktionen für das..., ...die Halterhaftung des § 7 StVG durch Streichen der Ausnahme nach § 8 Nr. 1 StVG auf Elektrokleinstfahrzeuge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Rollouts automatisierten Fahrens in Deutschland
Deutschland hat mit einem innovativen Rechtsrahmen die Chance eröffnet, autonome Mobilität in den Regelbetrieb zu überführen und weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Nun gilt es, die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Einführung und Skalierung in Deutschland beschleunigt wird. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, die internationale Harmonisierung der Gesetzgebung voranzutreiben, die Betriebserlaubnis über die Bundesländer hinweg zu vereinheitlichen, die kommerzielle Erprobung zu ermöglichen und den verhaltensrechtlichen Rahmen (Warndreieck aufstellen etc.) für fahrerlose Fahrzeuge anzupassen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes zum autonomen Fahren (StVG – §§ 1d ff.) ............., ...Straßenverkehrsgesetz (StVG) geschaffen wird (siehe..., ... in Teil 2: §§ 1e, 1j StVG). § 8 Antrag auf Genehmigung..., ...darauf verweisende § 1e des StVG sollten um eine klarstellende..., ...Gesetzes zum autonomen Fahren (StVG – §§ 1d ff.) Ergänzend..., ... gezielte Änderungen im StVG. Ziel ist es, zentrale ..., ...Unfallrekonstruktion. Gesetzesstelle im StVG Herausforderung Bitkom-Lösungsvorschlag..., ...Anpassung des § 1e Abs. 1 Nr. 3 StVG hinsichtlich des zulässigen..., ... 15 Gesetzesstelle im StVG Herausforderung Bitkom-Lösungsvorschlag..., ...Ereignisse. Ergänzung des § 1g StVG um eine klar definierte..., ...gestalten Gesetzesstelle im StVG Herausforderung Bitkom-Lösungsvorschlag..., ...Vorschläge zeigen über AFGBV und StVG hinaus auf, wie angrenzende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung Teleoperiertes Fahren in Deutschland
Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, dass das teleoperierte Fahren nicht als Brückentechnologie zum autonomen Fahren definiert wird, sondern der Rechtsrahmen so weiterentwickelt wird, dass beide Technologien komplementär genutzt werden können. Zudem sollte neben dem Halter die Rolle des Betreibers eingeführt werden. Schließlich sollte der Gesetzentwurf dahin gehend geändert werden, dass keine Einzelgenehmigungen erforderlich sind, sondern die Möglichkeit einer Typgenehmigung eröffnet wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für eine Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straßenverkehr-Fernlenkverordnung StVG Straßenverkehrsgesetz ..., ...Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 18 StVG eine entsprechende Ausnahme..., ...Geltungsbereich der §§ 1a-k StVG, im Rahmen der AFGBV) erfolgen..., ...Ermächtigungsgrundlage des § 6 (1) Nr. 18 StVG eine entsprechende Ausnahme..., ... über § 6 Abs. 1 Nr. 18 StVG auch Vorschriften der StVO..., ...ändern. § 6 Abs. 1 Nr. 18 StVG sieht vor, dass „allgemeine..., ...5b Abs. 3 und § 6 Abs. 1 StVG, welche Verkehrsvorschriften..., ...im Sinne des (4) und des StVG, was zu einer Systemlücke..., ...Ermächtigungsgrundlage des § 6 (1) Nr. 18 StVG geschehen. Für eine entsprechende..., ... über § 6 Abs. 1 Nr. 18 StVG auch Vorschriften der StVO..., ...ändern. § 6 Abs. 1 Nr. 18 StVG sieht vor, dass „allgemeine..., ...5b Abs. 3 und § 6 Abs. 1 StVG, welche Verkehrsvorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommentieren von Flächen des Fuß- und Radverkehrs (Randnummer 14e), Verkehrszeichen E-Bike (VzKat)
Kommentieren von folgenden Punkten: -Flächen des Fuß- und Radverkehrs (Randnummer 14e): Hinweis, dass die aktuellen Regelwerke, insbesondere die ERA, nicht als Grundlage geeignet sind, um eine attraktive, einladende und flächendeckend sichere Radinfrastruktur zu schaffen. Sie bedürfen dringend einer zeitgemäßen Überarbeitung; anmerken, dass eine klare Benennung von Flächen des fließenden und des ruhenden Radverkehrs an dieser Stelle sinnvoll wäre. - Verkehrszeichen „E-Bike“ (VzKat): Hinweis, dass das Verkehrszeichen „E-Bike“ (1010-65,1022-13 und 1026-63) neu definiert werden sollte. Wir schlagen vor, die Beschreibung des Zeichens auf 45 km/h anzupassen, sodass dann auch Fahrzeuge der Kategorie L1-eB (S-Pedelecs) darunterfallen.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 21.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
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BR-Drs. 544/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...von 2021 vereinbart, das StVG und die StVO anzupassen..., ...ZIV hat die Reformen des StVG und der StVO, die im Jahr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Fußverkehrsstrategie - Für einen höheren Stellenwert des Fußverkehrs
Stärkung der Aufenthaltsqualität. Besseres Miteinander im Straßenverkehr. Differenzierte Bedeutung des Fußverkehrs im städtischen und ländlichen Raum. Hinweise zu Formulierungschwächen und -fehlern.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 30.07.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beschlossenen Novellierungen von StVG und StVO eine zent-rale..., ...Aufnahme neuer Ziele im StVG (Klima- und Umweltschutz..., ...Entwicklung) ist mit der StVG-Novelle erfolgt, so dass...
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Zu Regelungsvorhaben: