Stellungnahmen/Gutachten
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121 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StVG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (121)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen in der Fahrausbildung unter Beachtung der Kostensteigerung für den Fahrerlaubniserwerb
Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Hochlaufs und stärkere Nutzung alternativer Kraftstoffe
Änderung des RefE des BMUV und ggfs. weiterer künftiger Gesetzesvorhaben, die Hochlauf und Nutzung alternativer Kraftstoffe regeln. Aus Sicht des ADAC sollten konventionelle Biokraftstoffe (ohne Palmöl) genutzt sowie fortschrittliche Biokraftstoffe (Beimischung und Reinkraftstoff) gefördert und ausgebaut werden. Wichtig ist in diesem Zshg., Zertifizierungssysteme gegen Betrug resistent zu machen und die Belastbarkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zu stärken. Aus Gründen der Technologieoffenheit unterstützt der ADAC die Verwendung von strombasierten Kraftstoffen im Straßenverkehr. Alternative Kraftstoffe sollten nach ihrer Klimawirkung besteuert werden (CO2-Komponente stärken/ermäßigter Satz bzw. Freistellung von der Energiesteuer und CO2-Bepreisung).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC spricht sich für die Priorisierung der Verkehrssicherheit in der StVO aus.
Grundsätzlich befürwortet der ADAC bei der Planung von verkehrlichen Maßnahmenoptionen das Interesse der Bewohner mit den Interessen der Besucher und Pendler in eine Balance zu bringen. Neuerungen bei der Parkraumbewirtschaftung oder beispielsweise die Regelung, die Anordnung von Tempo 30 auf sensiblen Streckenabschnitten bei Bedarf ausweiten zu können, ohne damit eine Regelumkehr von Tempo 50 auf Tempo 30 innerorts festzuschreiben, sind daher in der Verhältnismäßigkeit vor Ort zu prüfen. Zudem macht der ADAC Vorschläge zur Vereinfachung der StVO.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 518/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2028 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wurde bereits das TEHG novelliert. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus muss mit einer wirksamen Kompensation der steigenden CO2-Preise eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen). Der ADAC befürwortet, dass der deutsche CO2-Preis im Jahr 2027 aufgrund der Verschiebung des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 stabil gehalten wird.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verkehrssicherheitsarbeit, StVG/StVO, Cannabis, Fahrausbildung10..., ...2024 Sachstand •Anhörung StVG im Bundestag im Oktober 2023 •Änderung des StVG (und damit zusammenhängender..., ...Bundestag beschlossener StVG-Gesetzentwurf vertretbar..., ...Kompromiss zur Änderung StVG/StVO finden. Einstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Gesetzesinitiative zum "Gesetz zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen" des Bundesrats vom 03.07.2025 zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten gewerblicher Fahrzeughalter bei der Führerscheinkontrolle zu vereinfachen. Fahrzeughalter sollen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig nur noch bei „konkreten Anlässen“ kontrollieren müssen. Ziel der Interessenvertretung ist die Aufklärung über die Auswirkungen des Gesetzesantrags auf die Bereiche Verkehrssicherheit, Entbürokratisierung und der Einfluss weiterer bestehender rechtlicher Vorschriften auf die Halterpflichten.
- Bereitgestellt von: LapID Service GmbH am 31.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 312/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen
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BR-Drs. 312/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesratsinitiative zur Änderung des §21 StVG soll Pflichten gewerblicher..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG birgt erhebliche Risiken..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG birgt erhebliche Risiken..., ...Gesetzentwurf zur Änderung des §21 StVG zielt darauf ab, die Pflichten..., ...zeigt, dass das in § 21 StVG geregelte Fahren ohne Fahrerlaubnis..., ...derzeitigen Gesetzeslage zu § 21 StVG kein bestimmtes Kontrollintervall..., ...Änderung von § 21 Abs. 2 StVG verbliebe unter berufsgenossenschaftlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschulausbildung
Der GDV begrüßt die Modernisierung der Fahrausbildung. Mit der Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der praktischen Fahrausbildung für Kraftfahrzeuge der Klasse B betritt die Bundesregierung Neuland. Dies darf aber nicht zu einer Haftungserweiterung außerhalb des etablierten Haftungssystems für den beifahrenden Praxisanleiter führen. Die Erprobung ist u.E. daher nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Sinne des § 2 Abs. 15 StVG ist. Aus seiner Begleitfunktion..., ...Fahrerlaubnispflicht gem. § 2 Abs.1 S.1 StVG grundsätzlich um den Grundpfeiler..., ...sonst stellt § 2e Abs.8 StVG n.F. klar, dass der Erwerb..., ...ermöglichen, regelt § 2 Abs.15 StVG explizit, dass der Fahrlehrer..., ... Gem. § 2e Abs.4 Nr. 5 StVG n.F. in Verbindung mit ..., ...Fahrzeugführer im Sinne des StVG ist. 2.4 Erforderliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der geplanten Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FGBV) soll das nationale Regelwerk für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen neu geordnet und stärker an europäische Vorgaben angepasst werden. Das Regelungsvorhaben betrifft unter anderem technische Anforderungen und Definitionen für Fahrräder, Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb sowie Fahrradanhänger. Für die Radlogistik sind insbesondere die Definition und Einordnung von Lastenrädern und Commercial Cargo Bikes, Anforderungen an elektrische Antriebssysteme, Anfahr- und Schiebehilfen sowie weitere technische Vorgaben relevant. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche, technologieneutrale und mit europäischen Standards vereinbare Rahmenbedingungen für den gewerblichen Einsatz dieser Fahrzeuge zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Radlogistik Verband Deutschland e.V. am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
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09.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unterbindet die nach 1§ StVG (3) mögliche Anfahr- und..., ...Widersprüchlichkeit zwischen dem StVG und der Verordnung und ist deswegen im Sinne des StVG anzupassen. Die Anfahr..., ...Anforderungen entsprechend § 1 (3) StVG die für EPACs/ Pedelec ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf ist eine Neubewertung und Neufassung der bisherigen Inhalte der StVZO – jedoch mit dem Unterschied, dass die Bezeichnung der Verordnung nunmehr verständlich wiedergibt, was in der Verordnung geregelt wird. Denn seit der Herauslösung des Zulassungs- und Fahrerlaubniswesens aus der StVZO durch die Aufhebung der §§ 1 bis 15l StVZO und dem Erlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV war die Beibehaltung der bisherigen Verordnungsbezeichnung als Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung inhaltlich irreführend. Ziel der FGBV ist es, die komplexen technischen Inhalte künftig – auch für die Bürgerinnen und Bürger als Fahrzeugverantwortliche – aufgrund der neuen nutzerfreundlichen und übersichtlichen Struktur besser verständlich zu machen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 11.09.2026
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Adressatenkreis:
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11.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hierfür auf § 1 Absatz 3 StVG. Außerdem soll die Einordnung..., ...zusätzliches, von § 1 Absatz 3 StVG unabhängiges Leistungs-..., ...werden kann. § 1 Absatz 3 StVG knüpft die Fahrrad-gleichstellung..., ...Begriffsbestimmung mit § 1 Absatz 3 StVG. Aus der neuen Formulierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Rollouts automatisierten Fahrens in Deutschland
Deutschland hat mit einem innovativen Rechtsrahmen die Chance eröffnet, autonome Mobilität in den Regelbetrieb zu überführen und weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen. Nun gilt es, die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass die Einführung und Skalierung in Deutschland beschleunigt wird. Als Bitkom setzen wir uns dafür ein, die internationale Harmonisierung der Gesetzgebung voranzutreiben, die Betriebserlaubnis über die Bundesländer hinweg zu vereinheitlichen, die kommerzielle Erprobung zu ermöglichen und den verhaltensrechtlichen Rahmen (Warndreieck aufstellen etc.) für fahrerlose Fahrzeuge anzupassen.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzes zum autonomen Fahren (StVG – §§ 1d ff.) ............., ...Straßenverkehrsgesetz (StVG) geschaffen wird (siehe..., ... in Teil 2: §§ 1e, 1j StVG). § 8 Antrag auf Genehmigung..., ...darauf verweisende § 1e des StVG sollten um eine klarstellende..., ...Gesetzes zum autonomen Fahren (StVG – §§ 1d ff.) Ergänzend..., ... gezielte Änderungen im StVG. Ziel ist es, zentrale ..., ...Unfallrekonstruktion. Gesetzesstelle im StVG Herausforderung Bitkom-Lösungsvorschlag..., ...Anpassung des § 1e Abs. 1 Nr. 3 StVG hinsichtlich des zulässigen..., ... 15 Gesetzesstelle im StVG Herausforderung Bitkom-Lösungsvorschlag..., ...Ereignisse. Ergänzung des § 1g StVG um eine klar definierte..., ...gestalten Gesetzesstelle im StVG Herausforderung Bitkom-Lösungsvorschlag..., ...Vorschläge zeigen über AFGBV und StVG hinaus auf, wie angrenzende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Alkoholfahrten (§ 24a StVG) die Sanktionen für das..., ...die Halterhaftung des § 7 StVG durch Streichen der Ausnahme nach § 8 Nr. 1 StVG auf Elektrokleinstfahrzeuge...
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Zu Regelungsvorhaben: