Stellungnahmen/Gutachten
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146 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (146)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neuregelungen in §§ 34k und 162 GewO-neu – auch mit dem vorgelegten..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO erstreckt werden (dazu ..., ...Bewachungsgewerbe in § 34a Abs. 2 GewO nicht die Berufung eines..., ...Denn § 32 Abs. 2 Satz 2 GewO sieht vor, dass in Rechtsverordnungen..., ...sowohl in § 34l Abs. 1 Nr. 3 GewO-neu für die Prüfung der..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO Wir bitten darum, die ..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO sind, zu erweitern. Daher..., ... des § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO in Verbindung mit § 1 ImmVermV..., ...des § § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-neu entbehrlich macht. Nach § 162 Abs. 6 GewO-E in der Fassung des Referentenentwurfs..., ...Sachkundenachweis nach § 34k GewO-E auch dann als erbracht..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO“ ist. Da diese Regelung..., ...Übergangsregelung nach § 162 GewO-neu, sondern aufgrund des § 34l Abs. 1 Nr. 3 GewO-neu in die Regelung zur..., ...Recht nicht mehr in § 162 GewO-neu übernommen, sondern..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO erworben worden ist, d...., ...nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO absolviert hat oder aber..., ...nach § 34i Abs. 1 Nr. 4 GewO absolviert haben, müssten..., ...nach § § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-neu vorbereiten zu können..., ... nach § 34k GewO-neu vorausgesetzt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und -makler erhalten
Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht.
- Bereitgestellt von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 17.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer Gesetzesänderung der Gewerbeordnung
Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausnahmeregelung des § 34 d Abs. 8 GewO müssen Gewerbetreibende..., ...Vermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO tätig werden oder eine ..., ...34 d Abs. 8 Nr. 2 und 3 GewO gehandelt haben, dies auch..., ... 34 d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO eine alternative Lösung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung der Richtlinie für Verbraucherkreditverträge auch im Gewerberecht
Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge gilt es, auch im Gewerberecht praxisnahe Regelungen umzusetzen - dies gilt u.a. im Hinblick auf eine Alte-Hasen-Regelung für Darlehensvermittler, Verbesserungen bei den Übergangsregelungen sowie im Hinblick auf eine neue Sachkundeprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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21.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehen wird aus dem §34c GewO herausgelöst und in einem..., ...Erlaubnistatbestand dem §34k GewO neu geregelt. Die derzeitigen..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) wird nun um eine weitere..., ...der Einführung des §34 i GewO zum Teil sehr negative ..., ...Alte-Hasen-Regelung für §34c GewO-Darlehensvermittler ..., ... (s. § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) von einer Erlaubnispflicht..., ...Erlaubnisflicht gemäß § 34i GewO in §160 Absatz 3 GewO eine..., ...Krediten im Sinne von §34k GewO (neu) im Vergleich zu den..., ...Erlaubnisinhabern von §34i GewO nicht zu benachteiligen..., ...empfehlen wir daher, in §162 GewO folgenden Absatz anzufügen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (für alle §34i-Erlaubnisinhaber..., ... Die Regelung in §162 GewO - neu sollte, zumindest..., ...Gesetzesbegründung zu §162 Abs. 4 GewO-neu heißt es auf S. 176..., ...Sachkundeprüfungen nach §34i GewO und nach §34k GewO-neu ..., ...Auch ist in § 162 Abs. 6 GewO – neu kein Enddatum vorgesehen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (verlängerte Übergangszeit..., ...Übergangsregelungen in § 162 GewO-neu begrüßen wir eine „..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Abs. 6 GewO-neu bestimmt, dass Gewerbetreibende nach § 34k Abs. 1 GewO- neu sicherstellen, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter/innen
Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO Zum parlamentarischen ..., ...Immobilienmakler nach § 34c Abs. 2a GewO vorgesehen. Die beigefügten..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO – Bitte um Korrektur im..., ...Berufszugang nach § 34c GewO, sondern lediglich eine..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Wortlaut von § 34c Abs. 2a GewO (1.8.2018) übersieht den..., ...könnte neu in § 34c Abs. 2a GewO nF eingefügt werden, die..., ...zum neuen § 34c Abs. 2b GewO werden. IX. Die gesetzliche..., ...Berufsgruppen des § 34c GewO eng begrenzten 4/20 Zeitrahmens..., ...anderen Berufsgruppen der GewO, MaBV. 7/20 verwaltet..., ... Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 GewO lässt sich schwerlich in..., ...Bewachungsgewerbe § 34a GewO IHK-Sachkundeprüfung oder..., ...Versicherungsvermittler § 34d GewO IHK-Sachkundeprüfung + ..., ... ler § 34i GewO IHK-Sachkundeprüfung Gewerbliche Versteigerer § 34b GewO Erlaubnis mit Sachkunde Pfandleiher § 34 GewO Sachkunde/Erlaubnis durch..., ...Versicherungsvermittle r § 34d GewO + VersVermV 15 Std./Jahr..., ... § 34c GewO 20 Std. in 3 Jahren Fahrlehrer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir möchten eine praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 erreichen. Ziel ist die Nutzung von Öffnungsklauseln für unentgeltliche, kleine oder kurzfristige Kredite sowie die Sicherstellung, dass verbraucherfreundliche Kreditangebote im Direktvertrieb nicht fälschlich als unzulässig gelten. Handelsvertreter, die im Rahmen von Warenvermittlungen zweckgebundene Kredite präsentieren, sollten nicht der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO-E unterfallen. Zudem setzen wir uns für eine Ausnahme von der IHK-Sachkundeprüfung oder eine abgestufte Sachkunderegelung sowie für eine Ausnahme von der Registrierungspflicht bei untergeordneter Vermittlungstätigkeit ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erlaubnispflichtig nach § 34k GewO-E sein. Ausnahme von..., ...verhältnismäßig. § 34k GewO-E differenziert anwenden..., ...gestalten Gem. § 34k Abs. 1 GewO-E bedürfen darlehensvermittelnde..., .... § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-E. Handelsvertreterinnen..., ...Ermächtigung in § 34k Abs. 5 GewO-E die Anforderungen an ..., ...deutsche Gesetzgeber in der GewO-E nutzen – insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz sollte so nicht beschlossen werden. Die in der Gewerbeordnung verankerte Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sollte nicht abgeschafft werden. Diese ist zum Schutz der Verbraucher notwendig, weil die Immobilienverwaltung und -vermittlung eine hoch komplexe Tätigkeit geworden ist. Das beabsichtigte Ziel des Bürokratieabbaus wird nicht erreicht, da Weiterbildungsmaßnahmen auf Seiten der Gewerbetreibenden auch weiterhin dokumentiert werden würden. Statt die Weiterbildungsverpflichtung abzuschaffen, sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden oder zumindest die bestehende Weiterbildungsverpflichtung modernisiert werden, indem sie smarter, digitaler und zielgerichteter ausgestaltet wird.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 28.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung von § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV Immobilienverband..., ...Streichung von § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV Der Immobilienverband..., ...ist wesentlich: Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO, soweit Wohnimmobilienverwalter..., ...Versicherungsvermittlern nach § 34d GewO). c) Zertifizierung nach..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO gewährleistet dagegen die..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO, soweit Immobilienmakler..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei den Anforderungen an die Weiterbildung fordert der AfW klare Vorgabe einer jährlichen Stundenanzahl (z. B. 4 Stunden) , um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie uneinheitliche Behördenpraxis zu vermeiden. Zudem sollte aus Qualitätssicherungsgründen ein Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet werden, sowie der bestehende Ausschuss nach ImmVermV erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... erhalten und für § 34k GewO genutzt werden. Im Detail..., ...der Grundlage des § 34l GewO eine Darlehensvermittlungsverordnung..., ...Sachkundeprüfungen (§ 34d GewO/VersVermV, § 34f GewO/FinVermV und § 34i GewO/ImmVermV) orientieren. ..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO ist folgerichtig. Wir regen..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO. Das würde das § 34k GewO-Antragsverfahren..., ...Aufgabenauswahlausschüsse § 34l GewO ermächtigt den Verordnungsgeber..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO einen Aufgabenauswahlausschuss..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO beigetragen. Die Kombination..., ...nach §§ 34d, 34f und 34i GewO seit vielen Jahren sichergestellt..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO betraut/beliehen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34c der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, wird zudem in § 34k GewO-neu ein neuer Erlaubnistatbestand..., ...zum § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO getroffen werden: Statt..., ...Verbraucherdarlehen aus § 34c GewO herausgelöst und in einem..., ...laubnistatbestand (§ 34k GewO-neu) geregelt werden. Die..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) werden um eine weitere..., ...Verordnungsermächtigung in § 34l Nr. 2 GewO-neu). In der Gesetzesbegründung..., ... in § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO genommen werden. Demnach..., ...zum § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO das mildere Mittel. Wir..., ... nicht an den §§ 34f, i GewO zu orientieren, sondern..., ...entsprechend § 34d Abs. 9 S. 1 GewO für 1 2 S T E L L U N..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Absatz 6 GewO-neu legt fest, dass Gewerbetreibende nach § 34k Absatz 1 GewO-neu sicherstellen, dass..., ...weisen wir auf den § 34i GewO hin: Imobiliardarlehensvermittler..., ... sehen wir die in § 162 GewO- neu geschaffene Übergangs..., ...Gewerbeerlaubnis nach §34 c GewO waren und nun von der ..., ...Darlehensvermittlung im neuen §34k GewO-neu betroffen sind, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Zu begrüßen ist die Übergangsregelung des §162 GewO-neu, wonach eine Überprüfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel
Verschlankung von bürokratischen Auflagen für den Handel allgemein
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO – bereits zum 20. November..., ...durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen können..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu...
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Zu Regelungsvorhaben: