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65 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (65)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Änderungen im Bauplanungsrecht ist es, die Funktionsfähigkeit des Bauplanungsrechts zur Wahrung der verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Planungshoheit der Gemeinden zu sichern und an die aktuellen Herausforderungen sowie die organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. Schwerpunkte der Novelle im Baugesetzbuch sind die Beschleunigung und Vereinfachung der Regelverfahren, unter anderem durch eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens, die Vermeidung wiederholter Beteiligungen und Doppelprüfungen, die Straffung der Umweltprüfung sowie die Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 29.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen. Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 29.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes
    • Adressatenkreis:
      • 06.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
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    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um zukunftssicheren und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist die verstärkte und beschleunigte energetische Modernisierung des Gebäudebestands zentral. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet die Chance, eine Reihe von planerisch-praktischen Hindernissen für mehr energetische Modernisierung (Hülle und Technik), die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung von Abwärme aus dem Weg zu räumen. Denn BauGB und BauNVO enthalten bislang zum Teil Regelungen, die mehr energetische Modernisierung aktiv behindern oder durch die fehlende Berücksichtigung von Modernisierungsbelangen indirekt Möglichkeiten ungenutzt lassen oder Stolpersteine für Kommunen und modernisierungswillige Investoren schaffen. Mehr und schnellere Investitionen müssen das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 05.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts...
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