Regelungsvorhaben

Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG

Angegeben von:
DB InfraGO AG (R001379) am 30.09.2026

Beschreibung:
Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen. Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.07.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2609300373 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.07.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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