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173 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EnergieStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (173)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 427/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... erfasst (§ 1 Abs. 2 EnergieStG). Nach § 2 Abs. 4 EnergieStG..., ...genutzt wird, nicht im EnergieStG erfasst und damit von...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Die Änderungen sind..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG • Von den geplanten..., .... neu, 64 Nr. 4a neu EnergieStG Nach den Neuregelungen..., ...Erdgas in Gänze nach § 53 EnergieStG entlastungsfähig ist..., ...StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG Durch die Neuregelungen..., ...Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren ist, da ..., .... § 54 Abs. 1 Satz 2 EnergieStG aufzuheben, wonach die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiesteuergesetz (EnergieStG). Wasserstoff wird im..., ...erfasst (§ 1 Absatz 2 des EnergieStG). Nach § 2 Absatz 4 ..., ...EU-Energiesteuerrichtlinie noch im EnergieStG festgelegt. Das Bundesfinanzministerium..., ...Brennstoffzelle nicht im EnergieStG erfasst ist. Die 2003...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anpassung des § 54 EnergieStG und Forderung nach Erhöhung..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG. Der BVMW spricht sich..., ...die Regelung des § 54 EnergieStG und die Erhöhung der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ...Biokraftstoffe in § 57 EnergieStG nötig. Seite 9 Stellungnahme zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ...zu Heizzwecken in §49 EnergieStG sein. Für den Einsatz..., ...könnte analog zum §56 EnergieStG ein neuer §56a eingefügt..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ..., ... zur RefE StromStG / EnergieStG – Stand: 13.08.2025 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nicht in § 27 Absatz 2 EnergieStG genannt ist. Die Vorschrift..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nicht in § 27 Absatz 2 EnergieStG genannt ist. Die Vorschrift..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 1 EnergieStG daran geknüpft werden..., ... § 23 Absatz 1 Nr. 2 EnergieStG das Verwenden von LNG..., ... in den §§ 40 und 41 EnergieStG abgebildet werden, vergleichbar..., ... § 23 Absatz 3 Nr. 1 EnergieStG der derjenige, der das...
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