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157 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BauNVO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (157)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO) „(…) vorwiegend der Unterbringung..., ...Städtebaurecht u.a. in § 7 BauNVO dahingehend novelliert..., ...der Novellierung des § 7 BauNVO abgeben müssten. In dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...unbeplanter Innenbereich) § 7 BauNVO (Kerngebiet) § 11 Absatz 3 BauNVO (Großflächiger Einzelhandel) § 20a BauNVO (Verkaufsfläche) Der ..., ...Baunutzungsverordnung (BauNVO) als „(…) zentralen Einrichtungen..., ...Anbetracht der unter „C § 7 BauNVO (Kerngebiet)“ dargestellten..., ...www.einzelhandel.de C § 7 BauNVO (Kerngebiet) Die Novelle..., ...Baunutzungsverordnung (BauNVO), steht in Zusammenhang..., ... Abs. 2 Nummer 6 und 7 BauNVO sind nur „Wohnungen für..., ...ausnahmsweise zulässig (§ 7 BauNVO Abs. 3 Nummer 2). Für ..., ... soll dem § 7 Absatz 1 BauNVO der Satz: „Sie dienen..., ...Änderung des § 7 Absatz 1 BauNVO fehlt jedoch die Bewertung..., ... aktuellem § 7 Abs. 1 BauNVO dienen Kerngebiete vorwiegend..., ...die Novellierung des § 7 BauNVO in direktem Zusammenhang..., ...dienen. D § 11 Absatz 3 BauNVO (Großflächiger Einzelhandel..., ...vor, dem § 11 Absatz 3 BauNVO einen Satz 5 anzufügen..., ...neuen § 11 Abs. 3 Satz 5 BauNVO an: Nach dem bislang ..., ...i. V. m. § 25b Abs. 2 BauNVO). Insoweit verändert der..., ...neue § 11 Abs. 3 Satz 5 BauNVO die Prüfsystematik nicht..., ...erwogen werden. E § 20a BauNVO (Verkaufsfläche) i.V.m..., ...Satzes 5 in § 11 Absatz 3 BauNVO richtig. Dabei sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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26.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO), die das Wohnen nicht..., ...neuen Wortlaut des § 7 BauNVO unberücksichtigt lassen muss. § 7 Abs. 1 BauNVO besagt bisher: „Kerngebiete..., ... Abs. 2 Nummer 6 und 7 BauNVO sind nur „Wohnungen für..., ...ausnahmsweise zulässig (§ 7 BauNVO Abs. 3 Nummer 2). Das ..., ...das Kerngebiet nach § 7 BauNVO eine besondere Rolle. ..., ...Funktionen. Nach § 7 Abs. 1 BauNVO dienen Kerngebiete vorwiegend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
National Umlegung des EU-Eigenmittels der Plastikabgabe
Interessenvertretung für eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Gewählte Instrumente sollten eine Lenkungswirkung im Sinne der Nachhaltigkeit erzeugen, ohne zu Marktverwerfungen zu führen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Auslegung des §11 Abs. 3 BauNVO und der Leitfäden ..., ...Situation §11 Abs. 3 BauNVO ermöglicht dem Lebensmitteleinzelhandel..., ... Zielen des §11 Abs. 3 BauNVO Städtebau – Keine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO), die das Wohnen nicht..., ...neuen Wortlaut des § 7 BauNVO unberücksichtigt lassen muss. § 7 Abs. 1 BauNVO besagt bisher: „Kerngebiete..., ... Abs. 2 Nummer 6 und 7 BauNVO sind nur „Wohnungen für..., ...ausnahmsweise zulässig (§ 7 BauNVO Abs. 3 Nummer 2). Das ..., ...das Kerngebiet nach § 7 BauNVO eine besondere Rolle. ..., ...Funktionen. Nach § 7 Abs. 1 BauNVO dienen Kerngebiete vorwiegend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Baugesetzbuchnovelle: Einführung eines Gesetztes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
Nach verschiedenen Novellierungen des Baugesetzbuchs zu einzelnen Themenfeldern in dieser Legislaturperiode wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine umfassende Novellierung des BauGB und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgelegt, um die verbliebenen Regelungsaufträge des Koalitionsvertrags zum Bauplanungsrecht umzusetzen. Weiterhin werden die Prüf-und Regelungsaufträge des aus dem „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ hervorgegangenen Maßnahmenpakets aufgegriffen, das am 12. Oktober 2022 vorgestellt und zur Stabilisierung der aktuellen konjunkturellen Lage in der Bau- und Immobilienwirtschaft auf dem Bündnis-Tag am 25. September 2023 durch ein „14-Punkte-Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen in den Wohnungsbau“ ergänzt wurde.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sowohl in § 15 Abs. 1 BauNVO als auch in § 34 Abs. ..., ...Baunutzungsverordnung 60. § 7 BauNVO (1) Kerngebiete dienen..., ...Veränderung in § 7 Absatz 1 BauNVO eine Reform der TA-Lärm..., ...vorzunehmen. 61. § 11 BauNVO (1) Als sonstige Sondergebiete..., ... dass in § 11 Absatz 3 BauNVO mit einem neuen Satz 5..., ...des § 11 Absatz 3 Satz 3 BauNVO in immer geringerem Maße..., .... 62. § 12 Absatz 3 BauNVO (3) Unzulässig sind Stellplätze..., ...Immissionsschutz im § 15 BauNVO für beplante Gebiete..., ...ZIA-Petitum: In § 15 Abs. 1 BauNVO sollte in Bezug auf das..., ...folgende Ergänzung in § 15 BauNVO: „Belästigungen oder..., ...gewährleistet ist.“ 64. § 17 BauNVO § 17 Orientierungswerte..., ...Neufassung der Tabelle des § 17 BauNVO erfolgt lediglich aufgrund..., ...Aufhebung der §§ 2 und 3 BauNVO. Der ZIA bedauert, dass..., ...vor bleibt. 65. § 19a BauNVO § 19a Versiegelungsfaktor..., ...solcher könne § 19 Abs. 4 BauNVO überflüssig machen. […..., ...Flächen nach § 19 Abs. 4 BauNVO streitanfällig. Allerdings..., ... belastet. 66. § 20 BauNVO (1) Vollgeschosse sind..., ...bestimmen. 67. § 20a BauNVO § 20a Zulässige Verkaufsfläche..., ... im Kontext des § 11 BauNVO, etwa in Gestalt eines..., ... vorgeschlagenen § 20a BauNVO zu streichen und eine ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichen des nationalen Flächensparzieles und Berücksichtigung des Bodenschutzes bei Bautätigkeiten
Berücksichtigung des Bodens im Hinblick auf Begrünungen, Pflanzgebote und Maßnahmen zur Klimaanpassung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Boden e.V. am 28.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versiegelungsfaktor in der BauNVO, • dass der „Bau-Turbo..., ...des BauGB soll auch die BauNVO geändert werden. Wesentlich..., ...gemäß § 16 Abs. 2 Entwurf BauNVO neben den bereits geltenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Privilegierung Batteriespeicher im Außenbereich
Der BVES setzt sich für die Aufrechterhaltung der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB ein. Der Verband spricht sich gegen eine Beschneidung dieser Privilegierung durch einen Mindestabstand von 100-Metern zu Umspannwerken und für eine Neudefinition der Privilegierung über den baurechtlichen Begriff der "räumlichen Nähe" aus.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 02.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...11 5. Anmerkungen zur BauNVO ........................., ... 5. ANMERKUNGEN ZUR BAUNVO SPEICHER IN DEN BEBAUUNGSGEBIETEN..., ...Gewerbegebiete: In § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sollten Energiespeicher..., ...Industriegebiete: In § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sollten Energiespeicher..., ...Sondergebiete: In § 11 Abs. 2 BauNVO sollten neben Anlagen,..., ...Erzeugungsanlagen über § 14 Abs. 1 BauNVO möglich sind, sollten ..., ... ebenso in § 14 Abs. 3 BauNVO. Dies fördere di Integration...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 02.10.2024
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgetauscht, wonach ..., ...der Novellierung des § 7 BauNVO abgeben müssten. In dem...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
-
27.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnungsbau 12 1. § 7 BauNVO Absatz 1 BauNVO 12 2...., ...Änderungsvorschläge Wohnungsbau 1. § 7 BauNVO Absatz 1 BauNVO Durch..., ...Änderung in § 7 Absatz 1 BauNVO sollen insbesondere zügiger..., ...Änderung des § 7 Absatz 1 BauNVO verfolgten Zielsetzung...
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Zu Regelungsvorhaben: