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35 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"3/25"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (35)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 04.12.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme der BÄK 3 § 25 Ordnungswidrigkeit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bivalenten Anlagenbetrieb 3 / 25 geht. Auch technische...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gewährleistet bleiben. 3 / 25 Positionen des VKU in...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...23.01.2025 IW-Policy Paper 3/25 Aktuelle politische Debattenbeiträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vom 12.08.2025 – 6 UKI 3/25; siehe Hense, Peter; Wagner...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... v. 12.08.2025 – 6 UKI 3/25. Verbraucherzentrale Bundesver-band...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Woche). • Fluktuation: 3 % (-25 %). Kurzstudie zum Personalbedarf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Projekthybridisierung 3 3 25% Tabelle 11: Übersicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Projekthybridisierung 3 3 25% Tabelle 11: Übersicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Projekthybridisierung 3 3 25% Tabelle 11: Übersicht...
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