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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.498)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VAMV setzt sich dafür ein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Familienförderung muss dafür Familien in ihrer Vielfalt erreichen und unterstützen. Sozialleistungen für Kinder sind an deren tatsächliche Bedarfe anzupassen. Dafür müssen auch Umgangsmehrbedarfe Berücksichtigung finden und soziokulturelle Teilhabe umfasst sein. Auch eine gute soziale Infrastruktur trägt dazu bei, ungleiche Voraussetzungen auszugleichen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Eine Kindergrundsicherung muss unterschiedliche Familienformen erreichen, insbesondere auch Einelternfamilien.

    • Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.

    • Bereitgestellt von: ARAG am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des UNEP Prozesses zur Verhandlung eines internationalen Plastikabkommens mit dem Ziel, ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion der Produktion von Neuplastik und Plastikchemikalien zu erzielen, um die Umweltverschmutzung sowie Klima- und Gesundheitsbelastungen durch selbige zu vermindern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wiederverwendung, Chemikalientransparenz, Produktdesign, Produkt-, Polymer- und Chemikalienbeschränkungen, Herstellerverantwortung und Subventionsabbau. Außerdem die Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus, der die Maßnahmen finanziell absichert.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      ntwicklung einer starken NKWS, die die Reduktion von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima, Menschenrechten und die Berücksichtigung der plantaren Grenzen priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten und den Genderaspekt mit berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.11.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine Überarbeitung der EU-Spielzeugverordnung, welche den Gesundheitsschutz von Kindern und deren betreuenden Personen ernst nimmt. Dies beinhaltet eine strenge Regulierung gesundheitsschädlicher Chemikalien in Spielzeugen, wie beispielsweise PFAS oder Bisphenolen und die Umsetzung des Vorsorgeprinzips.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgeschlagene europäische PFAS-Regulierung zielt darauf ab, die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) stark einzuschränken. Sie basiert auf einem Vorschlag von fünf europäischen Ländern (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen) und soll die Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren dieser langlebigen Chemikalien verringern. Ziel ist es, dass diese Regulierung realisiert wird und so umfassend wie möglich die Gesundheit von Menschen und Umwelt schützt.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Begleitung des UNEP Prozesses zur Verhandlung eines internationalen Plastikabkommens mit dem Ziel, ambitionierte Maßnahmen zur Reduktion der Produktion von Neuplastik und Plastikchemikalien zu erzielen, um die Umweltverschmutzung sowie Klima- und Gesundheitsbelastungen durch selbige zu vermindern. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Wiederverwendung, Chemikalientransparenz, Produktdesign, Produkt-, Polymer- und Chemikalienbeschränkungen, Herstellerverantwortung und Subventionsabbau. Außerdem die Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus, der die Maßnahmen finanziell absichert.

    • Bereitgestellt von: WECF e.V am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
      2. BR-Drs. 310/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
      3. BR-Drs. 311/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.

    • Bereitgestellt von: Aurubis AG am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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