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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (848)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den Herausforderungen von GEG und WPG synchronisieren..., ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungs ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bieten sowohl das SchfHwG und GEG als auch die Gebührenverordnung..., ...Überprüfung der mit der jüngsten GEG-Novelle neu geschaffenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt. Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen. Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.

    • Bereitgestellt von: figawa e.V. am 11.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) – weiterhin für Nichtwohngebäude..., ...Betriebsweise gemäß des aktuellen GEG zurückgegriffen werden,...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWK hat unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU fordert einen neuen Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau). Dieser ist zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen Netztransformation aufbauen. Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 11.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz..., ...Netzbetreibers muss nach § 71k 2a GEG mit dem NEP zusammenpassen..., ...der Fahrpläne nach § 71k GEG eingehen. Diese Fahrpläne..., ...verschiedenen Bundesgesetzen (GEG, WPG) und ist schon deshalb..., ...Anforderungen gemäß §71 k GEG erfüllen, als Eingangsgröße..., ...Anforderun-gen des §71 k GEG würden so praktikabel ausgestaltet..., ...verbindlichen Fahrplänen nach § 71k GEG verzahnt sind? Die Entwicklung..., ...verbindlichen Fahrpläne nach § 71k GEG sind allesamt abhängig ..., ...zwischen dem WPG und dem GEG ist bereits vollzogen. ..., ...Erfüllung der Vorgaben des GEG. Im Falle der Stilllegung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zugleich entfällt mit § 72 GEG ein klarer Endpunkt für..., ...EE-Systematik der §§ 71 ff. GEG und das fossile Betriebsende nach § 72 GEG sollen entfallen, ohne ..., ...Streichung der §§ 71 ff. GEG und des § 72 GEG zentrale..., ...der Streichung des § 72 GEG entfällt ein klarer Endpunkt..., ...Zugleich entfällt mit § 72 GEG ein klarer Endpunkt für..., ...zur Streichung von § 71 GEG die praktische Nutzbarkeit..., ...geltendem Recht ermöglicht § 107 GEG Vereinbarungen über eine..., ...Anforderung nach § 71 Abs. 1 GEG und hebt Absatz 3 auf....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einfamilienhäuser EH Effizienzhaus GEG Gebäudeenergiegesetz IÖW..., ...dena 2024). Das Szenario GEG-Niveau beschreibt ein Szenario..., ...48 Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgeführt wurden. Im..., ...des Gebäudebestandes auf GEG-Niveau eine Reduktion des..., ...verstehen. Das Szenario GEG-Niveau reduziert den Stromverbrauch..., ...laut Gebäu-deenergiegesetz (GEG) erscheinen Sowieso-Kosten..., ...Modernisierungen auf das heutige GEG-Niveau liegt der Anteil..., ...Mindestanforderungen nach GEG saniert, steigen die Wärmekosten..., ...Luft-Wasser-WP von 2,5 gerechnet. Auf GEG-Niveau wurde eine JAZ von..., ...etwa 900 €. In einem auf GEG-Niveau sanierten Gebäude...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbindung mit § 3 Nr. 8a GEG (Energieleistungsvertrag...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn wirtschaftliche, regulatorische und soziale Rahmenbedingungen neu ausbalanciert werden. Das White Paper des DENEFF EDL_HUB zeigt, wie ein partnerschaftliches Marktdesign Investitionssicherheit und Verbraucherschutz miteinander verbindet und soziale Akzeptanz schafft – gemeinsam statt gegeneinander. Ausgangslage und Ziel: Die Wärmewende ist ein Schlüsselprojekt der deutschen Klimapolitik. Um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, muss die Wärmeversorgung tiefgreifend umgebaut werden: - bis 2030 mindestens 50 % erneuerbare Energien in der Fernwärme; - bis 2045 vollständige Dekarbonisierung.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 24.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... zwischen einer fiktiven GEG-konformen Eigenheizung ..., ... „dekarbonisierte“ oder „GEG-konforme“ Wärme ist dieser..., ...Vergleich eines fiktiven GEG-konformen Istzustands und des GEG-konformen Wärmeangebots..., ...Wärmeangebot, ebenfalls mindestens GEG-konform verglichen. Das..., ...auf die Umrüstung auf eine GEG-konforme Heizungsanlage..., ... Umstellungsfristen nach GEG genutzt. Bei der Übernahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es, durch Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) eine grundsätzliche Regelung zur Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Dabei soll die durch ein Zusammenspiel des § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit der WärmeLV geltende sogenannte Warmmietenneutralität (Kostenneutralität") angepasst werden, so dass eine Umstellung des Heizungssystems von Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferungen keine wirtschaftliche Benachteiligung mehr im Vergleich zum Umstieg auf eine andere Art der Eigenversorgung - insbesondere in Mietswohngebäuden - bedeutet.

    • Bereitgestellt von: Mainova AG am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Heizung den Anforderungen des GEG entspricht (§ 71). Diese..., ...beauftragt wurde: Im Rahmen der GEG-Novelle 2023 wurde geregelt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um zukunftssicheren und bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen, ist die verstärkte und beschleunigte energetische Modernisierung des Gebäudebestands zentral. Der vorliegende Gesetzesentwurf bietet die Chance, eine Reihe von planerisch-praktischen Hindernissen für mehr energetische Modernisierung (Hülle und Technik), die Senkung des Energiebedarfs und die Nutzung von Abwärme aus dem Weg zu räumen. Denn BauGB und BauNVO enthalten bislang zum Teil Regelungen, die mehr energetische Modernisierung aktiv behindern oder durch die fehlende Berücksichtigung von Modernisierungsbelangen indirekt Möglichkeiten ungenutzt lassen oder Stolpersteine für Kommunen und modernisierungswillige Investoren schaffen. Mehr und schnellere Investitionen müssen das Ziel sein.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 05.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Heizkostensenkungen jenseits von GEG/GMG-Mindestniveaus durch..., ...Gebäudeenergiegesetzes. Über das GEG hinausgehende Maßnahmen..., ...nicht auf den Umfang der GEG- DENEFF/DENEFF EDL_HUB-Stellungnahme...
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