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1.004 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.004)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8399 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen
      2. BT-Drs. 20/11620 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung in § 66 Abs. 3 EStG-E so zu formulieren, dass..., ...Familien fördern (§ 31 S. 1 f. EStG). So-lange die Steuerersparnis..., ... Einkommensteuergesetz (EStG) gestärkt werden soll. ..., ...entsprechend erhöht“ (§ 66 Abs. 3 EStG-E). Diese Formulierung..., ...entsprechend erhöht“ (§ 66 Abs. 3 EStG-E). Zu kritisieren ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdiener in § 100 EStG an die inflationsbedingt..., ...Nr. 55c S. 2 Buchst. b) EStG E (Art. 2 Nr. 1 RefE). ..., ...Art 2 Nr. 2 RefE - § 100 EStG) Mit den Änderungen werden die in § 100 EstG genannten maximalen Fördereinzelbeträge..., ...Förderung (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG E) auf 3% der BBG in der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG-E) Die vorgesehene Anhebung..., ...schaffen Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene..., ...Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen..., ...gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) ........................., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG), die mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz..., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) Die Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG ist ein zielgerichtetes..., ...erfolgen, um bei § 40b-EStG-Verträgen eine Novation..., ... Änderung in § 3 Nr. 65 EStG umgesetzt werden könnte..., ...beispielsweise in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie § 4d Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Dies erscheint nicht ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir bekennen uns zu einem fairen Arbeitslohn für alle Arbeitsnehmer und zur Arbeit der Mindestlohnkommission. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und im Weinbau eine Reduzierung des Mindestlohns auf Faktor 0,8 des regulären Satzes zu fordern. Dabei soll der Mindestlohn nicht unter den aktuellen Standard von 12,82 € sinken. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Existenzgrundlage vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Weinbranche zu bewahren. Herausforderung: Rechtssichere sozialversicherungsfreie Beschäftigung: Kein Risiko für Betriebe im Rahmen der Prüfung und ggf. einer Nachzahlung. Hier muss das Merkmal der „Berufsmäßigkeit“ rechtlich klar definiert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 25.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1858 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wirtschaftsgüter gemäß § 6b EstG für mehr Investitionsanreize..., ...Investitionsabzugsbeträgen gemäß § 7g EStG sowie der GWG-Grenze auf...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betreuungs-zuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5529 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen und § 3 Nummer 11d EStG-E entsprechend anzupassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erträge nach § 97 Satz 1 EStG nicht übertragbar und damit...
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