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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (848)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dar (Artikel 12 Abs. 1 GG). Die Verhältnismäßigkeit..., ...verfassungsrechtlich auch in Art. 3 GG („Gleichheitsgrundsatz“)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (nachfolgend als IED bezeichnet) intendiert, die menschliche Gesundheit und Umwelt in integrierter und medienübergreifender Weise noch besser zu schützen; gleichzeitig sollen Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung gefördert werden.

    • Bereitgestellt von: Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. am 31.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen sowie zu seinem Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... auch die in Artikel 20a GG verankerte Staatszielbestimmung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...: „Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG soll u.a. gewährleisten,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... d. Art 74 Abs. 1 Nr. 19 GG mit der Finanzierung über...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützten Rechte der umgangsberechtigten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...setzt gemäß Art. 114 Abs. 2 GG die Verfügung über Bundesmittel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in Verbindung mit Art. 12 GG verstoßen. Dieses Recht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Revision der Kostensenkungsmaßnahmen, die den Marktzugang innovativer Arzneimittel nachhaltig einschränken; Ziel ist es, strukturelle Änderungen des AMNOG wie die sogenannten Leitplanken und den Kombinationsabschlag zu streichen.

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/4086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3448, 20/3713, 20/4001 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) - b) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/2375 - Soforthilfeprogramm für Krankenhäuser zur Abfederung unvorhersehbarer inflationsbedingter Kostensteigerungen - c) zu dem Antrag der Fraktion der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer A...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dar (Artikel 12 Abs. 1 GG). Die Verhältnismäßigkeit..., ...verfassungsrechtlich auch in Art. 3 GG („Gleichheitsgrundsatz“)...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Art 74 Abs. 1 Nr. 19 GG mit der Finanzierung über...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bereits 8 Art. 20 Abs. 3 GG. - 9 - die Mitarbeiter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Grundlage des Art. 91c GG bereits geschaffenen Strukturen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert den Aufbau einer Bundeszentrale für digitale Bildung (analog zur Bundeszentrale für politische Bildung). Eine Bundeszentrale für digitale Bildung könnte unter anderem für die »Digitale Grundbildung« ähnlich dem österreichischen Modell sorgen und allen Menschen in Deutschland grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Fake News und Desinformationen vermitteln.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Grundlage des Art. 91c GG bereits geschaffenen Strukturen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für die Einführung eines bundesweiten Aktionsplan Digitale Bildung ein, in dem Bund und Länder gemeinsam verbindliche Ziele und Maßnahmen zur Vermittlung von Digital- und Medienkompetenzen festhalten. Dabei werden die Zuständigkeiten für die Umsetzung und eine regelmäßige Überprüfung der Ziele festgelegt und die gesamte Bildungskette von der Kita bis zur Hochschule und die berufliche Aus- und Weiterbildung abgedeckt.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Grundlage des Art. 91c GG bereits geschaffenen Strukturen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für den Aufbau eines IT-Planungsrats für Bildung ein, der angelehnt an den bereits existierenden IT-Planungsrat die Koordination zwischen Bund und Ländern zu technischen Mindeststandards für digitale Bildungsangebote sowie Zielen und Evaluation der technischen Ausstattung von Schulen übernimmt. Das fortlaufende Beratungsgremium sollte relevante Akteure aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Wirtschaft einbinden und ihre Einschätzungen berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Grundlage des Art. 91c GG bereits geschaffenen Strukturen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund einer wachsenden Komplexität der Fälle und einer höheren Nachfrage bei gleichzeitigem Personal- und Fachkräftemangel stehen Suchtberatungsstellen vielerorts unter erheblichem Druck: Sprech- und Öffnungszeiten müssen gekürzt werden. Schließungen von Suchtberatungsstellen sind bereits erfolgt, weitere Schließungen stehen bevor. Dreiviertel der öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen in Deutschland können ihre Kosten in 2024 nicht decken. Von einem Defizit ihrer Angebote bis zu 20 % berichten über die Hälfte der Befragten. Ein Drittel der befragten Einrichtungen liegt sogar darüber. Das sind die alarmierenden Ergebnisse eines von der DHS veröffentlichten Berichts zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 05.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG betroffen, das als Abwehrrecht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., um nicht von Artikel 3 GG zu sprechen. Vor diesem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG, § 1626 Abs. 1 BGB), die..., ...Umgangsrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) grundsätzlich eine weniger...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sinne von Art. 20 Abs. 3 GG darstellt. Dieses Gut wird...
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