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948 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (948)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...worden ist. 6. § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Außerdem befürworten wir, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leistet. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir fordern zudem, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 768/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
      2. BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fünftelregelung gemäß § 34 EStG behandelt werden. Der Höchstbetrag..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG erfolgen. Dies ist insbesondere..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG würde auch den Wechsel ..., ...höheren Freibetrag des § 10 EStG profitieren. So können ..., ...niedrigere Freibetrag des § 10a EStG, der in vielen Jahren oft..., ... gemäß § 93 Abs. 3 S. 2 EStG einschließlich des Verweises...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa-chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur (technischen..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einwerbens von gemäß §10b EStG als Sonderausgaben steuerlich..., ...Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG bzw. § 3 Nr. 26a EStG) ..., ...nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG dazu beitragen, die Rahmenbedingungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/5529 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...berücksichtigen und § 3 Nummer 11d EStG-E entsprechend anzupassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdiener in § 100 EStG an die inflationsbedingt..., ...Nr. 55c S. 2 Buchst. b) EStG E (Art. 2 Nr. 1 RefE). ..., ...Art 2 Nr. 2 RefE - § 100 EStG) Mit den Änderungen werden die in § 100 EstG genannten maximalen Fördereinzelbeträge..., ...Förderung (§ 100 Abs. 3 Nr. 3 EStG E) auf 3% der BBG in der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Streichung der Regelung zu Anpassung von Bußgeldern nach der FATCA-USA-UmsV an Bußgelder nach dem FKAustG. - Forderung nach einer der Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 StAbwG entsprechenden Anpassung in § 8 StAbwG zur sachgerechten Präzisierung des Anwendungsbereiches hinsichtlich Inhaberschuldverschreibungen. - Eine klarstellende Erweiterung der Gesetzesbegründung (S. 224) zu § 6 Absatz 1 Satz 2 FKAustG durch Aufnahme der „Wirtschaftsidentifikationsnummer“ neben der Steueridentifikationsnummer.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) vergleichbare Regelung..., ...Anrufungsauskunft nach § 42e EStG entsprechendes Verfahren..., ... im JStG - § 45a Abs. 5 EStG: Vereinfa-chung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen..., ...auszustellen. § 45a Abs. 5 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen..., ... zuweisen, § 45b Abs. 1 EStG. Damit wird die eindeutige..., ...Ersatzbescheinigungen in §45a Abs. 5 EStG halten wir damit zumindest..., ...Kapitalertragsteuer, §§ 45a – c EStG Die Arbeiten zur (technischen..., ...verlängern und §§ 45b und 45c EStG erst auf Kapitalerträge...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erträge nach § 97 Satz 1 EStG nicht übertragbar und damit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG-E) Die vorgesehene Anhebung..., ...schaffen Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene..., ...Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen..., ...gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für den Familienbund ist es ein wichtiges Ziel, dass Familien ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können – und nicht durch zu hohe Steuern und Abgaben auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Vom eigenen Einkommen leben zu können, stärkt die Selbstwahrnehmung, die Selbstwirksamkeit und das Selbstvertrauen sowie die persönliche Unabhängigkeit und Freiheit. Priorität im Rahmen der Steuerpolitik für Familien ist für den Familienbund die gerechte Besteuerung entsprechend der Leistungsfähigkeit. Das Existenzminimum steuerlich freizustellen, hat nichts mit Familienförderung zu tun, sondern allein damit, den Gedanken des progressiven Steuertarifs konsequent und fair auf alle Familien anzuwenden.

    • Bereitgestellt von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8399 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen
      2. BT-Drs. 20/11620 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Familien steuerlich stärken - Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung in § 66 Abs. 3 EStG-E so zu formulieren, dass..., ...Familien fördern (§ 31 S. 1 f. EStG). So-lange die Steuerersparnis..., ... Einkommensteuergesetz (EStG) gestärkt werden soll. ..., ...entsprechend erhöht“ (§ 66 Abs. 3 EStG-E). Diese Formulierung..., ...entsprechend erhöht“ (§ 66 Abs. 3 EStG-E). Zu kritisieren ist...
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