Stellungnahmen/Gutachten
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18.614 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.614)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote. Die Stellungnahme bezieht sich auf fachliche Aspekte der Quote in Verkehrssektoren sowie die Einbeziehung erneuerbarer und synthetischer Energieträger.
- Bereitgestellt von: HIF EMEA GmbH am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bbs setzt sich in seiner Stellungnahme für eine stärkere Verknüpfung zur Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen seiner Vorschläge für das Klimaschutzprogrammes. Dazu werden konkrete Maßnahmenvorschläge formuliert zu Energiekosten, Carbon Management, Grünen Leitmärkten sowie dem Gebäude- und Verkehrssektor.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
Mit dem Gesetzentwurf soll das sogenannte EU-Bankenpaket umgesetzt werden. Das EU-Bankenpaket besteht aus der seit 1. Januar 2025 anwendbaren Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR III) und der in nationales Recht umzusetzenden Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD VI). Außerdem soll übermäßige Bürokratie im Bankensektor abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG) -
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BR-Drs. 552/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich für eine Vielzahl von Regelungsvorhaben ein (s.u. Interessensbereiche)
Das ZdK setzt sich für eine Vielzahl von Regelungsvorhaben ein (s.o. Interessensbereiche)
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Mit dem Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung bis spätestens 1 Jahr nach Beginn der 21. Legislaturperiode einen Maßnahmenkatalog vorlegen, mit dem sie die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele gewährleisten kann. In ihrer Stellungsnahme bringt die Stiftung KlimaWirtschaft geeignete Maßnahmenvorschläge in den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Der VCA setzt sich für Änderungen im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ein. Ziel ist es, die Versorgung mit Cannabisblüten durch qualifizierte Apotheken sicherzustellen, telemedizinische Erstverschreibungen auf persönliche ärztliche Videokontakte zu beschränken und das geplante Versandverbot für medizinische Cannabisblüten zu verhindern. Zusätzlich wird eine klare Trennung zwischen Patientinnen und Patienten und Konsumierenden angestrebt, unter anderem durch regulierte Abgabemodelle innerhalb der Forschungsklausel (§ 2 Abs. 4 KCanG) sowie eine mögliche OTC-artige Abgabe in Apotheken unter Beratungsverpflichtung.
- Bereitgestellt von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
Ziel der Stellungnahme ist es, im Rahmen der geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) auf eine ausgewogene gesetzliche Regelung hinzuwirken, die sowohl dem Schutz vor Missbrauch dient als auch die Versorgung von behandlungsbedürftig erkrankten Menschen mit Medizinalcannabis gewährleistet. Der BDCan setzt sich insbesondere dafür ein, dass der Versand aller Darreichungsformen weiterhin möglich bleibt, verbindliche ärztliche Untersuchungen für alle Darreichungsformen gelten und strengere Qualitätsanforderungen an inhalierbare Produkte gestellt werden. Zudem soll das Heilmittelwerberecht zur Eindämmung irreführender Werbung wirksam reformiert werden.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung eines wirkungsvollen Klimaschutzprogramms 2023
Der BNW begrüßt grundsätzlich die Beschließung eines wirkungsvollen Klimaschutzprogramms. Der Verband bedauert deshalb sehr, dass trotz Programm voraussichtlich eine antizipierte kumulierte Gesamtlücke von 200 Mio. t CO2-Äquivalente im Zeitraum von 2022-2030 bestehen bleibt. Verbesserungsbedarf sieht der Verband beim Klimaschutzprogramm in vielerlei Hinsicht. Unter anderem besteht eine hohe Notwendigkeit darin, dass u.a. ein Rahmen für Energy Sharing geschaffen, Gebäude saniert anstatt neugebaut, Umsetzungspläne für die Mobilitätswende aufgestellt sowie die öffentliche Beschaffung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.
- Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 14.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8150
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8150
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode beschlossen und dient der Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 sowie der Erfüllung europäischer Verpflichtungen. Begleitend zur laufenden Erarbeitung beteiligt das BMUKN Länder, Kommunen, Verbände und wissenschaftliche Akteure. Ziel der Interessenvertretung ist es, evidenzbasierte Forschung der Helmholtz-Zentren in den Prozess einzubringen, um verbleibende Emissionslücken durch einen konsistenten Policy-Mix zu schließen, insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, wirksame Maßnahmen in Verkehr und Gebäuden, die Stärkung natürlicher Senken sowie klare Zuständigkeiten und ein wirksames Monitoring zur Steuerung.
- Bereitgestellt von: Helmholtz KLIMA am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung von Contract for Difference
Aufgrund von europäischen Vorgaben müssen bis 2027 auf nationaler Ebene Contracts for Difference (CfD) als neue Fördersystematik für Erneuerbare Energie eingeführt werden. Die aktuellen Reformvorschläge, die in der Plattform Klimaneutrales Stromsystem dazu diskutiert werden, könnten den PPA-Markt jedoch erheblich einschränken. Denn ohne Wechseloptionen zwischen CfDs und der sonstigen Direktvermarktung besteht das Risiko, dass mittelfristige Grünstrom-PPAs unmöglich gemacht werden - einem der zentralen Treiber der Marktintegration von Erneuerbaren Energien und des förderfreien Ausbaus. Es gibt jedoch Wechselmodelle für dich sich Green Planet Energy einsetzt, die eine Umgehung der Abschöpfung vermeiden und gleichzeitig die notwendige Wechselfreiheit ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Green Planet Energy eG am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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05.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: