Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.614)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) ist auf europäischer Ebene novelliert worden (COM (2022)541) und wird die Siedlungswasserwirtschaft in Deutschland im Rahmen der Richtlinienumsetzung neu ordnen. Die DWA setzt sich für eine praxistaugliche Umsetzung der Richtlinie, insbesondere der erweiterten Herstellerverantwortung in deutsches Recht ein. Auch sollte die Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor im Rahmen der Umsetzung auf die europarechtlich vorgeschlagene 24-Stunden-Mischprobe auf Jahresdurchschnittswerten umgestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Klärschlammverordnung bestimmt, dass ab 2029 alle kommunalen Klärschlämme einem Phosphorrecycling zuzuführen sind. Für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung müssen bis 2029 große Kapazitäten zur thermischen Vorbehandlung von Klärschlamm sowie für ein Recycling bzw. die Rückgewinnung des in den Aschen enthaltenen Phosphors aufgebaut werden. Aktuelle Prognosen weisen jedoch auf eine erhebliche Kapazitätslücke für die Phosphorrückgewinnung hin. Die DWA benennt den Handlungsbedarf für den Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundes- und Landesebene (u.a. Anpassung der Landesregelungen zu den Abwasserentgelten, Anpassung des Düngerechts, ggf. Zwischenlagermöglichkeiten) um möglichst ausreichende Kapazitäten bis 2029 aufzubauen, damit die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden können.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG‑Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG‑Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.

    • Bereitgestellt von: VNG AG am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 778/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VIK wurde vom BMWE um eine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gebeten. Diese haben wir am 18.07.2025 über das online Portal des BMWE beantwortet. Der vorliegende Referentenentwurf baut auf dem Entwurf eines Beschleunigungsgesetzes für Geothermie (GeoWG) auf, der nicht mehr abschließend beraten wurde. In dem neuen Gesetzentwurf wurden zudem Anregungen des Bundesrats sowie aus dem Bundestag aufgenommen und zusätzliches Beschleunigungspotential gehoben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch in Abstimmung befindlich.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine nachhaltige und planbare Verankerung einer der Kundenanlagenregelung äquivalenten Regulierungserleichterung für industrielle Netzbetreiber. Ergänzung einer de-minimis Regelung von der Absicherungspflicht für Stromlieferanten. Einstufung eines überragenden öffentlichen Interesses für Energiespeicher. Industrienetzbetreiber sollten von der verpflichtenden Einführung einer gemeinsamen Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs ausgenommen werden. Einführung einer Verlängerung der Möglichkeit zur Erbringung industrieller Flexibilität. Regulatorische Einbindung von Wasserstoff in das EnWG erfordert phasenweise und investitionsfördernde Umsetzung. Gesetzliche Verankerung der Abschaffung der Gasspeicherumlage.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an. Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.

    • Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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