Stellungnahmen/Gutachten
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1.662 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"EnWG 2005"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.662)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung von Direktbelieferungen Industrie (Aktualisierung)
Forderung nach Erleichterungen bei der Direktbelieferung von Industriekunden. Insbesondere Anpassungen im EEG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 20.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines kohärenten Förder- und Rechtsrahmens für den Wasserstoffmarkthochlauf
Der BDEW fordert die Schaffung eines kohärenten Förderrahmens und eines belastbaren Rechts- und Regulierungsrahmens für den Hochlauf einer wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Dazu gehören insbesondere die signifikante Reduktion der Wasserstoffproduktionskosten durch regulatorische Entlastungen und Strompreisreformen, die rechtliche und finanzielle Absicherung der Infrastruktur außerhalb des Wasserstoff-Kernnetzes sowie die Einführung von Nachfragemechanismen, wie z. B. CfDs und staatliche Ausfallgarantien für First-Mover. Ziel ist es, die Investitionsbedingungen für Erzeugung, Transport, Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zu verbessern, den Markthochlauf abzusichern und Deutschland als Industriestandort zu stärken.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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16.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen eines Positionspapiers zur Bundestagswahl veröffentlicht die Avacon ihre politischen Erwartungen an die neue Legislaturperiode
- Bereitgestellt von: Avacon AG am 11.06.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Systementwicklungsstrategie 2024
Der Verband hat sich an dem Beteiligungsverfahren beteiligt, um die fachliche Ausrichtung der Ankerpunkte zu prüfen und zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 21.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Ankerpunkte der Systementwicklungsstrategie 2024
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte eines Gesamtkonzeptes für die Energiewende
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, eine umfassende und kosteneffiziente Energiewende in Deutschland umzusetzen. Die Interessenvertretung strebt eine Neuordnung der Energiepolitik an, die auf einem Systemansatz statt Einzelmaßnahmen basiert, die erneuerbaren Energien effizient in den Markt integriert und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Zudem soll der Emissionshandel als zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele gestärkt, die Strompreise für die Industrie stabilisiert und die Akzeptanz der Energiewende durch finanzielle Ausgleichsmechanismen wie das Klimageld erhöht werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Ausgestaltung von Grüngas-Quoten
Der Einsatz grüner Gase und die Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur ist dort wünschenswert, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Dies ist bereits aus Gründen der Technologieoffenheit geboten. Hinzu kommt, dass zum Erreichen der Klimaneutralität auch gasförmige Energieträger benötigt werden, da Strom allein nicht zur sicheren Energieversorgung ausreicht. Eine feste Quote für die Beimischung von grünen Gasen läuft jedoch Gefahr, grundlegende Mechanismen der derzeitigen Dekarbonisierungsstrategie auszuhebeln. Sie muss daher vor einer Einführung eingehend auf die Kompatibilität mit dem Emissionshandel als Leitinstrument der Dekarbonisierung sowie die Vermeidung von Bürokratieaufbau und Preissteigerungen untersucht werden.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Anbietervielfalt bei Offshore Ausschreibungsbedingungen
Der VKU schlägt folgende Anpassungen vor, um die Akteursvielfalt zu erhöhen, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zu einem resilienten Energiesystem abzusichern - Maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr Die Limitierung der Gebotsflächen pro Bieter vermindert die Gefahr einer Oligopolisierung. - Kleinere Flächen in Ausschreibungen: Durch Beschränkung auf Flächen mit einer Größe von maximal 750 MW erhalten auch „non-global-Players“ wieder Marktzugangschancen. - Um die Umweltauswirkungen der Offshore-Windparks möglichst gering zu halten, empfiehlt der VKU eine stärkere Berücksichtigung qualitativer Kriterien. - Einheitliches Ausschreibungsdesign - Anpassung der Pönalen an die jeweiligen Gebotshöhen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.03.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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30.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Senkung der Steuern und Abgaben, insbesondere der Netzentgelte für Strom. Dabei sollten Elektrolyseure von Netzentgelten und ausgenommen und Wärmepumpen durch einen niedrigen Wärmepumpenstrompreis profitieren.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG & Co. KG am 25.03.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 21.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur schaffen
Für die Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems. Die Planung, Zuweisung und Bewirtschaftung von Stromnetzanschlüssen haben Einfluss auf Kosten und Geschwindigkeit der Energiewende. Rechenzentren verstehen wir als Infrastrukturelement der Digitalisierung. Von besonderer Relevanz ist die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets, vor allem der Verteilernetzentwicklungspläne (VNEP) und der damit verbundenen Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.
- Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 11.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen für Stromverteilernetze zur Priorisierung von Netzausbau, Gewährleistung der Systemstabilität, Verfolgung eines gesamtsystemischen Ansatzes, verursachergerechtere Kostenverteilung der Energiewende, Schaffung von Rahmenbedingungen für Energiewende-Investitionen
- Bereitgestellt von: ARGE FNB Ost am 28.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktbetrieb von Kleinanlagen im Stromspitzenpaket
Vereinfachung der Direktvermarktung und des Messwesens
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 31.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktbetrieb von Kleinanlagen im Stromspitzenpaket
Vereinfachung der Direktvermarktung und des Messwesens
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 31.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktbetrieb von Kleinanlagen im Stromspitzenpaket
Vereinfachung der Direktvermarktung und des Messwesens
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 31.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Fristen bei der Beschleunigung von Netzanschlüssen
BMWK plant Neuregelung der Fristen zur Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in den Verteilnetzen, die unverbindliche Netzanschlussauskunft und die Kapazitätsreservierung im Gesetz. EIne Vielzahl der beschriebenen Regelungen erfordert teilweise eine Umstellung und weitreichende Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses von Netzanschlussbegehren. Hierfür muss den Unternehmen zwingend ausreichend Umsetzungszeit eingeräumt werden. Besonders für Netzanschlussbegehren in der Niederspannung erachtet der VKU bundesweit geltende Fristen und einheitliche Antragsformalitäten als zielführend.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur weiteren Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus
Der Gesetzgeber hat mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des WindSeeG 2023 und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325) u. a. die Ausbauziele für die Offshore-Windenergie erhöht, das Ausschreibungsdesign für Offshore-Flächen geändert und die Regelungen bezüglich der Realisierungsfristen überarbeitet. Um die ambitionierten Offshore-Ausbauziele erreichen zu können, besteht dringender Anpassungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben zu den Realisierungsfristen nach § 81 WindSeeG und § 17d EnWG.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
Der BDEW begrüßt ausdrücklich, dass mit dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ ein enorm wichtiges Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Stromspitzen und zur Gewährleistung der Systemstabilität Gegenstand der Anhörung am 15.01.25 sein wird. Es enthält wichtige und äußerst zeitkritische Änderungen nicht nur zum Umgang mit den PV-Mittagsspitzen, sondern ebenso für den zügigen und wirtschaftlichen Smartmeter-Rollout und Folgeanpassungen der Umstellung des Stromhandels. Besonders erfreulich für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland ist die geplante Verlängerung der Genehmigungsfiktion für Ladesäulen von De-minimis-Unternehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
-
BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Anpassungen der Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie
Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.
- Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der REDIII-Richtlinie im Bereich Stromnetze in nationales Recht
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Novellierung des EnWG und EEG adressiert eine Vielzahl an Themen, die für die Windenergie relevant sind. Der BWE setzt sich im Kontext dieser Novelle für folgende Verbesserungen ein: Beschleunigung von Netzanschlussverfahren Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten Präzisierung der Pflichterfüllung und der unverschuldeten Verstöße bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung Anpassung des Vergütungsbeginns von EE-Anlagen an ihre Realisierungsfristen Erleichterung von Stromdirektbelieferungen Anreizen von Speichern und Elektrolyseuren Ausweitung der Energy-Sharing-Regelung auf Windenergieprojekte Ausweitung des Fortschrittsberichts auf militärische Belange Schaffung von Transparenz bei der kommunalen Beteiligung durch Windparks
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ertüchtigung von Verteilnetzen
Die Ertüchtigung von Verteilnetzen kann sich kostensenkend auf die Netzentgelte auswirken. Dabei müssen aber selbst geringfügige bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung von Verteilnetzen (Mittel- und Hochspannung) müssen trotz vernachlässigbarer Auswirkung auf Umwelt- und Lärmbelastung aufwendige Genehmigungsprozesse durchlaufen. Diesen Prozess könnte man durch kleine gesetzliche Änderungen beschleunigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
13.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den leistungsorientierten und effizienten Ausbau von Ladeinfrastruktur.
Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber bei der Überführung der Elemente zur Planungsbeschleunigung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) im Bereich Stromnetze in nationales Recht; möglichst einheitliche Anwendung der Regelungen in Bund und Ländern
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunftssichere Kraftwerksstrategie und stabiles Strommarktdesign
Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten. Einrichtung eines wettbewerblichen (dezentralen) Kapazitätsmarktes in der Stromversorgung. In diesem Zusammenhang auch Verlängerung und Novellierung Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Kein Einsatz von Reserve-Kraftwerken zur Preisstabilisierung.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
-
27.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienliche Ausgestaltung der Kapazitätsausschreibungen
Wir setzen setzten uns dafür ein, dass im Zuge der Kraftwerksstrategie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass neue Anlagen und solche, die von einem kommenden Kapazitätsmechanismus bzw. einem zukünftigen Kapazitätsmarkt umfasst werden, an solchen Standorten errichtet werden, die für das Stromsystem besonders relevant sind. Unter dieser Voraussetzung müssen diese Standorte bei den Ausschreibungen der geplanten Kraftwerksstrategie ein level-playing-field vorfinden. Konkret kann dies z.B. durch die Implementierung eines Netzfaktors bzw. einer lokalen Komponente in den Ausschreibungen erreicht werden. Erhalten sollen dies Anlagen an Standorten, die heute und perspektivisch positiv redispatcht werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienliche Ausgestaltung der Kapazitätsausschreibungen
Wir setzen setzten uns dafür ein, dass im Zuge der Kraftwerksstrategie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass neue Anlagen und solche, die von einem kommenden Kapazitätsmechanismus bzw. einem zukünftigen Kapazitätsmarkt umfasst werden, an solchen Standorten errichtet werden, die für das Stromsystem besonders relevant sind. Unter dieser Voraussetzung müssen diese Standorte bei den Ausschreibungen der geplanten Kraftwerksstrategie ein level-playing-field vorfinden. Konkret kann dies z.B. durch die Implementierung eines Netzfaktors bzw. einer lokalen Komponente in den Ausschreibungen erreicht werden. Erhalten sollen dies Anlagen an Standorten, die heute und perspektivisch positiv redispatcht werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Integration der erneuerbaren Energien in die Stromverteilnetze
Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Bereitgestellt von: envia Mitteldeutsche Energie AG am 16.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung -
BR-Drs. 143/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz (KSpTG) verabschieden
Anpassung des Rechtsrahmens mit Blick auf den Transport von CO2 und den Aufbau einer entsprechenden CO2-Transportinfrastruktur ist notwendig, um den Einsatz von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) für die Emittenten und Nutzer von CO2 zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 09.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb von Offshore-Windparks und Offshore-Netzanbindungssystemen. Der Verband setzt sich für Lösungen ein, die Planungssicherheit für Betreiber schaffen, regulatorische Komplexität reduzieren und abgestimmte Vorgaben für Nachnutzungs- und Weiterbetriebskonzepte vorsehen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 27.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EnWG und weiterer Vorschriften
Die im Artikelgesetz enthaltene Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes lässt die Besonderheiten von Industrienetzen beim Smart Meter Rollout außer Acht, das sowohl zu Lasten der Funktionalität und der Sicherheit der Messinfrastruktur als auch zu Lasten ihrer Wirtschaftlichkeit geht. Es wird daher eine Ausnahmeregelungen für Industrienetze von den Roll-Out-Pflichten gefordert. Generell wird eine stärkere Differenzierung zwischen Industrienetzen und Netzen der öffentlichen Versorgung bei Netz- und Messstellenthemen gefordert.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): VCI-STELLUNGNAHME ZUM Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Konzepts zum Thema schnellere Netzanschlüsse
Viele EE-Anlagen werden daher erst mit erheblichem Zeitverzug errichtet oder ans Netz angeschlossen. Dem zugrunde liegt ein zentrales Missverständnis: die maximale Leistung der EE-Anlage definiert die Netzanschlusskapazität. Das führt zu unnötig hohen Netzausbaubedarfen, unnötig hohen Netzausbaukosten und einer Verlangsamung des EE-Ausbaus durch das große Problem zu weniger Netzkapazität und folglich mangelnde Zuweisung von Netzanschlüssen. Das ist weder sinnvoll noch nötig; aus praktischer Sicht ist hierfür eine offensichtliche Lösung: systemintegrierter Ansatz beim Netzanschluss und - ausbau von EE-Anlagen.
- Bereitgestellt von: GP JOULE GmbH am 20.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmenpapier für eine kosteneffiziente Energiewende
Dieses Papier enthält Vorschläge für eine kosteneffiziente Energiewende. Es zielt ab auf: - ein ganzheitliches Marktdesign für ein kosteneffizientes Energiesystem, - einen effizienten Netzanschluss, Netzbetrieb und Netzausbau, - eine faire Verteilung der Systemkosten, - eine Entlastung der Verbraucher, sowie - eine vereinfachte Umsetzung. -
- Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 14.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Einführung von Energy Sharing soll zum einen ermöglicht werden, sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen, um gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben und den selbsterzeugten Strom aus diesen Anlagen über das öffentliche Stromnetz gemeinsam zu nutzen. Zum anderen sollen Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Überschussstrom im regionalen Umkreis mit anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeinsam nutzen können.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: