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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.640)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 04.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat sich zunächst in Brüssel für eine Änderung des Beihilferahmens eingesetzt und dann Vorschläge für einen Industriestrompreis in Zusammenarbeit mit der EU-KOM entwickelt. Bei der Umsetzung kommt es darauf an, dass die Entlastung tatsächlich zu einem international wettbewerbsfähigen Strompreis von 5 cents/kWh führt und Instrumente wie Strompreiskompensation und Industriestrompreis kumulierbar (bzw. zumindest kombinierbar) sind und die Ausgestaltung eine Inanspruchnahme ermöglicht.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die europäische Industrie steht mitten in der Transformation. Ohne ein realistisch kalibriertes und austariertes EU-ETS drohen Wettbewerbsnachteile und Investitionsstaus. Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Wertschöpfungsketten braucht es einen gebremsten Anstieg der CO2‑Kosten, der das tatsächliche Tempo der industriellen Transformation berücksichtigt. Die Verlängerung der kostenlosen Zuteilung über 2040 hinaus ist zentral, um Carbon Leakage zu verhindern und bestehende Anlagen im Übergang wirtschaftlich betreiben zu können. Nur ein EU-ETS, das Transformationsrealität und Industriepolitik zusammenbringt, kann Investitionen sichern und Wertschöpfung in Europa halten. Die von der EU-Kommission angekündigte Reform muss dies unbedingt aufgreifen und gesetzlich verankern.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die europäische Industrie steht mitten in der Transformation. Ohne ein realistisch kalibriertes und austariertes EU-ETS drohen Wettbewerbsnachteile und Investitionsstaus. Für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Wertschöpfungsketten braucht es einen gebremsten Anstieg der CO2‑Kosten, der das tatsächliche Tempo der industriellen Transformation berücksichtigt. Die Verlängerung der kostenlosen Zuteilung über 2040 hinaus ist zentral, um Carbon Leakage zu verhindern und bestehende Anlagen im Übergang wirtschaftlich betreiben zu können. Nur ein EU-ETS, das Transformationsrealität und Industriepolitik zusammenbringt, kann Investitionen sichern und Wertschöpfung in Europa halten. Die von der EU-Kommission angekündigte Reform muss dies unbedingt aufgreifen und gesetzlich verankern.

    • Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 03.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umsetzung der europäischen NIS 2-Richtlinie betrifft auch die Windenergie, da sie definiert, welche Anlagen bzw. Komponenten als kritische Infrastruktur definiert ist und welche Anforderungen Betreiber von Windenergieanlagen umzusetzen haben. Der BWE macht Verbesserungsvorschläge.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 02.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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