Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.124)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom setzt sich für eine Überarbeitung der europäischen WEEE-Richtlinie ein. Um die Ziele der WEEE-Richtlinie effektiver zu erreichen und sie besser in den Gesamtkontext der EU-Umwelt- und Abfallpolitik zu integrieren, empfehlen wir vor allem die Berücksichtigung der nachfolgenden fünf Punkte: Verordnung statt Richtlinie zur EU-weiten Harmonisierung; Zielsetzung von WEEE-Richtlinie und Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) angleichen; Anpassung der WEEE-Effektivitätsprüfung an das Ziel des Circular Economy Action Plan; Bessere Abgrenzung von Re-Use, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Refurbishment und Remanufacturing schaffen; Grenzüberschreitende Verbringung gebrauchter Geräte zur Reparatur und Wiederaufbereitung vereinfachen.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es ist essenziell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang notwendige Bedingungen für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8260 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es ist essenziell, eine gemeinsame Datenwirtschaft und effektive deutsche/europäische Datenplattformen zu etablieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden sowie unzugängliche Datensilos zu überwinden. Um diese Ziele zu erreichen, sind eine hohe Datenqualität und ein zuverlässiger Datenzugang notwendige Bedingungen für den Erfolg von datengetriebenen Geschäftsmodellen. Internationale Datentransfers müssen rechtlich abgesichert und Aufsichtsbehörden mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Erfolgreiche Datenökosysteme erfordern eine souveräne Digitalpolitik. Wir plädieren für einen kohärenten Rechtsrahmen für die deutsche Datenwirtschaft, um Innovationen zu fördern und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8260 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Nationale Datenstrategie der Bundesregierung - Weiterentwicklung - Fortschritt durch Datennutzung - Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
    • Adressatenkreis:
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