Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.561)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vor dem Hintergrund zusätzlicher Bau- und Sanierungsimpulse (z.B. durch das SVIK und das InvZuG) fordert der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V., die Sicherung und Gewinnung standortgebundener Gesteinsrohstoffe im ROG klar zu priorisieren. Dazu soll in § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG der Rohstoffsicherung und -gewinnung der Status des Überragenden öffentlichen Interesses zugewiesen werden, um Abwägungen gegenüber privilegierten Infrastrukturen rechtssicher "aus Augenhöhe" zu stellen. Zudem soll das BMWSB auf Basis des § 17 Abs. 3 ROG einen Bundes-Raumordnungsplan "Rohstoffsicherung" per Rechtsverordnung erlassen, der eine bedarfsunabhängige, langfristige Vorsorgefestlegung für Vorranggebiete nationaler Bedeutung trifft und einheitliche Abwägungsgrundsätze vorgibt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Novelle der 9. BImSchV wurden Erleichterungen eingeführt. In der Praxis bestehen jedoch weiterhin Defizite bei Fristensicherheit, Verfahrensdisziplin, digitaler Einheitlichkeit und der verbindlichen Nutzung elektronischer Medien. MIRO fordert daher die Einführung vorläufiger Genehmigungen bei behördlicher Fristüberschreitung, eine klare Feststellung des Vollständigkeitsdatums, verbindliche eAkte Standards, eine stringente Behördenbeteiligung bei Fristversäumnissen, bundeseinheitliche Regeln zur Online Auslegung sowie eine straffere Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem sollen Beschleunigungsinstrumente wie vorzeitiger Beginn und Vorbescheid systematisch auf Rohstoffgewinnungsanlagen übertragen werden, um Planbarkeit und Verfahrenssicherheit zu stärken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rohstoffgewinnungsstätten bieten bedeutende Potenziale für die Biodiversität. Mit der BNatSchG Novelle 2021 wurde erstmals eine Legalausnahme für „Natur auf Zeit“ geschaffen und das BMUV ermächtigt, per Rechtsverordnung die Anforderungen für nutzungsintegrierten Artenschutz in Gewinnungsstätten festzulegen. MIRO fordert nun, diese Verordnung zügig, rechtssicher und schlank zu gestalten, um dynamischen Naturschutz während des laufenden Betriebs zu ermöglichen. Grundlage bieten die Ergebnisse des BfN Forschungsvorhabens 2025, das konkrete Inhalte, Maßnahmen und Vollzugsanforderungen beschreibt. Die Rechtsverordnung muss einfache Anzeigeverfahren, praktikable Durchführungspläne und ein kontrollierbares, aber unbürokratisches Monitoring sicherstellen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nationale Kreislaufwirtschaft zielt auf eine erhebliche Reduzierung des Primärrohstoffverbrauchs und eine deutliche Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen. Für den Bereich mineralischer Gesteinskörnungen zeigen die aktuellen Zahlen jedoch, dass die Menge der verfügbaren Sekundärrohstoffe nur etwa 13 Prozent des Gesamtbedarfs decken kann. MIRO betont daher, dass Sekundärrohstoffe eine wichtige Ergänzung, jedoch kein Ersatz für Primärrohstoffe sind. Die Zielvorgaben der NKWS dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden und müssen ein klares Bekenntnis zur heimischen Rohstoffgewinnung enthalten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Erstellung des deutschen Wiederherstellungsplans zur Anwendung der EU Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRR) muss ambitionierte ökologische Ziele mit zunehmenden Flächenansprüchen in Einklang bringen. Der Plan darf keine faktischen Vorwirkungen oder Ausschlusswirkungen entfalten, die andere wesentliche Nutzungen – insbesondere die standortgebundene Rohstoffgewinnung – verdrängen. Die Gesteinsindustrie ist ein zentraler Partner bei der Zielerreichung: Sie liefert unverzichtbare mineralische Rohstoffe für Energiewende, Leitungsbau, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen und trägt durch Renaturierung, ökologische Aufwertung und „Natur auf Zeit“ bereits heute signifikant zur Biodiversität bei.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Umwelt Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) wirkt als prozessuales Steuerungsinstrument erheblich auf Dauer, Planbarkeit und Investitionssicherheit rohstoffbezogener Verfahren, insbesondere bei UVP pflichtigen Vorhaben und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. MIRO fordert eine klare Missbrauchsprüfung, eine stärkere Bindung des gerichtlichen Prüfprogramms an substantiierte Rügen, eine Klagebefugnis mit lokaler Präsenz, ein verlässliches Fristenregime mit zusätzlichen Beschleunigungsinstrumenten sowie das Entfallen der Aufschiebenden Wirkung von Wiederspruch und Anfechtungsklage gegen Gewinnungsvorhaben der Gesteinsindustrie.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      MIRO fordert eine gezielte Anpassung des § 35 BauGB. Recyclinganlagen sollen im Außenbereich privilegiert werden, da Rohstoffgewinnungsstätten optimal integrierte Standorte bieten. Zudem soll die Nutzung solarer Strahlungsenergie insbesondere auf ehemaligen Rohstoffgewinnungsstätten, Deponien, Brach- und Konversionsflächen sowie auf Baggerseen (schwimmende PV-Anlagen) privilegiert werden. Dadurch entfallen aufwändige Bauleitplanverfahren, Verfahrensdauern werden verkürzt und die Energiewende beschleunigt, ohne zusätzlichen Flächendruck auszulösen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typzulassung schreibt die UNECE-Regelung155 (UN R155) in ihrer aktuellen Fassung Fahrzeugherstellern den Betrieb eines Cybersecurity-Managementsystems (CSMS) bis zum End of Life (EoL) eines Fahrzeugtyps vor. Dies ist faktisch nicht umsetzbar. Der VDA fordert daher auch zum Schutz der Kunden die Einführung eines „End of Cybersecurity Supports (EoCSS)“ in die UN R155 mit einer aktiven Cybersecurity-Supportphase bis zum EoCSS und einer passiven Beobachtungspflicht zwischen EoCSS und EoL; mit dem Ziel, dass sich dies auch in den europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen der Typgenehmigung wiederfindet.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im CLP-Verfahren zur harmonisierten Einstufung (CLH) soll Silica als zielorgan-toxischer Stoff mit STOT RE1 eingestuft werden. CLP bewertet stoffspezifische Gefahren wie Reizung oder Sensibilisierung. Bei partikulären Materialien wie Silica beruhen die toxikologischen Effekte jedoch auf allgemeinen Partikeleigenschaften (z.B. Staub), nicht auf stofftypischen Gefahren. Evonik und andere Unternehmen sehen daher den CLH-Ansatz als ungeeignet und akzeptieren höchstens eine Einstufung des einatembaren Anteils als STOT RE1. Da Behörden dies ablehnen, wurden wissenschaftliche Erkenntnisse dem BMWE zur Unterstützung vorgelegt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 09.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 06.01.2026

        • Bundesregierung:

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