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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.965)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Es Bedarf einer gesetzlichen Änderung zur Gleichstellung von geschlossenen Verteilernetzen (gVN) mit Netzen der allgemeinen Versorgung (NdaV) dar, die in der neueren energierechtlichen Gesetzessystematik nach Abschaffung der EEG-Umlage geboten ist. Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der gVN und der dort angeschlossenen Kunden bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein gVN eingespeist wird.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 06.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schutz des geistigen Eigentums: Unternehmensdaten unterliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Wir sehen daher geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen – auch auf Seiten der Marküberwachung – als zwingend erforderlich an. Innovationen: Die im AI Act vorgesehenen Maßnahmen könnten Innovationen behindern. Wir plädieren an dieser Stelle für eine pragmatische Umsetzung Regelmäßige Evaluierung: Wir halten den von der EU-Kommission geplanten Überprüfungszeitraum von drei Jahren für zu lang angesichts der raschen technologischen Entwicklung. Es besteht die Gefahr, dass die EU nicht nur regulatorisch den Anschluss verliert.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schutz des geistigen Eigentums: Unternehmensdaten unterliegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit. Wir sehen daher geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen – auch auf Seiten der Marküberwachung – als zwingend erforderlich an. Innovationen: Die im AI Act vorgesehenen Maßnahmen könnten Innovationen behindern. Wir plädieren an dieser Stelle für eine pragmatische Umsetzung Regelmäßige Evaluierung: Wir halten den von der EU-Kommission geplanten Überprüfungszeitraum von drei Jahren für zu lang angesichts der raschen technologischen Entwicklung. Es besteht die Gefahr, dass die EU nicht nur regulatorisch den Anschluss verliert.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung sollte nicht für industrielle/gewerbliche (B2B) Verpackungen gelten, insbesondere nicht für kontaktempfindliche Verpackungen unter der Richtlinie 2008/68/EG. Chemisches Recycling sollte diskriminierungsfrei als Teil der Kreislaufwirtschaft anerkannt werden. Die PPWR sollte ein Massenbilanzierungssystem einführen, das Verluste ausschließt und den Credit Transfer zwischen Unternehmen ermöglicht. Neue Zielvorgaben für nicht-fossile Kunststoff-Rohstoffquellen wie Biomasse und CO2 sollten geprüft werden. Der Nachweis des recycelten Anteils sollte pro Einheit oder als Durchschnitt erfolgen. Das Leerraumverhältnis bei Verpackungen sollte minimal sein, nicht auf maximal 40% beschränkt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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