Stellungnahmen/Gutachten
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141 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UWG 2004"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (141)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für die Verbesserung der Proposal for a directive on Green Claims (CGD)
Mit der Richtlinie sollen Unternehmen jede umweltbezogene Aussage, mit der sie werben wollen, aufwendig wissenschaftlich belegen und ex-ante von einer Prüfstelle zertifizieren lassen, Durch die Richtlinie drohen Überregulierung, hohe Risiken und Kosten für die Unternehmen sowie neue bürokratische Anforderungen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
27.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Bio- und Verbands-Standards bei der nationalen Umsetzung der EmpCo-RL
Ermöglichung der Werbung mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte sowie in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; Bestimmung einer Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
- Bereitgestellt von: Bioland e.V. am 26.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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17.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer EU-Richtlinie über Umweltaussagen - Green-Claims-Richtlinie
Der DBB unterstützt sinnvolle Regelungen, wenn damit verhindert werden kann, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie, umgesetzt im UWG, bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Die geplante Green-Claims-Richtlinie droht für Unternehmen eine kaum zu bewältigende Hürde an Bürokratie zu schaffen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für Wirtschaft, Innovation und die Meinungsfreiheit. In einem gemeinsamen Schreiben warnen zahlreiche Verbände daher vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen und fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Aussetzung des Trilogs auf EU-Ebene einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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19.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/825 am 26. März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union explizit wettbewerbsrechtlich geregelt. So schafft dieser Rechtsakt neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation und erweitert die schwarze Liste an stets unterlauteren Geschäftspraktiken in Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie). Diese Änderungen müssen bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Eingang finden.
- Bereitgestellt von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
-
09.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im UWG
Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (28. Februar 2024): Stärker Präzisierung hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich kommerzieller Kommunikation. Möglichst 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Richtlinie zum ökologischen Wandel / 3. Gesetz zur Änderung des UWG
Die Umsetzung der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen sollte 1:1 erfolgen und Rechtsklarheit beim Begriff "Umweltaussage" schaffen. Zudem sollte, soweit der von den Anbietern zu entwickelnde Umsetzungsplan für beworbene Umweltleistungen von einem unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen sind, klargestellt werden, dass diese Prüfung auch durch die Abschlussprüfer erfolgen kann.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 13.11.2024
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Adressatenkreis:
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11.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/825 am 26. März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union explizit wettbewerbsrechtlich geregelt. So schafft dieser Rechtsakt neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation und erweitert die schwarze Liste an stets unterlauteren Geschäftspraktiken in Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie). Diese Änderungen müssen bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Eingang finden.
- Bereitgestellt von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 07.11.2024
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Adressatenkreis:
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06.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Werbung mit Umweltbezug - Green Claims Richtlinie
Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).
- Bereitgestellt von: Wettbewerbszentrale e.V. am 26.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begleiten den EU-Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene in Deutschland und unterstützen das Ziel des Kommissionsvorschlags, umweltbezogene Angaben EU-weit verlässlich, vergleichbar und überprüfbar zu machen und die Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Wir unterstützen Anforderungen, die klare und ehrgeizige Schwellenwerte für umweltbezogene Angaben festlegen, da diese zur Stärkung des Verbrauchervertrauens und zur Belohnung von Investitionen in umweltfreundlichere Geschäftspraktiken beitragen. Wir plädieren für strenge Anforderungen an Klimakompensationsansprüche, einschließlich der Forderung, dass das Unternehmen signifikante Reduktionen nachweisen muss und dass der Kohlenstoffabbau nur auf Restemissionen angerechnet wird.
- Bereitgestellt von: Apple Inc. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Green-Claims-RL hinsichtlich Verbraucherschutzorganisationen
Neue Regelungen sollen in dem neuen Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltaussagen/Green Claims COM(2023) 166 final aufgenommen werden, dass anerkannte Verbraucherschutzorganisationen aus dem Anwendungsbereich der Green-Claims-Richtlinie ausgenommen werden und dass ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht wird – insbesondere für den Fall, dass Verbraucherschutzorganisationen im Anwendungsbereich der Verordnung bleiben.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
18.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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29.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzl. Klarstellung für Spendenwerbung durch NGOs und Unternehmen; Rechtssicherer Rahmen.
Der DDV setzt sich für eine klare wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Spendenwerbung ein. Ziel ist es, eine Gesetzesänderung zu erwirken, die klarstellt, dass Spendenwerbung durch gemeinnützige Organisationen nicht dem UWG unterfällt und Spendenwerbung durch wirtschaftlich tätige Unternehmen keine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG darstellt, sofern der altruistische Zweck im Vordergrund steht und insbesondere kein Bezug zu Produkten oder Leistungen des Unternehmens hergestellt wird.
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 24.04.2024
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Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz bezieht die Ökosystemleistungen von Pflanzen und deren werbliche Darstellung ein. Dagegen wendet sich der BdB.
- Bereitgestellt von: Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. am 23.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritik an Regelungen zur Werbung mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln, zur Bewerbung von Produkten mit CO2-Kompensationaussage, zur frühzeitigen Obsoleszenz von Produkten, zur Begrenzung von manipulativen Designs („Dark Pattern“) auf Online-Schnittstellen beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen, die Änderungen im UWG nach sich ziehen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 05.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Der ZAW unterstützt sinnvolle Regelungen, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetztes zur Änderung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb
Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken. (EU) 2024/825
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
16 Wirtschaftsverbände wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, um über einen Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten mit Blick auf die Anwendung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" zu informieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gemeinsam mit weiteren Verbänden der deutschen Wirtschaft nimmt der DBB zu den maßgeblich durch EU-Recht veranlassten Änderungen des UWG Stellung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Eine Allianz von Wirtschaftsverbänden wendet sich an die Regierungsfraktionen, um auf die besonderen Probleme und wirtschaftlichen Belastungen hinzuweisen, die sich aus der fehlenden Übergangsregelung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" für die Unternehmen ergeben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: