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246 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (246)
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorhaltefinanzierung entgegen. §5 KHEntgG: Vereinbarung und Abrechnung..., ...der Beitragszahler § 6b KHEntgG: Vergütung eines Vorhaltebudgets..., ...Detail Kurzbewertung § 6c KHEntgG: Vergütung von Krankenhäusern..., ...V) § 9 Abs. 1b Satz 1 KHEntgG (Ermittlung des Veränderungswertes) § 10 KHEntgG (Vereinbarung auf Landesebene...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 10.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) _____________ 10 Sektorenübergreifende..., ... 38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) ____________________..., ...Vorhaltevergütung nach § 135f und § 8 KHEntgG wird ausdrücklich begrüßt..., ...geplanten Maßnahmen in § 8 KHEntgG, demnach ab 2027 Entgelte..., ...§ 37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) Durch die Einführung..., ...Leis-tungen gemäß § 6c KHEntgG, welche zukünftig durch..., ... 38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) Das Bundesgesundheitsministerium..., ...worden ist, soll laut § 5 KHEntgG Absatz 3k fortgeführt..., ...eingeführten Zuschläge nach §5 KHEntgG Absatz 3j andererseits..., ... eine Änderung des § 5 KHEntgG die Erhöhung der bislang...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. am 07.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschlags im § 18 Abs. 3 KHEntgG dar mit dem Ziel, den..., ...Abschlags in § 18 Abs. 3 KHEntgG keine praktische Relevanz..., ...Honorarbelegarztes in § 18 Abs. 3 KHEntgG zu einem eigenständigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 17.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkun gen §§ 9, 10 KHEntgG Abschaffung vollständige..., ... abzuschaffen. § 6a KHEntgG Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips..., ...umzusetzen. §§ 6, 14, 15 KHEntgG, analog in BPflV ..., ...§ 6 Absatz 2 Satz 11 KHEntgG klargestellt, dass der..., ...Entgelten gemäß § 6 Absatz 1 KHEntgG verankert werden. Ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser e.V. am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abschlags in § 18 Abs. 3 KHEntgG keine praktische Relevanz..., ...Honorarbelegarztes in § 18 Abs. 3 KHEntgG zu einem eigenständigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Statt pauschaler Kürzungen notwendige Strukturreformen zügig und konsequent umsetzen
Wir lehnen eine ausschließlich auf pauschale Kostenreduzierungen ausgerichtete Gesetzgebung zur Stabilisierung der GKV ausdrücklich ab. Mit der verabschiedeten Krankenhausreform werden die notwendigen Strukturreformen zur Stabilisierung der Ausgabenentwicklung im Krankenhaussektor adäquat adressiert. Gleichzeitig bedarf es jedoch zielgerichteter Maßnahmen zur Steuerung der tatsächlichen medizinischen Inanspruchnahme. STRUKTURREFORMEN STATT PAUSCHALE KÜRZUNGEN KRANKENHAUSREFORM UMSETZEN VORHALTEFINANZIERUNG WEITERENTWICKELN NOTFALLVERSORGUNG UND PRIMÄRVERSORGUNG STÄRKEN KRISENVORSORGE MITDENKEN
- Bereitgestellt von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 03.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsvorschlag: §6a KHEntgG Absatz 1 wird wie folgt..., ...veröffentlichen.“ §6a KHEntgG nach Absatz 3 wird ein..., ....“ §9 Absatz 1 Nr. 11 KHEntgG wird wie folgt ergänzt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Landesbasisfallwerts (§ 10 Abs. 3 KHEntgG) eine Regelung aufgenommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsvorschläge § 6a KHEntgG wird folgender neuer ..., ...ausgeschlossen.“ § 10 Abs. 5 KHEntgG wird gestrichen. In...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Förderung der stationären Versorgung durch Transparenz Mit dem Schreiben vom 10.06.2024 an das Bundesministerium für Gesundheit verfolgt das Asklepios Fachklinikum Wiesen das Interesse, die Eintragungen zu Psychiatrischen Diagnosen aus dem Klinik-Atlas zu entfernen bzw. die Psychiatrischen Fachkliniken in den Klinik-Atlas aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Fachklinikum Wiesen GmbH am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 21 Abs. 7 Abs. 3 KHEntgG wurde erfüllt. Wir fordern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Umsatzsteuerfreiheit bei Entgelten für eine Wahlleistung Unterkunft
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie die damit eng verbundenen Umsätze der öffentlichen Krankenhäuser sind von der Umsatzsteuer befreit. Seit jeher umfasst die Umsatzsteuerfreiheit die damit eng verbundenen Umsätze der wahlärztlichen Leistungen sowie der Entgelte für Unterkunftswahlleistungen. Gleichwohl besteht in der Praxis immer wieder Unsicherheit zur Umsetzung dieses Grundsatzes. Zur grundsätzlichen Klärung dieser Frage wird ein direkter Austausch mit dem Bundesministerium der Finanzen angeregt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 03.02.2026
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Adressatenkreis:
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27.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausentgeltgesetzes sind (§ 2 Abs. 1 KHEntgG). Die Frage, ob die..., ...Krankenhausleistungen (vgl. § 2 Abs. 1 KHEntgG). Dem entsprechend wer-den..., ... in § 17 Abs. 1 Satz 3 KHEntgG dem Verband der Privaten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf der Bundesregierung Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG
Der Bundesverband Geriatrie setzt sich im Rahmen des KHVVG für eine zukunftsfeste, flächendeckende und patientengerechte altersmedizinische Versorgung ein. Zentrale Anliegen sind eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie inkl. aller geriatrischen Facharztqualifikationen, ihre Verankerung als Bestandteil der Grund- und Regelversorgung auf allen Versorgungsstufen sowie eine Finanzierung, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen und den hohen Personalaufwand geriatrischer Behandlung abbildet. Zudem fordert der Verband klare Regeln zur Zuordnung akutgeriatrischer Leistungen, die Einbindung geriatrischer Expertise in sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen und die Option, geriatrische Fachabteilungen als „Besondere Einrichtungen“ mit individuellen Entgelten zu vergüten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 26.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) 5) Sachgerechte Abbildung..., ...Geriatrie § 21 Absatz 3c KHEntgG: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt..., ...das gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG bis zum 30. September..., ... Krankenhaus nach § 6b KHEntgG ein Vorhaltebudget. Die..., ...gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG relevant. Damit geriatrische...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 24.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG)______________ 11 Sektorenübergreifende..., ...38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) ____________________..., ...nach § 135f SGB V und § 8 KHEntgG wird ausdrücklich be..., ...geplanten Maßnahmen in § 8 KHEntgG, demnach ab 2027 Entgelte..., ...37 KHG, §17b KHG, 6b KHEntgG) Durch die Einführung..., ... Leistungen gemäß § 6c KHEntgG, welche zukünftig durch..., ... 38 KHG, § 39 KHG, § 5 KHEntgG) Das Bundesgesundheitsministerium..., ...worden ist, soll laut § 5 KHEntgG Absatz 3k fortgeführt..., ...eingeführten Zuschläge nach §5 KHEntgG Absatz 3j andererseits..., ... eine Änderung des § 5 KHEntgG die Erhöhung der bislang...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Bundes-Klinik-Atlas
Der Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit führt unvollständige, teilweise nicht korrekte bzw. unplausible Informationen für einzelne Kliniken aus. Ferner werden nur die somatischen Fächer abgebildet, psychiatrische Kliniken werden falsch oder gar nicht dargestellt. In vereinzelten somatischen Kliniken werden auch F-Diagnosen erfasst und im Atlas dargestellt, psychiatrische und psychosomatische Fachkliniken bleiben gänzlich unberücksichtigt. Der Portalbetreiber macht dies nicht hinreichend deutlich. Das Vorhaben wirkt auf die Korrektur, Ergänzung, Aktualisierung des Bundes-Klinik-Atlas hin.
- Bereitgestellt von: Asklepios Psychiatrie Niedersachsen GmbH am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 21 Abs. 7 Abs. 3 KHEntgG wurde erfüllt. Wir fordern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformapassung zielgerichteter ausgestalten
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Ziel der Einflussnahme ist die Mitgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des Transformationsfonds, zu Regelungen für Leistungsgruppen, Ausnahmetatbeständen und Mindestvorhalteanforderungen sowie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Krankenhausbereich. Dabei sollen konkrete Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die Versorgungsstruktur und die Finanzierung berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anmerkun gen §§ 9, 10 KHEntgG Abschaffung vollständige..., ... abzuschaffen. § 6a KHEntgG Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips..., ...umzusetzen. §§ 6, 14, 15 KHEntgG, analog in BPflV ..., ...§ 6 Absatz 2 Satz 11 KHEntgG klargestellt, dass der..., ...Entgelten gemäß § 6 Absatz 1 KHEntgG verankert werden. Ein...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiederherstellung von Rechtssicherheit bei der Abrechnung ambulanter Behandlung
Durch Urteile des BSG wurde der lange geübten Praxis der Erbringung und Abrechnung besstimmter Leistungen der Strahlentherapie die rechtliche Grundlage entzogen. Ziel ist, eine neue Regelung in einem geeigneten Gesetz einzubringen, um Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: VDRO - Verband der in Deutschland niedergelassenen Radioonkologen e.V. am 29.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wie folgt konkret zu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Regelungsvorhaben der Bundesregierung zur weitgehenden Umsetzung der Empfehlungen der FinanzKommission im Krankenhausbereich. Betroffen sind insbesondere vorgesehene Kürzungsmaßnahmen in der Krankenhausfinanzierung mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Kliniken, die Sicherstellung der Patientenversorgung, die Beschäftigten in den Krankenhäusern sowie freigemeinnützige Krankenhausträger. Ziel der Interessenvertretung ist es, diese Kürzungsmaßnahmen zu verhindern beziehungsweise abzumildern, auf eine realitätsgerechte Folgenabschätzung hinzuwirken & gesetzliche Regelungen zu erreichen, die die tatsächliche finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie die Erfordernisse einer verlässlichen medizinischen Versorgung angemessen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 6a Absatz 2a Satz 4 KHEntgG so ergänzt werden, ..., ... § 6a Absatz 2 Satz 12 KHEntgG (eingefügt durch das ..., ...Regelungen des § 6a Abs. 2 KHEntgG sollen letztmalig für..., ...§ 6a Abs. 4 Satz 4 & 5 KHEntgG) sowie die zusätzliche..., ... 9 Absatz 1 Nummer 7 KHEntgG vereinbarten Erhöhungsrate..., ... Absatz 4 Satz 5 und 6 KHEntgG lediglich eine Liquiditätsregelung..., ... § 6a Absatz 2a Satz 4 KHEntgG so ergänzt werden, dass..., ...Absatz 5 Satz 3 Nummer 1 KHEntgG als eigenständiger ..., ...Vorgaben des § 6a Absatz 2 KHEntgG einschließlich des neuen..., ... § 6a Absatz 2 Satz 12 KHEntgG, der bereits eine Anwendung..., ... § 9 Absatz 1 Nummer 3 KHEntgG-E wird insoweit begrüßt..., ...weiterer Bereich im KHG bzw. KHEntgG mit ähnlichen Behandlungsfällen..., ...Pflegepersonal nach § 21 KHEntgG für Psych-Einrichtungen..., ...Pflegepersonal nach § 21 KHEntgG für Psych-Einrichtungen..., ...Pflegepersonal nach § 21 KHEntgG für Psych-Einrichtungen..., ...den Geltungsbereich des KHEntgG betreffen, die Angaben..., ...Pflegepersonal gemäß § 21 KHEntgG an das InEK übermitteln..., ...Personal nach § 21 Absatz 7 KHEntgG) führt zu einer sofortigen..., ... Gemäß § 5 Absatz 3h KHEntgG wird ein Krankenhaus ..., ...Streichung von § 5 Absatz 3h KHEntgG ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
-
19.06.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...25 lit. b – § 9 Abs. 1b KHEntgG, § 3 Abs. 3 Satz 5 ..., ... lit. b - § 6a Abs. 2a KHEntgG (Aufgabe des Selbstkostendeckungsprinzip..., ... b BPflV - § 6a Abs. 4 KHEntgG, § 10 Abs. 5 KHEntgG..., ... aa - § 9 Abs. 1 Nr. 3 KHEntgG (Prüfung einer Erweiterung..., ...KHG, § 9 Abs. 1 Nr. 11 KHEntgG, § 8 Abs. 5a KHEntgG ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...KHG i. V. m. § 8 Abs. 4 KHEntgG – Spezialisierung bei..., ...Versorgungseinrichtung 22 § 6c KHEntgG – Vergütung von sektorenübergreifenden..., ...Aktuell ist gemäß § 21 KHEntgG vorgesehen, dass das ..., ...Bundesärztekammer in § 21 Absatz 3c KHEntgG folgende Ergänzung: ..., ...gemäß §21 Absatz 3c Satz 1 KHEntgG beschließt.“ § 135e ..., ...gemäß §21 Absatz 3c Satz 1 KHEntgG und Mindestvorhaltezahlen..., ...KHG i. V. m. § 8 Abs. 4 KHEntgG – Spezialisierung bei..., ...Laut § 8 Abs. 4 Satz 6 KHEntgG dürfen Entgelte für Krankenhausstandorte..., ...Satz 6 in § 8 Absatz 4 KHEntgG „[…] Ab dem 1. Januar..., ...Satz 5 in § 8 Absatz 4 KHEntgG vorgesehene Knüpfung ..., ...§ 9 Absatz 1a Nummer 6 KHEntgG) aufgenommen wurde. ..., ...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) § 6c KHEntgG – Vergütung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BStabG
Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Referentenentwurfs zum BStabG.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 3 Nr. 6 (§ 9 Abs. 1b KHEntgG); Artikel 5 Nr. 4 (§ ..., ...Krankenhäu-ser, die nach KHEntgG behandeln, als auch für..., ...Regelung (§ 6 Absatz 3 Satz 9 KHEntgG), wonach als Aus-gangsgrundlage..., ... Artikel 3 Nr. 3 (§ 6a KHEntgG) Die Regelung führt ..., ...Nr. 7 (§ 10 Abs. 6 S. 1 KHEntgG) Die Vorgabe, dass das..., ...Artikel 3 Nr. 7 (§ 10 Abs. 5 KHEntgG), Artikel 3 Nr. 2 (§ 6 Abs. 3 Satz 5 KHEntgG), Artikel 3 Nr. 3 (§ 6a Abs. 4 Sätze 5 und 6 KHEntgG), Artikel 3 Nr. 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 KHEntgG) sowie Artikel 4 Nr. ..., ...nachvollziehbar. § 8 Abs. 5a KHEntgG (neu) Mit der Regelung..., .... § 9 Absatz 1 Nr. 11 KHEntgG (neu) Die Vertragsparteien..., ...§ 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG § 5 Absatz 2a KHEntgG..., ...§ 9 Absatz 1a Nummer 5 KHEntgG) und für Krankenhäuser..., ...Regionen (§ 5 Absatz 2a KHEntgG) soll wieder zurückgenommen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Bessere Nutzung der Potenziale innovativer Medizintechnologien zur Erreichung der Reformziele; Ausrichtung der Qualität der Versorgung an der Ergebnisqualität; Anreize zur Prozessoptimierung und Verweildauerreduktion durch Medizintechnologien setzen; bedarfsgerechte Finanzierung investiver medizintechnischer Vorhaltestrukturen; Strukturierten Dialog zu Leistungsgruppen und Qualitätskriterien etablieren; konkrete Ausgestaltung der Qualitätskriterien je Leistungsgruppe; Ermöglichung einer Kooperation mit ambulant tätigen sonstigen Leistungserbringern und telemedizinische Versorgung in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 9 Absatz 1 Nr. 3 KHEntgG umgesetzt werden (Regelungen..., ...erhalten (§ 5 Absatz 3k KHEntgG (neu)). Ergänzend dazu..., ...ist über § 5 Absatz 3k KHEntgG auszugestalten. Krankenhausfinanzierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung und Ergänzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes/KHAG
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung und Ergänzung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG). Bezweckt wird die Aufnahme, Anpassung und Streichung einzelner Regelungen.
- Bereitgestellt von: AGAPLESION gAG am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Folgejahr (§ 11 Abs. 4 und 6 KHEntgG/BPflV). • Aufhebung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG
Der Bundesverband Geriatrie setzt sich im Rahmen des KHVVG für eine zukunftsfeste, flächendeckende und patientengerechte altersmedizinische Versorgung ein. Zentrale Anliegen sind eine sachgerechte Definition der Leistungsgruppe Geriatrie unter Einbeziehung aller geriatrischen Facharztqualifikationen, ihre ausdrückliche Nennung als Bestandteil der Grund- und Notfallversorgung auf allen Versorgungsstufen sowie Vergütungsmechanismen, die demografiebedingte Fallzahlsteigerungen und das geringe Ambulantisierungspotenzial der Geriatrie berücksichtigen und so ökonomische Fehlanreize zur Verdrängung geriatrischer Leistungen vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 18.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Geriatrie Zu § 21 Absatz 3c KHEntgG: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt..., ...gemäß § 8 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG relevant. Der BV Geriatrie...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 08.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Auswertung der Daten nach § 21 KHEntgG ermöglicht werden, um..., ...Satz 5 in § 8 Absatz 4 KHEntgG vorgesehene Knüpfung ..., ...KHG, § 8 Abs. 4 Satz 6 KHEntgG sowie der Neuregelung..., ...KHG, § 8 Abs. 4 Satz 6 KHEntgG sowie der Neuregelung..., ...Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) 2 § 1 • Ausnahmeregelung..., ... Stellungnahme zu § 21 KHEntgG in Verbindung mit § 135e..., ...Auswertung der Daten nach § 21 KHEntgG ermöglicht werden. Derzeit..., ...dieser Zugriff gemäß § 21 KHEntgG nur der DKG, dem GKV-SV..., ...Folgeänderung zur Änderung in § 11 KHEntgG § 11 (Vereinbarung für..., ...Folgeänderung zur Änderung in § 14 KHEntgG § 14 (Genehmigung) Keine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ (2 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 KHEntgG). Hier soll erkennbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...“ (2 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 KHEntgG). Hier soll erkennbar...
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Zu Regelungsvorhaben: