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236 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KAGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (236)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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26.01.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) § 93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB- Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ...gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: ..., ... §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ...zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fondsrisikobegrenzungsgesetz - Zustimmung
Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... hiervon sind nach dem KAGB aufgelegte Fonds. Der..., ...vestitionsmöglichkeiten für Fonds im KAGB anpassen, in dem ebenfalls..., ...neben den Änderungen im KAGB flankierende steuerliche..., ... HM E 1. Änderungen im KAGB Zu Artikel 1 FRBG-E – Änderung des KAGB Neuregelungen für die ..., ...EU. Die Anpassungen im KAGB erweitern die bislang bestehenden..., ...Die Einfügung von § 273a KAGB-E, der klarstellend regelt..., ... in den §§ 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde ..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., .... 16) Mit § 27 Abs. 4a KAGB-E wird das Konzept der ..., ...Bezüglich des Abs. 4a des § 27 KAGB-E sehen wir redaktionellen..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im FRBG-Entwurf vorgesehenen..., ...Streichung von § 91 Abs. 3 KAGB (Nr. 47) und damit die ..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E (Nr. 55) vorgesehene ..., ...Sondervermögens in § 139 KAGB-E (Nr. 57) nicht nur ..., ...ment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E (Nr. 58) lässt zukünftig..., ... FRBG-E – Änderungen im KAGB zur Umsetzung von EMIR ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Umwandlung von mittels Urkunde verbrieften Fondsanteilen in Kryptofondsanteile
Wir streben eine Regelung an, verbriefte Anteilscheine nur durch Zustimmung der BaFin durch elektronische Anteilscheine ersetzen zu können und das bei Verschmelzungstatbeständen die Begebungsform der Anteile oder Aktien einer Verschmelzung nicht entgegensteht.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Im FinmadiG wird das..., ...ein Anknüp- fungspunkt im KAGB. Angesichts der Sachnähe..., ... 6 Abs. 4 S. 1 eWpG im KAGB zu ermöglichen, vorbehaltlich..., ...schlagen daher vor, § 95 KAGB wie folgt zu ergänzen: ..., ...werden.“ Begründung: Das KAGB kennt generell keinen Mechanismus..., ... gem. § 163 Abs. 1 S. 1 KAGB der Genehmigung der BaFin..., ...Umwandlungsgesetzes (UmwG) und des KAGB bei Verschmelzungssachver..., ...i.d.S. § 1 Abs. 19 Nr. 37 KAGB. Analog zum UmwG sind Verschmelzungen..., ...in §§ 181 ff., 179, 281 KAGB einschließlich der Anforderungen..., ...Investmentvermögens existiert im KAGB nicht. Die Verschmelzung..., ...schlagen daher vor, § 95 KAGB wie folgt zu ergänzen: ..., ...entgegen.” Begründung: Das KAGB kennt generell keinen Mechanismus..., ...bedarf gem. § 182 Abs. 1 KAGB der Geneh- migung der BaFin..., ...Anleger enthält gem. § 186 KAGB Verschmelzungsinformatio...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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26.01.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...) §93 Abs. 3a KAGB-E (unter Nr. 48 des Regierungsentwurfs..., ... und insbesondere zum KAGB-Konzept der Vermögensabgrenzung..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...Sondervermögen nach § 93 Abs. 2 KAGB aus dem Sondervermögen ..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ... geworden. §154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...wird.“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... gem. § 15 Abs. 2 Nr. 3 KAGB einen „Abwickler“ bestellen..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 20.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Korrektur des § 93 Abs. 3a KAGB-E, da aus unserer Sicht..., ...Änderungen in dem §§ 99 Abs. 1 KAGB und die Folgeänderungen..., ...in dem § 257 Abs. 4 S. 1 KAGB ausdrücklich. Gleichwohl..., ...Entwurfs - § 93 Abs. 3a KAGB-E) Wir empfehlen, § 93 Abs 3a KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ... Der neue § 93 Abs. 3a KAGB-E soll – im Interesse der..., ...ist dabei, eine nach dem KAGB-Modell nicht vorgesehene..., ... gemäß den Vorgaben des KAGB von der KVG auch tatsächlich..., ...52 des Entwurfs - § 100 KAGB-E) Wir empfehlen §100 KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ...stehende Regelung in § 100 KAGB entsprechend angepasst ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). Durch die Trennung..., ...59 des Entwurfs - § 154 KAGB-E) Wir empfehlen §154 KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ...durch die KVG § 99 Abs. 1 KAGB entsprechend gilt, was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ***** ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Infrastrukturfinanzierung
Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB als auch flankierende steuerliche..., ...zwischen den Änderungen im KAGB und im InvStG Wir ..., ...15, 26 InvStG und § 231 KAGB zu vereinheitlichen: ..., ...sowie § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB auf Gesellschaften bezieht..., ...bezieht sich § 231 Absatz 3 KAGB auf Gegenstände, die der..., ...Fassung des § 231 Absatz 3 KAGB lautet die Bezeichnung ..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB- neu anzupassen. ..., ... Elektromobilität: Das KAGB erlaubt künftig den Erwerb..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB-neu anzupassen. Stromeinspeisung..., ...Gesetzesbegründung zu den Änderungen im KAGB In der Gesetzesbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Klarstellung zu § 168 Abs. 1a KAGB vor, dass es sich in ..., ... § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vor gesehene Regelung..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ....“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...167 Absatz 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet“. Um..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Klarstellung zu § 168 Abs. 1a KAGB vor, dass es sich in ..., ...Fassung des § 168 Abs. 1a KAGB erreicht werden (Einfügungen..., ... § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vorgesehene Regelung..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...167 Absatz 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet“. Um..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fassung des § 168 Abs. 1a KAGB erreicht werden (Einfügungen..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste es richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vorgesehene Regelung..., ...die des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...167 Absatz 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet“. Um ..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fassung des § 168 Abs. 1a KAGB erreicht wer-den (Einfügungen..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vor-gesehene Regelung..., ...die des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fassung des § 168 Abs. 1a KAGB erreicht wer-den (Einfügungen..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vor-gesehene Regelung..., ...die des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 05.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Fassung des § 168 Abs. 1a KAGB erreicht wer-den (Einfügungen..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vor-gesehene Regelung..., ...die des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Anpassung in § 257 Abs. 4 KAGB schafft zudem notwendige..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... statuiert § 100 Abs. 2 KAGB nach wie vor den Grundsatz..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...Fassung der §§ 100 und 154 KAGB erreicht werden: „§ 99..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ...Sondervermögens unter dem KAGB fortgeführt werden soll..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...Konstellationen des § 100 KAGB als Liquidator bestellt..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Maßnahmen zur Investition von Investmentfonds in EEG-Anlagen und Infrastruktur
Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... auf die Neufassung des KAGB idFd FondsmarktstärkungsG..., ...Kredite gem. § 29 a Abs. 5 KAGB (idFd FondsmarktstärkungsG..., ...auf die sich § 231 Abs. 6 KAGB bezieht, die im Zusammenhang..., ...neue Systematik im § 231 KAGB-E. Zu Nummer 11: Bestandsschutz..., ... 8 in § 231 Abs. 1 S. 1 KAGB-E Wir regen an, den Wortlaut..., ... Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 KAGB wie folgt zu fassen: „..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB dürfen diese Infrastrukturanlagen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB könnte gerade so ausgelegt..., ...neue Absatz 6 5 in § 231 KAGB („Gegenstände nach Absatz..., ...Klarstellung in § 231 Abs. 3 KAGB-E Wir regen an, den Wortlaut des § 231 Abs. 3 KAGB wie folgt zu fassen: „..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6a KAGB abzielt, ist eine konsequente..., ...284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB Wir regen an, § 193 Abs. 1 Nr. 7 KAGB um Anteile an jedweden ..., ...im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB zu erweitern, sowie § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB um entsprechende geschlossene..., ...InvStG i.V.m. §§ 193, 198 KAGB oder – alternativ – den..., ... Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a KAGB relevant, sofern die Anteile..., ... Abs. 2 Nr. 2 Buchst. i KAGB (innerhalb der 20%-Grenze..., ... ist eine Anpassung des KAGB – sofern europarechtlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.01.2026
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Adressatenkreis:
-
22.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 1 Abs. 19 Nr. 22a KAGB-E) Wir bitten, Artikel..., ... Geld in die nach § 231 KAGB zulässigen Vermögensgegenstände..., ...Vorschriften (z. B. § 36 Abs. 1 KAGB-E), die auf die Definition..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 24a KAGB vor, die das Verhältnis..., ...Anlagegegenständen des § 284 KAGB klarstellen würde. Durch..., ...neuen § 1 Abs. 19 Nr. 24a KAGB (Beschlussempfehlung S...., ...Abs. 2 Nr. 2 Buchst. j KAGB), als auch bei den übrigen..., ...OGAW-Fondsanteile. Nach der KAGB-Definition von Kryptowerten..., ... 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB-E) Wir bitten, in Artikel..., ...20 Abs. 2. S. 1 Nr. 2 KAGB-E) und Buchst. b) Doppelbuchstabe..., ...(§ 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KAGB-E) wie folgt zu fassen..., ...berücksichtigt. Da die im KAGB aufgezählten Dienst- und..., ...Schuldner (§ 93 Abs. 3a Satz 2 KAGB) Wir bitten, Artikel ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB, den Kreditinstituten bei..., ... in § 93 Abs. 3a Satz 2 KAGB klarzustellen, dass die..., ...3 und 165 Abs. 2 Nr. 22 KAGB) Wir bitten, Artikel ..., ...Neuregelung in § 98 Abs. 2 KAGB-E, wonach sich die Vor..., ...Anlagebedingungen (§ 163 Abs. 4 KAGB) Wir bitten, in Artikel..., ...Ergänzung des § 163 Abs. 4 KAGB sollte die Gesetzesänderung..., ... Satz 8 in § 163 Abs. 4 KAGB vor, der an die Bekanntmachung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bezug auf Kreditfonds im KAGB folgende Vorschläge: ..., ...offenen Spezial-AIF (§ 282 KAGB), der dann auch als „reiner..., ...geschlossenen Spezial-AIF (§ 285 KAGB), z. B. durch Streichung..., ...Absätze 2 und 3 des § 285 KAGB. 3. Wir würden es außerdem..., ...offene Spezialfonds (§ 284 KAGB) ebenfalls weiter genutzt..., ...Regelungsgehalt des § 284 Abs. 5 KAGB weiter erhalten bleiben..., ...Vorgaben in § 285 Abs. 3 KAGB gestrichen werden. Dies...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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26.01.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zusammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend angepasst ..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezifisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
14.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Erlaubnis nach § 20 KAGB und Wertpapierinstitute..., ...Elektronische Kommunikation: § 7b KAGB Da Kapitalverwaltungsgesellschaften..., ...kommunizieren müssen (vgl. § 7b KAGB, eingeführt durch das Fondsstandortgesetz..., ...Verordnung ebenfalls in § 7b KAGB zu verankern. Da das dort..., ...DORA-Verordnung in § 7b KAGB entsprechend zu berücksichtigen..., ...Vorgaben in § 36 Abs. 11 KAGB und Art. 28(3) UAbs. 3 ..., ...2 Nummer 2 Buchstabe j) KAGB wird wegen der MiCA-Verordnung..., ...Definition in § 221 Abs. 1 Nr. 5 KAGB müsste spiegelbildlich ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Fondsmarktstärkungsgesetz
Der BAI plädiert für eine interessensgerechte Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/927 sowie eine weitere Stärkung des Fondsmarktes Deutschlands im Sinne des Titels des Gesetzes von Bedeutung sein können. Diese beziehen sich insbesondere auf die Strukturierung des Gesetzes, die Führung der Aufsicht sowie die Umsetzung der Liquiditätsmanagementinstrumente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
-
Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., 198, 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB ist weiterhin vom Gelddarlehen..., .... 8a wie auch 34 Abs. 6 KAGB Gelddarlehen durch AIFKapitalverwaltungsgesellschaften..., ...sämtlicher LMT § 1 Abs. 19 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...Richtlinientextes an den Wortlaut des KAGB statt. Der Entwurf schlägt..., ...sicher, dass diese LMT im KAGB zur Verfügung stehen. Zur..., ...Richtlinie an solche des KAGB anzupassen. Diese weiteren..., ...vertraulich verwendet werden § 9 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...aufgenommen. Der aktuelle § 9 KAGB hat die bisherigen Vertraulichkeitsanforderungen..., ...Erläuterung: Über § 54 KAGB hat der deutsche Gesetzgeber..., ... Im Gegensatz zu § 320 KAGB, bei dem die BaFin nur ..., ... im Einklang mit § 306a KAGB auch am Sitz der EUAIF-Verwaltungsgesellschaft..., ...für eine Öffnung des § 54 KAGB. Diese erlaubt die grenzüberschreitende..., .... 9 H) Anpassung § 98 KAGB Ref-E – u. a. Streichung..., ...vorgelagerte Definitionen § 98 KAGB sollte wie folgt geändert..., ... der überarbeitete § 98 KAGB über die Aussetzung hinaus..., ...I) Repräsentant - § 319 KAGB Petitum: Der sog. Repräsentant gem. § 319 KAGB ist EU-rechtlich nicht ..., ...die Streichung des § 319 KAGB. Erläuterung: Die Regelung..., ...Anforderungen von § 29a Abs. 3 KAGB nF erfüllen, die Kapitalverwaltungsgesellschaft..., ...durch Verschriftlichung im KAGB wünschenswert, um keinen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
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Adressatenkreis:
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16.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Begrifflichkeiten sind im KAGB und InvStG nicht einheitlich..., ...Bewirtschaftungsgegenstände nach § 231 Abs. 3 KAGB“ ab, während § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB (neu) und § 231 Abs. 3 KAGB (neu) im Zusammenhang mit..., ...Systematik des § 231 Abs. 3 KAGB (neu) die Gegenstände, ..., ...ab, während § 231 Abs. 3 KAGB (neu) auf den weiter gefassten..., ...Energien“ ab. § 231 Abs. 3 KAGB (neu) stellt auf „die Erzeugung..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB nach. Durch die Aufnahme..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaft wird der § 231 Abs. 1 KAGB um eine neue Nr. 8 erweitert..., ...Anpassung des § 231 Abs. 1 KAGB an, auch eine Änderung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi- fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi- fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Capital-Fonds, § 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...Instrumente (§ 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E), sofern bestimmte Bedingungen..., ...Registrierungspflicht, § 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...berechnet wird (§ 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E). Das lehnen wir strikt..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB drohen, verbunden mit ..., ...EuSEF-Manager, § 45 S. 1 KAGB-E Der Entwurf sieht eine..., ...EuSEF-Manager vor (§ 45 S. 1 KAGB-E). Diese Pflicht geht..., ...Kalendertagen eine Lizenz nach dem KAGB beantragen müssen. Bisher...
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Zu Regelungsvorhaben: