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58 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"21/1855"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (58)
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Aus Sicht gastgewerblicher Betriebe und Unternehmen ist es von besonderer Bedeutung, dass die neuen Regelungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden (siehe Stellungnahme).
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 01.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Präzisierung der Definition von Nachhaltigkeitssiegeln im UWG (Gesetz unlauterer Wettbewerb
Aufgrund der neuen Regeln zum Nachhaltigkeitsiegel sehen sich Umwelt-NGOs mit der Problematik konfrontiert, dass entsprechend der unklaren Definition von Nachhaltigkeitssiegeln jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt bzw. am PoS durch das neue per-se-Verbot des Anhangs zum UWG-E Z 2a praktisch unmöglich gemacht wird. Wir regen daher an, in der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 28.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zielgruppenspezifische Erleichterungen (z.B. Schwellenwerte) in den finalen Gesetzestext einbringen. Etablierte und nachweislich funktionierende Nachhaltigkeitssiegel insbesondere der Energiebranche in die Regulierung mit aufnehmen. Die Einführung vereinfachter Konformitätsverfahren auf Basis europäischer harmonisierter Standards, am besten mit „Konformitätsvermutung“ für KMU. Finanzielle Förderprogramme, Leitfäden und Tools, die speziell KMU bei der Nachweisführung unterstützen, sinnvoll. Differenzierte Prüfanforderungen wären sinnvoll, die für „einfachen Werbeaussagen“ auch einfachere Anforderungen regeln. Bei komplexen Produkt-Claims oder Unternehmens-Claims wären höhere Anforderungen zu stellen. Die Ausweitung von Übergangsfristen für die Umsetzung bei KMU erwägenswert.
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 25.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 25.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der EmpCo Richtlinie in Deutsches Recht überführt werden.
- Bereitgestellt von: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. am 22.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben aus der EmpCo-Richtlinie (2024/825); Aufnahme eines Auskunftsanspruch gegen die Anbieter gefälschter Bewertungen im Hinblick auf deren Kunden
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 01.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhindern, dass das Regulierungsniveau ohne Not noch über die EU-Vorgaben hinaus anheben wird. Die Vorgaben der Richtlinie sollen ohne weitere zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft oder Verzögerungen in nationales Recht überführt werden. Außerdem sollten, mit Blick auf die zahlreichen, aus der Richtlinie übernommenen unbestimmten Rechtsbegriffe, in der Begründung Konkretisierungen zur Stärkung der Rechtssicherheit und Wahrung der Verhältnismäßigkeit aufgenommen werden. Das Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie muss geklärt werden.
- Bereitgestellt von: Markenverband am 07.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
Mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird eine Auslobung von Produkten als "biologisch", "ökologisch", etc. voraussichtlich nicht mehr möglich sein, wenn für diese Produkte keine eindeutigen Zertifizierungskriterien und Zertifizierungsstellen vorliegen. Sodann müssen für derartige Produkte Regelungen geschaffen werden, um eine entsprechende Bewerbung weiterhin zu ermöglichen. Auch sieht die Richtlinie derzeit weder die Möglichkeit einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Verkehr gebracht worden sind, vor, noch besteht die Möglichkeit weiterer Erläuterungen allgemeiner Umweltaussagen mittels QR-Codes.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstandsfreundliche Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts
Die Interessen des kooperierenden Mittelstands sollen bei der anstehenden 12. GWB-Novelle sowie bei der vor dem Hintergrund der Green Claims Directive zu erwartenden UWG-Novelle angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der bevorstehenden Anwendung der EmpCo-Richtlinie gibt es erhebliche Umsetzungsanforderungen an die Ernährungswirtschaft hinsichtlich vorproduzierter Verpackungen, und unnötiger Vernichtung von Waren, deshalb schlagen wir eine Abverkauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten vor.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BR-Drs. 438/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Eine Allianz von Wirtschaftsverbänden wendet sich an die Regierungsfraktionen, um auf die besonderen Probleme und wirtschaftlichen Belastungen hinzuweisen, die sich aus der fehlenden Übergangsregelung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" für die Unternehmen ergeben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
16 Wirtschaftsverbände wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung, um über einen Bedarf an Übergangsfristen und Abverkaufsmöglichkeiten mit Blick auf die Anwendung der "Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel" zu informieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Verhältnis zwischen Markenrecht und der Empowerment Consumers Richtlinie soll geklärt haben.
Soweit Nachhaltigkeitssiegel zugleich Gewährleistungsmarken sind, wurde für bereits genutzte Gewährleistungsmarken kein Bestandsschutz oder eine Ausnahmer von der Zertifizierungspflicht vorgesehen. Unklar ist auch, ob Gewährleistungsmarken, die als Nachhaltigkeitssiegel dienen, künftig noch ohne Zertifizierung des Vergabesystems eintragungsfähig sind. Insoweit hält der DDV es für unbedingt erforderlich, dass die Bundesregierung bei der EU Kommissionauf eine praxisgerechte Klärung hinwirkt.
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 17.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EmpCo-Richtlinie
Mit Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird eine Auslobung von Produkten als "biologisch", "ökologisch", etc. voraussichtlich nicht mehr möglich sein, wenn für diese Produkte keine eindeutigen Zertifizierungskriterien und Zertifizierungsstellen vorliegen. Sodann müssen für derartige Produkte Regelungen geschaffen werden, um eine entsprechende Bewerbung weiterhin zu ermöglichen. Auch sieht die Richtlinie derzeit weder die Möglichkeit einer Abverkaufsfrist für Produkte, die bereits vor Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes in Verkehr gebracht worden sind, vor, noch besteht die Möglichkeit weiterer Erläuterungen allgemeiner Umweltaussagen mittels QR-Codes.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 15.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der EmpCo Richtlinie in Deutsches Recht überführt werden.
- Bereitgestellt von: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. am 13.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
In der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs sieht der BVK in Teilen erhebliche praktische Herausforderungen für Vermittlerbetriebe. Diese müssen im Alltag eine Vielzahl europäischer und nationaler Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Neue Anforderungen dürfen daher nicht zu weiterer Bürokratisierung, Regulierung oder zu Rechtsunsicherheiten führen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verbrauchergerecht gestalten
Der vzbv setzt sich neben der verbraucherorientierten Ausgestaltung der in die RL 2011/83 zu überführenden Vorschriften auch dafür ein, dass die Streichung der anderen Vorschriften nicht zu einem Absinken des Verbraucherschutzniveaus führen. Das Widerrufsrecht darf im Versicherungsbereich nur beim Fernabsatz beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb
Auflösen regulatorischer Widersprüche im Zuge der deutschen Umsetzung in das UWG. Wir fordern nachdrücklich dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die EU-Öko-Verordnung 2018/848 als auch darüber hinausgehende Standards ausdrücklich als anerkannte hervorragende Umweltleistungen im UWG verankert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Umweltleistungen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auch künftig gesetzlich abgesichert sind und wirksam kommuniziert werden können. Darüber hinaus sprechen wir uns für angemessene Übergangsfristen aus, um eine unnötige Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Ebenso ist sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitssiegel unabhängig von ihrem markenrechtlichen Schutzstatus diskriminierungsfrei behandelt werden.
- Bereitgestellt von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass - "freiwillige marktbasierte oder öffentliche Standards für grüne oder nachhaltige Anleihen" nicht unter den Begriff "Nachhaltigkeitssiegel" fallen, - grüne Darlehen nicht unter den Begriff der "Allgemeine Umweltaussage" bzw. „Umweltaussage“ fallen - auch dann keine "Umweltaussage" vorliegt, wenn es zwar eine rechtliche Pflicht gibt, nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Aussagen zu treffen, der Gesetzgeber die Details dieser Angabe, insbesondere konkrete Formulierungen, aber gerade nicht verpflichtend vorgibt. Vermeidung von Goldplating bei der Umsetzung des Verbotes von "dark patterns".
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des 3. UWG-Änderungsgesetzes
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie durch das 3. UWG-ÄndG. Ziel ist die Vermeidung von Doppelregulierung durch Überschneidungen mit der CSRD, die Schaffung rechtssicherer und enger gefasster Begriffsdefinitionen sowie die Sicherstellung verhältnismäßiger Sanktionen. Zudem geht es um die Abgrenzung zu den Regelungen der Green Claims Directive.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Bei der Umsetzung der RL sollten beachtet werden: Die Umsetzung der RL ist für die Luftfahrtbranche mit erheblichen Herausforderungen verbunden. 1. Die Umsetzung der RL erschwert es erheblich, Nachhaltigkeitsinitiativen und -angebote – etwa Investitionen in SAF oder emissionsärmere Flottenmodernisierungen – verständlich und sichtbar zu kommunizieren. Dies wirkt dem Ziel, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern, entgegen. 2. Während heimische Airlines den neuen restriktiven Vorgaben unterliegen, können nicht-europäische Airlines ihre Angebote weiterhin uneingeschränkt vermarkten. Dies führt zu einer spürbaren Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer Akteure.3. Die mit der RL einhergehende zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten führen zu erheblichem administrativem Mehraufwand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. am 02.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: