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241 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (241)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern eine dringende Überprüfung und Anpassung der neuen AMNOG-Leitplanken im Sinne einer Abkehr von mit dem GKVFinStG eingeführten algorithmischen Elementen im Kontext der Bildung von Erstattungsbeträgen und eine Rückbesinnung auf ein echtes Verhandlungsverfahren. Es ist essenziell, dass die Preisbildung für Therapieinnovationen die tatsächlichen Mehrwerte und den Zusatznutzen dieser Therapien adäquat widerspiegelt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombinationrabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. Alexion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.

    • Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12149 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Das Paket umfasst die Verordnungs-Vorschläge: - über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung von (EG) Nr. 816/2006 - COM(2023) 224 final - über Ergänzende Schutzzertifikate COM(2023) 231 final - on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, ... COM(2023) 222 final Der vfa strebt an, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 03.08.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission schlägt eine Verlängerung der aktuell geltenden Regelungen zur Gasspeicherbefüllung vor. Der BDEW sieht es nun in den Verhandlungen für wichtig an, dass marktgerechte Vorgaben Einzug finden. Die gegenwärtigen Regelungen der EU-Gasspeicher-Verordnung geben ein verbindliches Befüllungsziel vor, das von den Mitgliedstaaten zu erfüllen ist. Dies ist eine Marktintervention, die zu Fehlanreizen und Marktverzerrungen führt. Mit dem simplen Vorschlag einer 1:1-Verlängerung hat die Europäische Kommission es versäumt, ein wichtiges Signal der Entspannung an die Märkte zu senden. Sowohl für die Umsetzung der noch geltenden EU-Gasspeicher-VO in diesem Jahr als auch darüber hinaus bedarf es mehr Flexibilität.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert, dass in der EU-SMC- und KMU-Definition die derzeitige Beteiligungsschwelle von maximal 25 Prozent öffentlicher Beteiligung gestrichen wird. Kommunale Unternehmen sollen unabhängig von ihrem öffentlichen Anteil Zugang zu den administrativen Erleichterungen und Förderinstrumenten erhalten, die für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen sind. Die geltende Begrenzung benachteiligt kommunale Stadtwerke und hemmt deren Wettbewerbsfähigkeit sowie ihren Beitrag zur Energiewende. Eine Anpassung der Definition ist erforderlich, um die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen angemessen abzubilden und Diskriminierungen öffentlicher Eigentümer zu beseitigen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verhältnis der Sicherheitsanforderungen zu gängigen Zertifizierungen im Bereich der IT-Sicherheit klären, bürokratischen Aufwand minimieren, klar definierte und einheitliche Bemessungsgrößen und Schwellenwerte für die Ermittlung des Versorgungsgrades, Umsetzungsfristen von mindestens drei Jahren ab Verkündung des Gesetzes, Betroffenheit von Post- und Kurierdiensten nur wenn Postdienstleistungen im eigenen Namen erbracht bzw. angeboten werden

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 02.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 19.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung im Rahmen des LobbyRG (Registernummer: R001089...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die GEODE Stellungnahme zum neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber: In der Stellungnahme zum neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber kritisiert die GEODE die aktuellen Reformpläne der Bundesnetzagentur im Rahmen des NEST-Prozesses. Es wird vor steigender Bürokratie durch die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre und einem unübersichtlichen Regelungsgeflecht gewarnt. Zudem werden unattraktive Investitionsbedingungen bemängelt, da die vorgesehenen Eigenkapitalzinssätze deutlich unter dem Marktniveau liegen. Die GEODE befürchtet erhebliche wirtschaftliche Verschlechterungen für Netzbetreiber, wenn die bisherigen Reformpläne so weiter geführt werden.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 12.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...chen Verhaltenskodex des LobbyRG. Die GEODE ist der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa setzt sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche und praktikable Ausgestaltung des „Critical Medicines Act“ (CMA) ein. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit „kritischen“ Arzneimitteln in Europa zu stärken, ohne die Innovationsfähigkeit und den Zugang zu neuen Therapien zu gefährden oder funktionierende nationale Systeme zu unterlaufen. Dabei bringt der vfa insbesondere Vorschläge zur Förderung technologischer Souveränität, zur effizienten Nutzung bestehender Daten, zur begrenzten und gezielten Anwendung gemeinsamer Beschaffungen sowie zur Entbürokratisierung von Genehmigungsprozessen und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ein.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 16.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 24.04.2025...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den Gesetzesentwurf. Gleichzeitig besteht weiterhin erheblicher Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die wirtschaftliche Flankierung der geplanten Maßnahmen. Insbesondere die Fragen der Finanzierung der Infrastruktur sowie der Absicherung der mit CCS-/CCU-Projekten verbundenen Investitionsrisiken sind bislang unzureichend adressiert. Ohne entsprechende finanzielle Instrumente und Rahmenbedingungen wird die angestrebte Marktentwicklung erheblich ausgebremst. Eine zeitnahe Nachsteuerung erscheint daher unerlässlich.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt, dass die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Sie ist ein essenzieller Baustein für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland, da Importe von Wasserstoff und Derivaten eine entscheidende Rolle spielen werden, um die Verfügbarkeit von Wasserstoff in Deutschland sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Dekarbonisierung aller Bereiche der deutschen Wirtschaft und die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Der BDEW hat seine Empfehlungen für eine Importstrategie und die notwendigen Gelingensbedingungen bereits im Vorfeld in die Diskussion eingebracht und konkretisiert sie nun im neuen Dokument weiter.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.12.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Das Paket umfasst die Verordnungs-Vorschläge: - über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung von (EG) Nr. 816/2006 - COM(2023) 224 final - über Ergänzende Schutzzertifikate COM(2023) 231 final - on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, ... COM(2023) 222 final Der vfa strebt an, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 31.07.2023...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine intelligente Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens zur Energieversorgungssicherheit. Ziel ist ein effizienter, entbürokratisierter und krisenfester EU-Rahmen, der die bestehenden Verantwortlichkeiten von Energieunternehmen, Mitgliedstaaten und EU respektiert und stärkt. Der BDEW lehnt eine Zentralisierung auf EU-Ebene ab und spricht sich gegen eine sektorübergreifende Verordnung aus. Er fordert stattdessen sektorbezogene Regelwerke unter Wahrung nationaler Besonderheiten. Vorgaben zur Wasserstoff-Versorgungssicherheit sollten derzeit nicht eingeführt werden, um den Markthochlauf nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert praxistaugliche Änderungen an der Umsetzung der RED III in nationales Recht, insbesondere in das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Baugesetzbuch (BauGB). Er setzt sich dafür ein, dass bereits ausgewiesene Windenergiegebiete ohne vollständige Neuplanung zu Beschleunigungsgebieten umgewidmet werden können. Der BDEW kritisiert die vorgesehenen Regelungen als unionsrechtlich überschießend und fordert klare, europarechtskonforme Leitplanken für Planänderungsverfahren, die den Planungsaufwand reduzieren, Doppelprüfungen vermeiden und Investitionssicherheit schaffen. Zudem fordert der BDEW die Möglichkeit, dass Vorhabenträger das Verfahren zur Umwidmung selbst anstoßen können.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Ipsen im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes schwerpunktmäßig ein für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. Einbindung einheitlicher Kostenkataloge sowie ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen. Darüber hinaus befürworten wir die Schaffung einer bundeseinheitlichen Studien-Datenbank für potenzielle Studienteilnehmende.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die automatische Substitution von Biopharmazeutika ist für eine qualitätsgesicherte Anwendung und die Arzneimitteltherapie- und Versorgungssicherheit nicht förderlich und sollte aufgehoben werden. Erhebliche Einsparungen werden bereits durch einen funktionierenden, intensiven Preiswettbewerb erzielt. Ein erhöhter Kostendruck in diesem versorgungssensiblen Bereich riskiert Marktverengungen, die zu Versorgungsengpässen führen können.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6871 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 05.2023...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine investitionsfreundliche und praxisnahe Ausgestaltung des Digital Networks Act (DNA), die nationale Besonderheiten berücksichtigt. Vorgaben zur Netzregulierung, Frequenzvergabe und Marktstruktur müssen flexibel umsetzbar sein, um Wettbewerbsvielfalt, Glasfaserausbau und Netzresilienz nicht zu gefährden. Der BDEW spricht sich gegen regulatorisch begünstigte Marktkonzentration und für einen fairen Zugang zu Mobilfunknetzen auf Vorleistungsebene aus. Eine Harmonisierung von Zugangsprodukten darf die Geschäftsmodelle regionaler Betreiber nicht unterminieren.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
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      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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