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333 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (333)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hansastraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Positiv sind dass die Nutzung der Geothermie jetzt von Außenbereichsprivilegierung erfasst wird und die Klarstellung, dass Elektrolyseure Hauptanlagen in Gewerbegebieten und in Industriegebieten ohne Größenbegrenzung werden. Nachbesserungsbedarf besteht bei den Möglichkeiten für Gemeinden, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen und bei der Privilegierung im Außenbereich für weitere Anlagen, bspw. Elektrolyseure, Speicher, H2. Zudem braucht es den Vorzug für Leitungen (Strom, Gas) bei konkurrierenden Planungen und es müssen rechtliche Hindernisse bei der Planung ausgeräumt werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unternehmen sind nach §2, I LobbyRG im Lobbyregister beim..., ...Verhaltenskodex nach §5, II LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Brauer-Bund lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Die Betriebe brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 09.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert die Einführung einer europäischen Wasserstoff-Allianz als Zusammenschluss von EU-Mitgliedstaaten, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wirksam zu unterstützen. Die Allianz soll sich für eine ambitionierte, technologieoffene und umsetzungsorientierte H2-Politik auf EU-Ebene einsetzen. Ziel ist die Überarbeitung regulatorischer Hürden, die Stärkung internationaler H2-Partnerschaften sowie der Aufbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur. Der BDEW sieht die Allianz als strategisches Instrument zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Energiesouveränität in Europa an.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhaltenskodex gem. § 5 LobbyRG und den Verhaltenskodex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) 2) Der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa setzt sich dafür ein das bisher auf die Intervention konzentrierte Gesundheitssystem verstärkt präventiv auszurichten. Neben klassischen verhältnispräventiven Maßnahmen zählt hierzu auch die umfassende Sekundärprävention im Rahmen von geeigneten Screening Programmen und die frühzeitige medikamentöse Therapie zur Vermeidung von Folgeerkrankungen. Um letztere, insbesondere im Kontext von Adipositas für gesetzlich Versicherte leisten zu können, ist der vfa für eine Reformierung des sogenannten Lifestyleparagraphen (§ 34 SGB V).

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 20.04.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 04.2026 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Öffentliche Finanzierung von Lehre, Forschung und Transfer ist kein Zugeständnis an die Wissenschaft. Sie garantiert das, was das Wissenschaftssystem von dem der meisten Wettbewerber unterscheidet: verlässliche Rahmenbedingungen über lange Zeiträume, damit internationale Talente, Kapital und Unternehmen sich für den Standort Deutschland entscheiden. Diese Investitionen müssen deshalb als zentraler Hebel erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 19.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung im Rahmen des LobbyRG (Registernummer: R001089...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für Änderungen an den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Festlegungen im Rahmen des NEST-Prozesses ein. Er fordert insbesondere eine umfassende OPEX-Anpassung auch für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sowie für Gasnetzbetreiber, eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinssatzes an das aktuelle Marktniveau und den Verzicht auf die geplante Destabilisierung des Effizienzvergleichs. Zudem lehnt der BDEW die Anwendung eines fixierten 7-Jahresdurchschnitts zur Zinsermittlung sowie die Verkürzung des Abbaupfads auf drei Jahre ab. Ziel ist es, die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Füllstandsvorgaben für Gasspeicher (EU/D) waren in der konkreten Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs 2022 gerechtfertigt und haben zur Versorgungssicherheit beigetragen; sie wirken nun jedoch kontraproduktiv. Eine staatliche Marktintervention durch die gesetzlichen Vorgaben hat großen Einfluss auf das Marktverhalten und zeigt sich als Fehlanreiz in Bezug auf die saisonale Eindeckung und Speichernutzung. Es braucht Anpassungen, um Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in Balance zu halten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Aussetzung der Green Claims RiLi ein, um zunächst die Folgen und Ergebnisse der EmpCo RiLi zu monitoren. Jedenfalls setzt sich der BDEW gegen ein ex-ante-Zertifizierungsverfahren ein, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Dies würde auch die Innovationsanreize für ökologisch engagierte Unternehmen schwächen, da sie Nachhaltigkeitsangaben nur dann kommunizieren dürften, wenn sie bereit wären, sich auf ein zeitaufwändiges und kostspieliges ex-ante-Zertifizierungsverfahren einzulassen. Wenn Unternehmen diesen Aufwand scheuen, fehlen den Verbrauchern wichtige Informationen, die sie benötigen, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/3448 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
      2. BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Das Paket umfasst die Verordnungs-Vorschläge: - über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung von (EG) Nr. 816/2006 - COM(2023) 224 final - über Ergänzende Schutzzertifikate COM(2023) 231 final - on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, ... COM(2023) 222 final Der vfa strebt an, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 03.08.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäss §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombinationrabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. Alexion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.

    • Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12149 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R001463..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Die Arbeit des BPI ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      § 5 WissFG sollte um einen Satz ergänzt werden, dass das Genehmigungsverfahren nach § 65 BHO auf Beteiligungen an Unternehmen zum Zwecke des Technologietransfers keine Anwendung findet. Der in der Stellungnahme unter 2. enthaltene Vorschlag der Ergänzung zum Genehmigungsverfahren würde auch für DESY eine erhebliche Erleichterung zur Gründung einer Tech GmbH mit sich bringen, was klare Vorteile hätte, um Ergebnisse der Grundlagenforschung in die Anwendung zu bringen. Selbst wenn das Verfahren nicht komplett wegfällt, jedoch zumindest erleichtert würde, wäre dies für DESY vorteilhaft, z. B. mit einer Ergänzung, dass das Unternehmen nicht mit dem privaten Markt konkurrieren soll.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY am 23.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/4500 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002558) Leipziger ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kommission schlägt eine Verlängerung der aktuell geltenden Regelungen zur Gasspeicherbefüllung vor. Der BDEW sieht es nun in den Verhandlungen für wichtig an, dass marktgerechte Vorgaben Einzug finden. Die gegenwärtigen Regelungen der EU-Gasspeicher-Verordnung geben ein verbindliches Befüllungsziel vor, das von den Mitgliedstaaten zu erfüllen ist. Dies ist eine Marktintervention, die zu Fehlanreizen und Marktverzerrungen führt. Mit dem simplen Vorschlag einer 1:1-Verlängerung hat die Europäische Kommission es versäumt, ein wichtiges Signal der Entspannung an die Märkte zu senden. Sowohl für die Umsetzung der noch geltenden EU-Gasspeicher-VO in diesem Jahr als auch darüber hinaus bedarf es mehr Flexibilität.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch die Reform 2024 ist das LobbyRG deutlich verbessert worden. Allerdings wurden wesentliche im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarte Vorhaben dabei nicht umgesetzt. Wir setzen uns daher für eine weitergehende Reform ein in Bezug auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auch unterhalb der Ebene der Referatsleitungen. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sollten zudem weiter eingegrenzt werden, insbesondere mit Bezug auf Arbeitgeber- und -nehmerverbände sowie Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Weitere Punkte sind in unserem Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf

    • Bereitgestellt von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 24.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.2023 Empfehlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert, dass in der EU-SMC- und KMU-Definition die derzeitige Beteiligungsschwelle von maximal 25 Prozent öffentlicher Beteiligung gestrichen wird. Kommunale Unternehmen sollen unabhängig von ihrem öffentlichen Anteil Zugang zu den administrativen Erleichterungen und Förderinstrumenten erhalten, die für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen sind. Die geltende Begrenzung benachteiligt kommunale Stadtwerke und hemmt deren Wettbewerbsfähigkeit sowie ihren Beitrag zur Energiewende. Eine Anpassung der Definition ist erforderlich, um die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen angemessen abzubilden und Diskriminierungen öffentlicher Eigentümer zu beseitigen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 24.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verhältnis der Sicherheitsanforderungen zu gängigen Zertifizierungen im Bereich der IT-Sicherheit klären, bürokratischen Aufwand minimieren, klar definierte und einheitliche Bemessungsgrößen und Schwellenwerte für die Ermittlung des Versorgungsgrades, Umsetzungsfristen von mindestens drei Jahren ab Verkündung des Gesetzes, Betroffenheit von Post- und Kurierdiensten nur wenn Postdienstleistungen im eigenen Namen erbracht bzw. angeboten werden

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 02.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 19.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertretung im Rahmen des LobbyRG (Registernummer: R001089...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen den Gesetzesentwurf. Gleichzeitig besteht weiterhin erheblicher Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die wirtschaftliche Flankierung der geplanten Maßnahmen. Insbesondere die Fragen der Finanzierung der Infrastruktur sowie der Absicherung der mit CCS-/CCU-Projekten verbundenen Investitionsrisiken sind bislang unzureichend adressiert. Ohne entsprechende finanzielle Instrumente und Rahmenbedingungen wird die angestrebte Marktentwicklung erheblich ausgebremst. Eine zeitnahe Nachsteuerung erscheint daher unerlässlich.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1494 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die GEODE Stellungnahme zum neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber: In der Stellungnahme zum neuen Regulierungsrahmen für Netzbetreiber kritisiert die GEODE die aktuellen Reformpläne der Bundesnetzagentur im Rahmen des NEST-Prozesses. Es wird vor steigender Bürokratie durch die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre und einem unübersichtlichen Regelungsgeflecht gewarnt. Zudem werden unattraktive Investitionsbedingungen bemängelt, da die vorgesehenen Eigenkapitalzinssätze deutlich unter dem Marktniveau liegen. Die GEODE befürchtet erhebliche wirtschaftliche Verschlechterungen für Netzbetreiber, wenn die bisherigen Reformpläne so weiter geführt werden.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 12.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...chen Verhaltenskodex des LobbyRG. Die GEODE ist der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW begrüßt, dass die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Sie ist ein essenzieller Baustein für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland, da Importe von Wasserstoff und Derivaten eine entscheidende Rolle spielen werden, um die Verfügbarkeit von Wasserstoff in Deutschland sicherzustellen. Dies ist notwendig, um die Dekarbonisierung aller Bereiche der deutschen Wirtschaft und die ambitionierten Klimaziele zu erreichen. Der BDEW hat seine Empfehlungen für eine Importstrategie und die notwendigen Gelingensbedingungen bereits im Vorfeld in die Diskussion eingebracht und konkretisiert sie nun im neuen Dokument weiter.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 12.12.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa setzt sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche und praktikable Ausgestaltung des „Critical Medicines Act“ (CMA) ein. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit mit „kritischen“ Arzneimitteln in Europa zu stärken, ohne die Innovationsfähigkeit und den Zugang zu neuen Therapien zu gefährden oder funktionierende nationale Systeme zu unterlaufen. Dabei bringt der vfa insbesondere Vorschläge zur Förderung technologischer Souveränität, zur effizienten Nutzung bestehender Daten, zur begrenzten und gezielten Anwendung gemeinsamer Beschaffungen sowie zur Entbürokratisierung von Genehmigungsprozessen und der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ein.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 16.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 24.04.2025...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das EU-Patent-Package sollen Änderungen im Patentrecht eingeführt werden. Das Paket umfasst die Verordnungs-Vorschläge: - über die Vergabe von Zwangslizenzen für das Krisenmanagement sowie zur Änderung von (EG) Nr. 816/2006 - COM(2023) 224 final - über Ergänzende Schutzzertifikate COM(2023) 231 final - on the unitary supplementary certificate for medicinal products, and amending Regulation (EU) 2017/1001, ... COM(2023) 222 final Der vfa strebt an, dass bestehende Schutzfristen und Bedingungen für die Durchsetzung von Patentrechten bzw. ergänzenden Schutzzertifikaten (SPC) erhalten bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen im Bereich von Ergänzenden Schutzzertifikaten werden im Grunde begrüßt, die Einführung einer EU-weiten Zwangslizenz (CL) wird abgelehnt.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 31.07.2023...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GDNG sowie der EHDS bilden für die pharmazeutische Forschung wesentliche Rahmenwerke in Bezug auf die Nutzung von Gesundheitsdaten. Das Spannungsfeld liegt zwischen der komplexen intra-industriellen Datenbereitstellung, der Sicherstellung von IP sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie einer vorteilhaften Datenverwertung. Um die Entwicklung von innovativen Arzneimitteln zu verbessern und zu beschleunigen, wirkt der vfa daraufhin, der Forschung ein breites und unbürokratisches Antrags- und Nutzungsrecht von Gesundheitsdaten zu ermöglichen unter gleichzeitiger Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Das Einwilligungsmanagement und die daraus resultierenden Herausforderungen an die Integrität von Gesundheitsdaten sind wesentlich für das Leistungsspektrum von Forschung und Entwicklung.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
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