Stellungnahmen/Gutachten
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146 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GewO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (146)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir möchten eine praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 erreichen. Ziel ist die Nutzung von Öffnungsklauseln für unentgeltliche, kleine oder kurzfristige Kredite sowie die Sicherstellung, dass verbraucherfreundliche Kreditangebote im Direktvertrieb nicht fälschlich als unzulässig gelten. Handelsvertreter, die im Rahmen von Warenvermittlungen zweckgebundene Kredite präsentieren, sollten nicht der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO-E unterfallen. Zudem setzen wir uns für eine Ausnahme von der IHK-Sachkundeprüfung oder eine abgestufte Sachkunderegelung sowie für eine Ausnahme von der Registrierungspflicht bei untergeordneter Vermittlungstätigkeit ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 21.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erlaubnispflichtig nach § 34k GewO-E sein. Ausnahme von..., ...verhältnismäßig. § 34k GewO-E differenziert anwenden..., ...gestalten Gem. § 34k Abs. 1 GewO-E bedürfen darlehensvermittelnde..., .... § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-E. Handelsvertreterinnen..., ...Ermächtigung in § 34k Abs. 5 GewO-E die Anforderungen an ..., ...deutsche Gesetzgeber in der GewO-E nutzen – insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz sollte so nicht beschlossen werden. Die in der Gewerbeordnung verankerte Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler sollte nicht abgeschafft werden. Diese ist zum Schutz der Verbraucher notwendig, weil die Immobilienverwaltung und -vermittlung eine hoch komplexe Tätigkeit geworden ist. Das beabsichtigte Ziel des Bürokratieabbaus wird nicht erreicht, da Weiterbildungsmaßnahmen auf Seiten der Gewerbetreibenden auch weiterhin dokumentiert werden würden. Statt die Weiterbildungsverpflichtung abzuschaffen, sollte ein Sachkundenachweis eingeführt werden oder zumindest die bestehende Weiterbildungsverpflichtung modernisiert werden, indem sie smarter, digitaler und zielgerichteter ausgestaltet wird.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 28.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung von § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV Immobilienverband..., ...Streichung von § 34c Abs. 2a GewO und § 15b MaBV Der Immobilienverband..., ...ist wesentlich: Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO, soweit Wohnimmobilienverwalter..., ...Versicherungsvermittlern nach § 34d GewO). c) Zertifizierung nach..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO gewährleistet dagegen die..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO, soweit Immobilienmakler..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei den Anforderungen an die Weiterbildung fordert der AfW klare Vorgabe einer jährlichen Stundenanzahl (z. B. 4 Stunden) , um Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten sowie uneinheitliche Behördenpraxis zu vermeiden. Zudem sollte aus Qualitätssicherungsgründen ein Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet werden, sowie der bestehende Ausschuss nach ImmVermV erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 07.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... erhalten und für § 34k GewO genutzt werden. Im Detail..., ...der Grundlage des § 34l GewO eine Darlehensvermittlungsverordnung..., ...Sachkundeprüfungen (§ 34d GewO/VersVermV, § 34f GewO/FinVermV und § 34i GewO/ImmVermV) orientieren. ..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO ist folgerichtig. Wir regen..., ...Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO. Das würde das § 34k GewO-Antragsverfahren..., ...Aufgabenauswahlausschüsse § 34l GewO ermächtigt den Verordnungsgeber..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO einen Aufgabenauswahlausschuss..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO beigetragen. Die Kombination..., ...nach §§ 34d, 34f und 34i GewO seit vielen Jahren sichergestellt..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO betraut/beliehen werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34c der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, wird zudem in § 34k GewO-neu ein neuer Erlaubnistatbestand..., ...zum § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO getroffen werden: Statt..., ...Verbraucherdarlehen aus § 34c GewO herausgelöst und in einem..., ...laubnistatbestand (§ 34k GewO-neu) geregelt werden. Die..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) werden um eine weitere..., ...Verordnungsermächtigung in § 34l Nr. 2 GewO-neu). In der Gesetzesbegründung..., ... in § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO genommen werden. Demnach..., ...zum § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO das mildere Mittel. Wir..., ... nicht an den §§ 34f, i GewO zu orientieren, sondern..., ...entsprechend § 34d Abs. 9 S. 1 GewO für 1 2 S T E L L U N..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Absatz 6 GewO-neu legt fest, dass Gewerbetreibende nach § 34k Absatz 1 GewO-neu sicherstellen, dass..., ...weisen wir auf den § 34i GewO hin: Imobiliardarlehensvermittler..., ... sehen wir die in § 162 GewO- neu geschaffene Übergangs..., ...Gewerbeerlaubnis nach §34 c GewO waren und nun von der ..., ...Darlehensvermittlung im neuen §34k GewO-neu betroffen sind, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Zu begrüßen ist die Übergangsregelung des §162 GewO-neu, wonach eine Überprüfung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel
Verschlankung von bürokratischen Auflagen für den Handel allgemein
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO – bereits zum 20. November..., ...durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen können..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO – bereits zum 20. November..., ...durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen können..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD2)
Die nationale Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD2) soll den Verbraucherschutz stärken, die Transparenz erhöhen und die Digitalisierung im Kreditmarkt vorantreiben. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dabei erheblichen Spielraum, insbesondere bei der Regulierungsproportionalität, den Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung, den vorvertraglichen Informationspflichten und möglichen Ausnahmen für bestimmte Kreditprodukte und Anbieter. Diese Entscheidungen werden den Markt für Verbraucherkredite und den Handel in Deutschland maßgeblich prägen. Der Bitkom positioniert sich entsprechend bereits vor der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zu den wichtigsten grundlegenden Punkten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherkreditverträge wird mit § 34k GewO ein neuer Erlaubnistatbestand..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO zwar den Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie..., ...Erlaubnisse (nach § 34k GewO-neu) auszustellen. Um die..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs. 6 GewO-neu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter/innen
Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
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28.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO a) Weiterbildung als..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO die kontinuierliche Aktualisierung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO stellt kein bürokratisches...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 28.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mehrwert: Laut § 34k Abs 6 GewO neu soll bestimmt werden..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht deutschlandweit flächendeckend..., ...eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO besitzen, einen neuen ..., ... Antrag für die § 34 k GewO-Erlaubnis stellen. Darlehnsvermittler..., ...neue Erlaubnisse (§ 34k GewO-neu) ausstellen. Gemeinsam...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten
Die Restschuldversicherung ist teuer und leistet nur selten. Der vzbv beobachtet die Veränderungen, die die neue Gesetzgebung seit dem 2.1.2025 bewirkt und setzt sich ggf. für Anpassungen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung der Gewerbeordnung (GewO) 12. September 2025 Verbraucherrelevanz..., ...die Erlaubnis ist in der GewO geregelt. Entgegen des ..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO die Erlaubnisfreiheit auf..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO holt den Vertrieb der RSV..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO. 8 Exemplarisch: Verbraucherzentrale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertrieb von Restschuldversicherungen verbraucherfreundlich gestalten
Die Restschuldversicherung ist teuer und leistet nur selten. Der vzbv beobachtet die Veränderungen, die die neue Gesetzgebung seit dem 2.1.2025 bewirkt und setzt sich ggf. für Anpassungen ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
10.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung der Gewerbeordnung (GewO) 12. September 2025 Verbraucherrelevanz..., ...die Erlaubnis ist in der GewO geregelt. Entgegen des ..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO die Erlaubnisfreiheit auf..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO holt den Vertrieb der RSV..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO. 8 Exemplarisch: Verbraucherzentrale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellungen bei der Versicherungsvertragsvermittlung
Klarstellungen zu Annexvermittlungen angeregt zwecks Schaffung von Rechtssicherheit
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 34d Absatz 8 Nummer 3 GewO unverändert fortzuführen..., ...geboten wären. § 34 Absatz 8 GewO ist europarechtskonform..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO nicht beeinträchtigt. Vielmehr...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 24.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mehrwert: Laut § 34k Abs 6 GewO neu soll bestimmt werden..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht deutschlandweit..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Dies entspricht zwar..., ...neue Erlaubnisse (§ 34k GewO neu-Erlaubnisse) ausstellen..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beschränkt bleiben. 6. Zu § 34k GewO In § 34k GewO werden Anforderungen..., ...Unternehmen (§ 162 Abs. 4 GewO) Wir halten weiterhin ..., ...gewährleisten. Nach § 162 Abs. 4 GewO müssen große Unternehmen..., ...Erlaubnis nach § 34k Abs. 1 GewO beantragen. In diesem Fall..., ...die Tätigkeit nach § 34k GewO auch ohne Erlaubnis ausüben..., ... 162 Abs. 4 S.3, Abs. 3 GewO Nach § 162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO entfällt bei der Beantragung..., ...162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO leerläuft, ist es erforderlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...KWG-RegE und § 34d Absatz 13 GewO- RegE kommen. Folglich..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Verband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Kreditbankenverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Recht (zu §§ 34k und 34 l GewO-neu) 14. Oktober 2025..., ...gewerberechtlichen Regulierung (§ 34k GewO-neu, Rechtsverordnung gemäß § 34l GewO-neu) angezeigt. In ..., ...Vorschriften (§ 34k und § 34l GewO-neu) auf Einzel- und Au-tomobilhändler..., ...Erlaubnis (§ 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO). Dies trägt dem Umstand...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 10.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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22.10.2025
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Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...34c der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, wird zudem in § 34k GewO-neu ein neuer Erlaubnistatbestand..., ...Streichung des § 162 Abs. 2 S. 2 GewO-neu sollte allerdings zurückge..., ...Festschreibung des Umfangs in der GewO, sowie Delegationsmöglichkeit..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Absatz 6 GewO-neu legt fest, dass Erlaubnisinhaber..., ...Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) GewO-neu). Dies würde die Festschrei..., ...weisen wir auf den § 34i GewO hin: Immobiliardarlehens..., ... Erweiterungen in § 162 GewO-neu zu den Übergangsregelung..., ...dort § 162 Abs. 2 S. 2 GewO-neu) sollte wieder aufgegriffen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...KWG-RegE und § 34d Absatz 13 GewO- RegE kommen. Folglich..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV (Statusfeststellungsverfahren)
Hinsichtlich einer Reform des Statusfeststellungsverfahren warnt der Verband vor der Einführung einer branchenübergreifenden gesetzlichen Vermutungsregelung in § 7 SGB IV. Sollte dennoch eine Vermutungsregelung vorgesehen werden, ist zumindest eine ausdrückliche Ausnahme für Handelsvertreter nach § 84 Abs. 1 HGB erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
-
19.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO gesetzlich vorgeschrieben..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie für Darlehensvermittler..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO entbehrlich und wird ..., ...Darlehensvermittler nach § 34k Abs. 3 GewO-E entbehrlich bleiben. ..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO entbehrlich. Darüber hinaus...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Verband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Kreditbankenverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) 27 1.2 Ausnahmen ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) 31 1.3 Aus- und Fortbildung..., ... 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) 33 2 Rechtsverordnung..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) 35 ..., ... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) Petitum des ..., ...Allgemein-Verbraucherdarlehen (§ 34k GewO-neu) verankert werden. ..., ...Erlaubnis (§ 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO). Die bisherige Regulierung..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) Petitum des ..., ...die in § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu beabsichtig-te Ausnahme..., ...Funktion in § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu eine gesetzli-che Ausnahme..., ...Einfüh-rung des § 34k GewO-neu soll einzig und allein..., ...Anwendungsbereich des § 34k GewO-neu eröffnet ist, auf..., ...Abs. 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) Petitum des ..., ...können. § 34k Abs. 6 GewO-neu enthält die geplanten..., ...Rechtsverordnung nach § 34l GewO-neu konkretisiert werden..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu). Ein formalisierter..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu als einzige Verantwortliche..., ...und Fortbildung der § 34k GewO-neu etwaig unterliegenden..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) Petitum des ..., ...machen wird, um die in § 34k GewO-neu enthaltenen abs-trakten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen beim sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren
Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertreter gemäß § 34d GewO sind im Vermittlerregister..., ... Abs. 1 Nrn. 1, 6 und 7 GewO; 59 Abs. 2 VVG). Die deutschen..., ... § 34d Abs 7 S. 1 Nr. 1 GewO als selbstständige Gewerbetreibende..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind. Dabei müssen sie..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO gesetzlich verankert. ...
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Zu Regelungsvorhaben: