Stellungnahmen/Gutachten
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24 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WoGG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24)
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialhilfe fortentwickeln, vereinfachen und entbürokratisieren
Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...5 und 6 Wohngeldgesetz (WoGG) sind Empfänger und Empfängerinnen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...aktuell im Wohngeldgesetz (WoGG). Nach § 5 Abs. 4 WoGG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Monetäre Leistungen für Kinder und Familien weiterentwickeln
Es sollte eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen einheitlich, nachvollziehbar und bedarfsgerecht berechnet werden. Dafür ist ein schlüssiges und konsistentes Verfahren zu entwickeln. Ebenso sind die Bedarfe von Trennungsfamilien zu bestimmen. Der Deutsche Verein spricht sich zudem für die Bündelung derzeitiger kindbezogener, pauschal bemessener Einzelleistungen aus. Bestehende Schnittstellen zwischen den Systemen insbesondere des Sozial-, Unterhalts- und Steuerrechts müssen gut gestaltet werden. Die Möglichkeit einer digitalen Beantragung und Bearbeitung der Leistungen sollte sicherzustellt werden, automatische Auszahlungen sind zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... bzw. Wohngeldgesetzes (WoGG). Für die Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Selbstständigen in das Aktivrentengesetz
In die geplanten gesetzlichen Regelungen zur sog. „Aktivrente“ müssen von Beginn an die Selbstständigen einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen Sozialstaatsreform
Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 03.11.2025
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen Sozialstaatsreform
Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 24.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Sozialstaates
Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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16.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine grundlegende Reform der Kinder- und Familienförderung hin zu einer echten Kindergrundsicherung ein. Damit sollen Kinder und Familien im monetären Bereich künftig besser staatlich entlastet bzw. unterstützt werden. Kernforderungen des Bündnisses sind: 1. Eine systematische Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums 2. Eine Zusammenlegung möglichst vieler familienbezogener monetärer Leistungen 3. Eine Automatisierung der Leistungsgewährung 4. Ein Aufgehen der Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung Das eigene Bündniskonzept mit allen Detailforderungen kann nachgelesen werden unter www.kinderarmut-hat-folgen.de
- Bereitgestellt von: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG am 05.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben: