Stellungnahmen/Gutachten
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202 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (202)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierte Novellierung mit Blick auf verschärfte Mehrwegangebotspflicht & EcoModulation
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 19.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verpackungsgesetzes (VerpackG), der die dualen Systeme..., ...Reformierung des § 21 VerpackG wurde bereits im Koalitionsvertrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsgesetzgebung: verursachergerechte Gestaltung der Beteiligungsentgelte
Wir setzen uns dafür ein, dass es hinsichtlich der verursachergerechten Gestaltung der Beteiligungsentgelte (Duale Systeme) eine gesetzliche Regelung gibt; diese sollte parallel mit der Umsetzung §21 VerpackG im VerpackG geschehen
- Bereitgestellt von: Verband Metallverpackungen e. V. (VMV) am 11.04.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verursacherprinzip aufgeteilt ⊲ Das VerpackG muss die Chancengleichheit..., ...Beratung zur Novelle des VerpackG könnte die verursachergerechte..., ... der Novellierung des VerpackG jetzt die Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Verpackungsgesetz: insbesondere Überarbeitung §21, Verwertungsquoten, Anerkennung chem. Recycling als Recycling
- Bereitgestellt von: Der Grüne Punkt Holding GmbH & Co. KG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... - Novelle des § 21 VerpackG Sehr geehrte Frau Dr..., ...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) zu reformieren und mit..., ...– durch § 21 Absatz 3 VerpackG eigeführten – Mindeststandards..., ...Die Revision des § 21 VerpackG sollte deshalb dazu genutzt..., ...Ausgestaltung des neuen § 21 VerpackG halten wir folgende Punkte..., ...teme die sich aus § 21 VerpackG ergebenden Entgelte als...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG
Ökologische Modulation der Lizenzentgelte für Verpackungen durch Schaffung eines privatwirtschaftlichen Fondsmodells zur Weiterentwicklung des §21 VerpackG mit dem Ziel, die Umstellung auf hochgradig recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Pooling-Erfüllungsoption in das deutsche VerpackG. ➢ Minimalinvasive Umsetzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VO 2025/40/EU, sog. PPWR) soll es ab 12. August 2026 und in den Folgejahren in der gesamten Europäischen Union (EU) zu umfangreichen Veränderungen und Harmonisierungen für den Verpackungskreislauf kommen. Diese Ambition unterstützen wir im Grundsatz ausdrücklich. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den Verpackungskreislauf in der EU inkl. Investitionssicherheit in die entsprechende Infrastruktur und neue Technologien zügig herzustellen. Das Inkrafttreten zum 12. August 2026 birgt aufgrund der zahlreichen und relevanten Veränderungen des Rechtsregimes mitten im Jahr Risiken, denen aktiv begegnet werden muss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...VerpackDG-E) Im geltenden VerpackG werden in § 3 Nr. 8 systembeteiligungspflichtige..., ...anfallen.“ § 3 Nr. 10 VerpackG definiert den Begriff..., ...Verkehr bringt.“ § 3 Nr. 11 VerpackG definiert zudem den privaten..., ...(analog zum geltenden VerpackG) in das Gesetz aufgenommen..., ...Novellierung des § 21 VerpackG im Einklang mit Art. ..., ...Vergleich zum geltenden VerpackG kommt es aufgrund der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen
In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich die IK stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein.
- Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reform des § 21 Abs. 1 VerpackG durch Bemessung der ..., ...Reform des § 21 Abs. 1 VerpackG durch eine Bemessung ..., ... Wirksamkeit des § 21 VerpackG und Entwicklung von ..., ...Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG. 9 Im Rahmen des Chemie-Spitzengesprächs..., ...Kunststoffverpackungen (VerpackG), Pfandpflichten für ..., ...Getränkeflaschen aus Kunststoff (VerpackG) sowie perspektivisch..., ...deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) zählen großgewerbliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellende Ergänzung in § 36 Abs. 4 Nr. 7 c) des als Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 bezüglich alkoholfreier und alkoholreduzierter weinähnlicher Getränke
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einwegpfandpflicht des § 31 VerpackG soll überführt werden..., ...aktuellen § 31 Abs. 4 Nr. 7 c VerpackG findet sich wortgleich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Inverkehrbringer von verpackten Waren sind gemäß dem Verpackungsgesetz dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen nach der Nutzung verwertet werden. Die Finanzierung erfolgt über Beteiligungsentgelte, die für die systembeteiligungspflichtigen Verpackungen die Dualen Systeme entrichtet werden. Aktuell orientieren sich diese Entgelte nicht an den tatsächlichen Kosten der Materialien bei Sammlung, Sortierung und Verwertung, was zu einer unfairen Bepreisung führt. Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die darauf abzielt, die Diskriminierung einzelner Materialien zu beseitigen und den Dualen Systemen die Durchsetzung kostengerechter und materialspezifischer Beteiligungsentgelte zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: thyssenkrupp Steel Europe AG am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verwertung von Verpackungen (VerpackG). § 1 Abs. 1. Online ..., ...www.gesetze-im-internet.de/verpackg/ [14.08.2023 08:35]. ..., ... vom Gesetzgeber nach VerpackG geforderte bundesweite...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des §21 Verpackungsgesetz
Neuregelung einer wirksamen finanziellen Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen kann einen entscheidenden Hebel zu einer besseren Kreislaufführung leisten. Vorgeschlagen wird eine finanzielle Belohnung für den Einsatz von hochwertig recyclingfähigen Verpackungen. Ökologische Anreizwirkung im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Lösung im Sinne der Produktverantwortung ausgestalten. Dabei sollte das Fondsmodell auf vorhandenen Strukturen aufsetzen, um eine zeitnahe und (kosten-) effiziente Umsetzung zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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10.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...24 Verpackungsgesetz – VerpackG). Allenfalls nehmen diese..., ...Kreislaufwirtschaftsbereiche ElektroG, BattDG, VerpackG) wahr. Sofern diese den..., ...getragen (§ 24 Abs. 1 VerpackG), die auch den maßgeblichen..., ... des ElektroG und des VerpackG entsprechen, diese Aufgaben...
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Zu Regelungsvorhaben: