Stellungnahmen/Gutachten
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189 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"UStG 1980"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (189)
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz - Umsatzsteuerbefreiung beibehalten
Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BMF-Anwendungsschreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung bei B2B Geschäften
Das BMF-Schreiben soll Auslegungsfragen bei der Einführung und der Nutzung der verpflichtenden Elektronischen Rechnung bei B2B Geschäften klarstellen.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 25.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025
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Adressatenkreis:
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11.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in DE
Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG Artikel 211 wie in den meisten EU-Nachbarstaaten für fairere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, Kostensenkung für Wirtschaft, Stärkung der Logistik und Vermeidung unnötig langer Transportwege beim Güterimport.
- Bereitgestellt von: Lufthansa Cargo AG am 25.02.2025
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Adressatenkreis:
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03.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich im Rahmen des Jahressteuergesetzes
Bildung umfassend fördern statt verteuern und bürokratisieren. Die Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG im Jahressteuergesetz 2024 muss unbedingt überarbeitet werden, damit etwa berufliche Weiterbildung, musikalische Bildung, künstlerischer Tanzunterricht, kulturelle Bildung sowie die Entwicklung kommunikativer Kompetenzen für Bürger/innen weiterhin erschwinglich bleiben.
- Bereitgestellt von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 12.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umstellung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell
Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 22.01.2025
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Reiseverband e.V. am 14.01.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: