Stellungnahmen/Gutachten
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221 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (221)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Euro gem. § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Im Rahmen ..., ... B. In § 53 Abs. 1 StPO sind – über die in § 52 StPO privilegierten Angehörigen..., ...und Ausweitung des § 53 StPO laut: die Expert:innengruppe..., ...Vergleich mit den – von § 53 StPO erfassten – Drogenberatungsstellen..., ...solchen Erweiterung des § 53 StPO zu beschränken auf Fachkräfte..., ...Absatz 3c in § 53 Abs. 1 StPO mit folgendem Wortlaut ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronische Patientenakte
Ausdrückliche Regelung des Beschlagnahmeverbots für Inhalte der elektronischen Patientenakte
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Patientenakte (§ 97 Absatz 2 Satz 1 StPO) A) Begründung Der..., ...des § 97 Abs. 1, Abs. 2 StPO bezieht sich zwar nach ..., ...Allerdings beschränkt § 97 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...Gesundheitskarte in § 97 Abs. 2 S. 1 StPO besteht, wurde für die ..., ...Daher gelangt § 97 Abs. 2 StPO nicht direkt zur Anwendung..., ... beschränkt § 97 Abs. 3 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...erstreckt (§ 97 Abs. 2 S. 1 StPO). Diese Klarstellung muss..., ...Bundesärztekammer § 97 Abs. 2 S. 1 StPO. B) Ergänzungsvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronischen Patientenakte
Einführung einer ausdrücklichen Regelung zum Beschlagnahmeverbot für Inhalte der elektronische Patientenakte (ePA), um den Schutz ärztlicher Schweigepflicht und Patientenrechte zu sichern
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlagnahmeschutz des§ 97 StPO ausdrücklich für die elektronische..., ...Schutz des § 97 Abs. 1 und 2 StPO auch auf die ePA Anwendung..., ...im Sinne des § 97 Abs. 3 StPO, da sie die ePA aufgrund..., ... an, § 97 Abs. 2 Satz 1 StPO dahingehend zu ergänzen..., ...Regelungsstandort in § 97 Abs. 2 Satz 1 StPO erscheint hierfür sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung Strafprozessrecht
Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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01.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 3. Normzweck des § 53 StPO 9 4. Regelungen bezüglich..., ... vielen anderen in § 53 StPO benannten Berufs-gruppen..., ...Ausweitung des ZVR in der StPO für die Soziale Arbeit...., ...53 Abs. 1 Nr. 3a und 3b StPO genannten Personengrup-pen..., ...ihre Berufsgruppe in § 53 StPO selbst nicht erwähnt war..., ...das ZVR über die in § 53 StPO genannten Personengruppe..., ...Abs. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO mit aufgenom-men. Seit..., ...in die Vorzüge des § 53 StPO kommen soll, verlangen ..., ... 3. Normzweck des § 53 StPO Grundsätzlich ist jede..., ...sind, § 53 Abs. 2 Satz 1 StPO (die in Abs. 1 Satz 1 Nr..., .... Vielmehr gewährt § 97 StPO den in den § 53 StPO genannten..., ...Arbeit 16 Rogall in SK – StPO § 53 Rz. 1 17 Schruth ..., ... Regelungen sich in der StPO finden, und den übrigen..., ...im Strafprozess, § 53 f StPO Der Personenkreis in §§ 53 f StPO ist enger als der in § ..., ... Verbindung mit § 161a) StPO. In den Fällen des § 163 Abs. 3 StPO besteht sogar eine Pflicht..., ...zentral in § 244 Abs. 2 StPO geregelt. 5. Vorgaben ..., ... werden und mit in § 52 StPO aufgenommen werden. 8...., ... a. Ergänzung des § 52 StPO um Nr. 3a Pflegeeltern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wortlaut der §§ 111c, 111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen..., ...sehr eingeschränkten § 421 StPO – § 459g StPO die einzige..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO – wie sie im BLA-Bericht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO). Aufgrund der Vielzahl..., ...der Einziehung nach § 421 StPO soll bestehen bleiben und..., ...Weiteren in § 459g Abs. 4 StPO entsprechend und lediglich..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO. Denn obgleich noch ..., ... und stattdessen § 459g StPO neu gefasst, allerdings..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...gültige Fassung des § 459g StPO als verfassungsrechtlich..., ...mit einem auch für § 459g StPO maßgeblichen, aber erheblich..., ...Gericht nach §§ 261, 437 StPO zu der vollen Überzeugung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt nach aktuellem Recht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO originäres Ordnungs- bzw..., ...Arrestgrund gemäß § 111e StPO Zur Gewährleistung einer..., ...in den Vorschriften der StPO geregelt wurde. Das..., ...ZPO verzichtet, weil die StPO die Voraussetzungen einer..., ...Vorschriften sowie des § 373 StPO für Wiederaufnahmefälle..., ... dass etwa § 331 Abs. 1 StPO alle „Rechtsfolgen der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 27.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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16.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E erfahren, und der Katalog..., ...21.12.2015 eingeführt; § 406g StPO sowie das Gesetz über die..., ... I. Zu § 406g Abs. 1 StPO-E Bei der in § 406g Abs. 1 StPO-E vorgesehenen Benachrichtigungspflicht..., ...Verbindung mit Abs. 1 S. 2 StPO – hierzu sogleich) noch..., ... Sinne des § 149 Abs. 2 StPO sind. Der Bundesgerichtshof..., ... Abs. 2 iVm Abs. 1 S. 2 StPO vorliege (wonach Beiständen..., ..., dass in § 406g Abs. 1 StPO-E nicht geregelt und in..., ...als bei § 149 Abs. 1 S. 2 StPO – dem Wortlaut nach um ..., ...“ in § 406g Abs. 1 StPO-E) auch qualitative Unterschiede..., ... II. Zu § 406g Abs. 3 StPO-E Die Vorschrift des § 406g Abs. 3 StPO-E, mit der minderjährigen..., ...“ § 406g Abs. 3 S. 2 StPO-E besagt, dass „[e]..., ... nach § 48a Abs. 1 S. 4 StPO-E gegen die Hinzuziehung..., ...Abs. 3 S. 3 2. Halbsatz StPO-E zwar geregelt, dass die..., ...(vgl. § 48a Abs. 2 S. 2 StPO-E) zu prüfen ist (§ 48a Abs. 1 StPO – gleichbleibend in der..., ... § 395 Abs. 3 StPO-E eine Erweiterung der ..., ...Rahmen des § 395 Abs. 3 StPO anerkennen wollte –, auch..., ...in § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E – vorgesehen, wonach ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
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Adressatenkreis:
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03.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des §136 Abs. 4 der Strafprozessordnung
Der DAV evaluiert aus Sicht der Anwaltschaft die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren positiv. Die Regelung hat zur Erleichterung der späteren Aussagewürdigung sowie zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten zu Inhalt und Ablauf der Vernehmung beigetragen, jedoch wird eine teilweise Verlagerung der Streitigkeiten auf Inhalt von Vor- und Pausengesprächen beobachtet. Der DAV regt die Ausweitung der Regelung auf alle Verbrechenstatbestände sowie die konsequentere Umsetzung des § 134 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StPO an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
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Adressatenkreis:
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26.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) aus dem Gesetz zur effektiveren..., ...Einführung des § 136 Absatz 4 StPO zum 1. Januar 2020 Beteiligte..., ...Synergieeffekte zu § 136 Absatz 4 StPO ergeben, bspw. durch die..., ...Ausgestaltung des § 136 Absatz 4 StPO, insbesondere mit Blick..., ...Anmerkungen zum § 136 Absatz 4 StPO einzutragen: _________..., ...Evaluierung des § 136 Absatz 4 StPO! Bitte klicken Sie auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Rechtsschutzes und Schutzes von Berufsgeheimnissen bei E-Evidence-Verfahren
Der DAV fordert eine umfassendere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der §§ 13–17 EBewMG-RefE, insbesondere für Betroffene europäischer Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern in § 15 EBewMG-RefE soll gestärkt und eine unbefugte Einsichtnahme durch Ermittlungsbehörden verhindert werden. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung zum Antragsrecht der Verteidigung nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung gefordert, um die Waffengleichheit im Strafverfahren sicherzustellen. Die geplanten Regelungen sollen an bestehende strafprozessuale Standards angepasst und effektive Rechtsschutzmechanismen gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenz- überschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO) wird eine landgerichtliche..., ... Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 StPO (analog) der weitere Rechtsbehelf..., ...Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) abgeschnitten werden. ..., ...sich an, eine § 307 Abs. 2 StPO nachgebildete vorläufige..., ... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt ein..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht ..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnung getragen und in § 147 StPO Abs. 2 S. 2 eingefügt, ..., ...Verteidigers), das in § 147 StPO einfachgesetzlich geregelt..., ...Vorlageverpflichtung des § 121 StPO (denn die meisten Ermittlungsverfahren..., ...auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und ein faires Verfahren..., ...gedachter Antrag nach § 121 StPO gestellt zu werden, weil..., ...Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO zu Schwierigkeiten, da ...
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Zu Regelungsvorhaben: