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55 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SGG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (55)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG 43 b) Klagen gegen die..., ...Sozialgerichtsbarkeit nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG Zunächst ist zu klären..., ...Krankenversicherung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese abdrängende..., ...Warum – und inwiefern – sind SGG, SGB I und SGB X anders..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zukommt. An der Klagebefugnis..., ...Sozial-gerichte nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SGG besteht. Insbesondere bei..., ...Kran-kenversicherung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese ab-drängende..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zu-kommt. Dies wäre im ..., ...Krankenversiche-rung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG und damit durch diese abdrängende..., ... nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG zu-kommt. Dies wäre im ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv gestalten, indem Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII zusammengeführt und individuell gefördert werden. Die Bundesregierung möchte damit die gleichberechtigte Teilhabe, umfassende Förderung und ein inklusives Sozialleistungssystem für alle Kinder und Jugendlichen schaffen.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband Deutschland e.V. am 12.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sein (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 g SGG neu). Sind also nicht nur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... das Gericht gem. § 106a SGG verkürzt worden ist, sollte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einflussnahme auf die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes / Ausweitung auf private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen durch Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Veröffentlichung von Forderungspapieren zum Thema auf unserer Webseite, Postings zu aktuellen Themen auf unseren Social Media Kanälen) und durch Kontaktierung der relevanten behinderungspolitischen Akteure in Gremien (bspw. BMWSB - Fachdialog zum Thema Kosten & Förderung von Barrierefreiheit) sowie Informations- und Kontaktangebote an Bundestagsabgeordnete bzw. deren Fraktionen, um Gespräche zu führen. Aufrechterhaltung der Vernetzung durch Anschreiben auch an neu eingesetzte Akteure auf ministerieller Ebene.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Behindertenrat am 28.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gerichtskostenfrei sein. § 183 SGG ist entsprechend anzupassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der bpa begrüßt den Referentenentwurf insgesamt. Das Gesetz stellt keine kleine Reform, sondern ein Meilenstein in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland dar. Das ist aus Sicht des bpa uneingeschränkt richtig und wichtig. Unverständlicherweise fehlt die zwingend notwendige Schaffung eines einheitlichen Vertragsrechts im Sinne der §§ 78a ff. SGB VIII für alle Leistungen und Hilfen. Nicht beseitigt wird die Ungleichbehandlung von frei-nichtgemeinnützigen Trägern. Damit wird eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen geschaffen. Der bpa empfiehlt daher, den Begriff der jugendhilferechtlichen Gemeinnützigkeit durch den Begriff der Gemeinwohlorientierung zu definieren (wie zum Beispiel in den Richtlinien zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes).

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 01.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsgesetzes – § 51 SGG 67 Weitere notwendige..., ...vorgesehenen Ände-rung in § 51 SGG auf Seite 67. ..., ...unsere Stellungnahme zu § 51 SGG auf Seite 67. ..., ...Sozialgerichtsgesetzes – § 51 SGG A) Beabsichtigte..., ...Wortlaut der Regelung in § 51 SGG ist dies nicht gedeckt...., ...Änderungsvorschläge § 51 SGG wird wie folgt geändert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Psychologie ist wissenschaftlich fundierte Anwendung akademischer Kompetenzen von Psycholog*innen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden und dem Vertrauen der Verbraucher*innen und den Erwartungen der Wirtschaft zu entsprechen, muss die Berufsbezeichnung gesetzlich mit einem Psychologinnengesetz geschützt werden. Zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ist ein möglicher Gesetzestext entworfen und Anfang 2026 Kontakt zum für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium für Justiz aufgenommen worden.

    • Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 26.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 26.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsgesetzes § 109 Satz 1 SGG: Einfügung „Psychologinnen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vermutungen sind die in § 202 SGG in Verbindung mit § 292..., ...Rechtlich gilt nach § 202 SGG in entsprechender Anwendung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eingliederungshilfe (§ 51 Abs. 1 Nr. 6b SGG-E) Der Gesetzentwurf enthält..., ...Sozialgerichte nach § 51 Abs. 1 SGG zum Beispiel in Angelegenheiten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialgerichtsgesetzes – § 51 SGG 80 Weitere notwendige..., ...nötigen Änderungen in § 51 SGG auf Seite 80. In § 8 Absatz..., ...Einfügung der Änderung des § 51 SGG im Laufe des Gesetzgebungsver-fahrens..., ...unsere Stellungnahme zu § 51 SGG auf Seite 80. ..., ...Sozialgerichtsgesetzes – § 51 SGG A) Stellungnahme..., ...Änderungsvorschläge § 51 SGG wird folgende Nummer 6b...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...105 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verwiesen wird oder die...
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