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73 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"SAG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (73)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...englischer Sprache (§ 42 Abs. 1a SAG) Problemstellung: Mit ..., ...dass nach § 42 Absatz 1a SAG Institute, auf Verlangen..., ...neuen § 156 Absatz 2 Satz 2 SAG belegt zudem die Inkonsistenz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Strukturelle Gewalt in der Geburtshilfe muss als Problem anerkannt werden und Bedingungen geschaffen werden, dieser entgegenzutreten. Ziel ist eine interventionsarme und frauzentrierte Geburtshilfe mit der Anerkennung individueller Bedürfnisse und Bedarfe. - Gesetzliche Definition und Anerkennung von Gewalt in der Geburtshilfe und Gynäkologie. - Weiterentwicklung und Anwendung des Konzepts der frauzentrierten Betreuung und Ausweitung auf alle an der Betreuung beteiligten Berufsgruppen. Dafür müssen die strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. - Aufnahme der Zufriedenheit der Gebärenden als Qualitätskriterium, verpflichtende Nachgespräche zum Geburtserleben. - Niedrigschwelliges Beschwerdesystem für die Opfer von Gewalt in der Geburtshilfe und Aufarbeitung der Fälle.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 17.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...mulierte drei Leitfragen16:  Sag/tu ich es für die Frau-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung verschiedener Regelungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz abzielt. Mit dem Regelungsvorhaben sollen unter anderem die europarechtlichen Vorgaben der Vorordnung (EU) 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie eine Anpassung der insolvenzsicheren Verwahrung von Geldbeträgen für Zahlungsvorgänge im Kontext der nationalen Regelung im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und des Insolvenzrechts erreicht werden. Es sollen eine konforme Umsetzung der Vorordnung (EU) 2024/886 und die Sicherstellung der Insolvenzsicherheit der Geldbeträge für Zahlungsvorgänge erreicht werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und Abwicklungsgesetzes – SAG –, noch der Anwendungsbereich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...denjenigen in § 19 Abs. 2 Nr. 1 SAG, so dass die PSI-Bestimmung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln sind bereits heute bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren. Für die Ablösung effizienter nationaler Absicherungsmechanismen zugunsten eines pauschalen EU-Abwicklungsregimes besteht kein Anlass. Regionalbanken sind nicht systemrelevant und durch nationale Systeme vollständig abgesichert. Die Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken würde die Finanzstabilität nicht erhöhen und einen unnötigen Eingriff in die effektive nationale Praxis darstellen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
      2. BR-Drs. 310/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
      3. BR-Drs. 311/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
      2. BR-Drs. 310/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
      3. BR-Drs. 311/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
      2. BR-Drs. 310/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
      3. BR-Drs. 311/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
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