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17 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Pflegefachassistenzeinführungsgesetz"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (17)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 02.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil, welche zur Entwicklung eines durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystems und damit zur Fachkräftesicherung in der Pflege beiträgt, sollte eingeführt werden. Die Ausbildung sollte 18 Monate dauern, einen angemessenen und gut begleiteten Anteil an Praxislernen enthalten und berufliche Vorerfahrungen sollten zur Verkürzung der Ausbildung angerechnet werden können. Damit sollte die Regelung einer einheitlichen Finanzierung und Vergütung verbunden sein. Durch die Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes sollte u.a. die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erleichtert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 29.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung soll analog zum Pflegeberufegesetz über die Einrichtung von Ausbildungsfonds auf Landes ebene sichergestellt werden. Dieses Modell ermöglicht es den stationären, teilstati onären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, den Umlagebetrag zu refinanzieren. Folglich geben Pflegeeinrichtungen die Kosten für die Ausbildungsumlage über die Eigenanteile direkt an die Pflegebedürftigen weiter. Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft wird. Die Ge winnung von Fachkräften und deren Ausbildung und somit auch die Ausbildung von Pflegeassistenzkräften ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

    • Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 02.08.2024

        • Bundesregierung:

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