Stellungnahmen/Gutachten
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37 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"PflegeZG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (37)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG, 2008) und des Familienpflegezeitgesetzes...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beziehen. ARTIKEL 4 PflegeZG Der DBfK begrüßt, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen
Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
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Adressatenkreis:
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08.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Elternzeitgesetz), § 3 PflegeZG (Pflegezeitgesetz) § ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten
Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Bereitgestellt von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit
Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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13.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen und Reform der Pflegezeiten
Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Pflegekompetenzgesetz wird die Übernahme von Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen erweitert, was sich auf Organisation und Einsetzbarkeit der Mitarbeitenden in Pflege und Krankenhaus auswirkt. Es wird eine Änderung der vorgeschlagenen Begrifflichkeiten erbeten und es werden Vorschläge für einen größeren Wirkungsgrad gemacht. Ziel der Vorschläge zum Leistungsrecht im SGB XI ist eine Verbreiterung der Möglichkeiten für intersektorale Versorgungsmöglichkeiten und eine Beschleunigung der Verfahren der Selbstverwaltung.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 01.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Die BPtK wirbt für: Erstens: eine gesetzliche Änderung, dass Psychotherapeut*innen Präventionsempfehlungen ausstellen und Pflegebedürftigkeit bescheinigen dürfen. Zweitens: eine gesetzliche Ergänzung, dass die BPtK ein Stellungnahmerecht erhält, wenn die Kompetenzerweiterung von Pflegefachpersonen die Leistungen von Psychotherapeut*innen berührt. Drittens: gesetzliche Änderungen zur Verbesserung des Datenschutzes in der ePA, insbesondere Ausnahme von Befüllungspflichten für Leistungserbringer*innen. Viertens: eine Änderung des Änderungsantrages mit dem Regelungsvorschlag über die Finanzierung der Weiterbildungsambulanzen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 16.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: