Stellungnahmen/Gutachten
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227 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KrWG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (227)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Mitführungspflicht nach § 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) erlaubt die Mitführung elektronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats (z.B. auf Notebooks, Tablets). Dies entlastete Unternehmen von der zuvor erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierkopien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf den LKW. Selbst bei elektronisch erfolgter Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ müssen aber gemäß § 13 (1) AbfAEV bußgeldbewehrt dennoch Papierausdrucke/ Papierkopien der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG auf den LKW mitgeführt werden. Es soll generell die elektronische Mitführung erforderlicher Dokumente als Dateien auf den LKW ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 11.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 36/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
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BR-Drs. 36/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG auf den Fahrzeugen mitzuführen..., ...gefährlicher Abfälle nach §54 KrWG (sh. § 13 (2) AbfAEV)...., ...bestätigte Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG elektronisch oder als Ausdruck...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen
Im Sinne des nachhaltigen Ressourcenschutzes sind alle Möglichkeiten des Einsatzes von Sekundärbaustoffen auszuloten und zu nutzen. Hierfür ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärbaustoffen unerlässlich. Dafür müssen folgende vier Kernpunkte dringend (gesetzlich) angepasst / umgesetzt werden: 1. Zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 15.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Abfall reduziert werden. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit die in § 45 KrWG bei der Auftragsvergabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) Der Bundesverband der..., ...§ 24 Nr. 4 Buchstabe a) KrWG-E vorgesehene Verordnungsermächtigung..., ...des § 24 Nr. 4 Buchst. a) KrWG beabsichtigte Schaffung..., ...auf § 24 Nr. 4 Buchst. a) KrWG gestütztes nationales Verbot..., ...auf § 24 Nr. 4 Buchst. a) KrWG gestütztes nationales Verbot..., ...§ 24 Nr. 4 Buchstabe a) KrWG-E vorgesehene Ermächtigung..., ...des § 24 Nr. 4 Buchst. a) KrWG, mit der die Rechtsgrundlage..., ... § 24 Nr. 4 Buchst. a) KrWG muss hinsichtlich Inhalt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verantwortung für den Müll in den Bundeswasserstraßen und Bundesseestraßen
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_02/_01/Petition_163119.nc.html Ziel dieser Petition ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Verantwortung für den schwimmenden Abfall eindeutig klärt. Daraus resultierend müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Abfall in die Flüsse gelangt, bereits vorhandener Abfall entfernt wird und Verursacher belangt werden. Unsere Flüsse schwemmen jeden Tag mehrere Tonnen Abfall in die Nord- und Ostsee (geschätzte 142.000 kg Kunststoff pro Jahr). Niemand ist für diesen Abfall verantwortlich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Meeresmüll e.V. am 29.05.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt, dass die Kommunen..., ...andere Bereiche werden im KrWG spezifisch geregelt. Bundeswasserstraßen..., ... nicht den Maßgaben des KrWG. Den Bundesländern ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1 Umsetzung des neuen EU-Rechts zu Industrieemissionen ins deutsche Recht
Die am 4. August 2024 in Kraft getretenen neuen EU-Anforderungen an den Emissionsschutz bei Industrieanlagen sollen 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden, wobei nicht pauschal auf die strengstmöglichen Anforderungen zurückgegriffen werden darf.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 (WHG) und Artikel 3 (KrWG) Zu § 7a Abs. 2 Satz 1..., ... 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KrWG-E Regelungsvorschlag: ..., ... zu § 43a Abs. 3 und 4 KrWG-E Regelungsvorschlag: ..., ...BImSchG-E) und Artikel 3 (KrWG-E) Zu § 12a BImSchG-E und § 43a KrWG-E Regelungsvorschlag 1..., ...Verfügung stehen. Zu § 40 KrWG Regelungsvorschlag: Es..., ...Deponien, z. B. in § 40 KrWG, dass Anforderungen aus..., ...Gründen). Zu §§ 43a ff. KrWG-E Regelungsvorschlag: ..., ... Zu § 43a Abs. 3 Nr. 2 KrWG-E Anmerkung Bei Deponien..., ...in § 43a Abs. 1 Nr. 2 E-KrWG entsprechend zu vermerken..., ...§ 43a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KrWG-E soll bei bestehenden ..., ...43b Abs. 2 und Anlage 6 KrWG-E Regelungsvorschlag: ..., ...Begründung: § 43b Abs. 2 E-KrWG sieht vor, dass abweichend von § 43a Abs. 1 E-KrWG in der Rechtsverordnung..., ... festzulegen. Zu § 43c KrWG-E Regelungsvorschlag: § 43c KrWG-E ist konkreter zu fassen..., ...36 Abs. 1 Nr. 1 a oder b KrWG i.V.m. den Schutzgütern des § 15 Abs. 2 KrWG / § 40 Abs. 2 KrWG ist ..., ...nach § 47a Abs. 2 Nr. 3 KrWG-E vorgesehene Bericht über..., ... die nach § 47a Abs. 7 KrWG-E vorgesehene Berichterstattung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachhaltiges Ressourcenmanagement mit Sekundärbaustoffen
Der bvse e.V. setzt sich mit weiteren Verbänden dafür ein, dass die neue Bundesregierung das nachhaltige Ressourcenmanagement von Sekundärbaustoffen vorantreibt. Kernforderungen sind: 1. Zeitnahe Novellierung der ErsatzbaustoffV 2. Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen 4. Einsatz von Sekundärbaustoffen in Zement und Boden
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 24.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... für Sekundärbaustoffe KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Abfall reduziert werden. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit die in § 45 KrWG bei der Auftragsvergabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Koalitionsvertrag verankern
Um die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu stärken, natürliche Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen, fordern ITAD und sieben weitere Verbände in einem gemeinsamen Positionspapier, die Förderung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen in den Koalitionsvertrag zu verankern. Das Positionspapier behandelt im Wesentlichen das Erfordernis einer zeitnahen, praxistauglichen Novellierung der Ersatzbaustoff-Verordnung, der Produktanerkennung für Sekundärbaustoffe, rechtssicherer Ausschreibungen ressourcenschonender Materialien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie eines zukünftigen Einsatzes von Sekundärbaustoffen in Zement und Beton.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...für Sekundärbaustoffe 3. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Abfall reduziert werden. KrWG-gerechte Ausschreibungen..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz, damit die in § 45 KrWG bei der Auftragsvergabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Entwicklung einer starken NKWS, die Vermeidung von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima und Menschenrechten priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten.
- Bereitgestellt von: Health and Environment Justice Support am 01.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kreislaufwirtschaftsge- setz (KrWG)7 finden sich diese Komponenten..., ...Abfallhierarchie nach § 6 KrWG o Rethink – Überdenken..., ...Abfallhierarchie nach § 6 KrWG o Reduce – Reduzieren ..., ...Abfallhierarchie nach § 6 KrWG 2. Lebensdauer von Produkten..., ...zur Wiederverwendung” § 6 KrWG o Repair – Reparieren ..., ...zur Wiederverwendung” § 6 KrWG o Refurbish – Aufarbeiten..., ...zur Wiederverwendung” § 6 KrWG o Remanufacture – Wiederaufbereiten..., ...zur Wiederverwendung” § 6 KrWG o Repurpose – Umnutzen..., ...zur Wiederverwendung” § 6 KrWG 3. Nützliche Anwendung..., ...Recyceln – “Recycling” § 6 KrWG o Recover – Rückgewinnen..., ...reduziert.12 b Kann nach § 6 krWG „Vorbereitung zur Wiederverwendung..., ...Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) - Hierarchiestufen Recycling..., ...hierarchie EU: AbfRRL DE: KrWG Ressourcenverbrauch sen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Alt-textilien durch den örE im KrWG entfallen. Vor dem Hintergrund..., ...Getrenntsammelpflicht nach KrWG ohne entsprechende Folge-regelung..., ...Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 KrWG für öffentlich-rechtlichen..., ...Getrenntsammelpflicht im KrWG ohne entsprechende Regelung..., ...Getrenntsammel-pflicht im KrWG bestehen zu lassen oder..., ...Getrenntsammel-pflicht der Textilien im KrWG das Signal ausgehen, dass..., ... 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KrWG). Da bislang der örE für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Anforderungen an die Verwendung von Sekundärrohstoffen in Bauprodukten in den ABuG
Die Anforderungen an die Verwendung von Sekundärrohstoffen in Bauprodukten in den ABuG sollen überarbeitet werden, um einen Einsatz von Sekundärrohstoffen zu ermöglichen bzw. zu fördern. Nicht die Bewertung der Einsatzstoffe sollte im Vordergrund stehen, sondern das fertige Bauprodukt. Denn letztlich kommt das Bauprodukt in Wechselwirkung mit Menschen und Umwelt, weshalb entscheidend ist, in welcher Menge Inhaltsstoffe aus diesem Endprodukt freigesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
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15.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bei gleichzeitigem Schutz..., ...Wertstoffkreislauf (§ 7 Abs. 3 KrWG) Die pauschale Einstufung..., ...im Sinne von § 7 Abs. 3 KrWG können als unbedenklich..., ...der Verwertung nach § 7 KrWG befasst. In diesem Urteil..., ...Produktverantwortung gemäß §§ 24 und 25 KrWG begründet werden können..., ...Rahmen des § 5 Absatz 1 KrWG noch des § 7 Absatz 3 KrWG von Bedeutung“. Fehlen..., ...Umweltrecht, Stand: Juli 2018, KrWG, § 7 Rn. 57 f.; Mann, ..., ...Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 7 Rn...., ..., in: Schink/Versteyl, KrWG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn...., ...Kreislaufwirtschaft, Stand: 12/2018, KrWG, § 7 Rn. 47. Schon zu §..., ... 2018, Bd. 1, 0050, § 7 KrWG Rn. 47 [21] Schink, in: Schink/Versteyl, KrWG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn...., ...Petersen, in: Jarass/Petersen, KrWG, 2014, § 3 Rn. 104, und..., ...Reese, in: Jarass/Petersen, KrWG, 2. Auflage 2022, § 7, ...
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Zu Regelungsvorhaben: