Stellungnahmen/Gutachten
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12 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"KRITISDachG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (12)
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Zu Regelungsvorhaben:
Klare Abgrenzung spezialgesetzlicher und allgemeiner Anforderungen in NIS-2-Umsetzung
Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im NIS2UmsuCG und im KRITISDachG parallel ausgestaltet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2-UMSUCSG)
Die NIS-2-Richlinie legt Maßnahmen fest, mit denen ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU sichergestellt werden soll. Das NIS-2-UMSUCSG sieht u.a. vor, IT-Sicherheitsvorgaben und Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle auf mehr Unternehmen in mehr Sektoren auszuweiten sowie die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zu stärken. Das KRITISDachG setzt u.a. die gesetzlichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit für Betreiber der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren fest, um die Kritischen Infrastrukturen umfassend gegen Gefahren zu schützen. Ferner sollen diese Regelungen die bereits bestehenden Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen ergänzen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): NIS-2UMSUCSG
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: