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16 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"InsVV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (16)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV im Rahmen der Richtlinienumsetzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV im Rahmen der Richtlinienumsetzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV im Rahmen der Richtlinienumsetzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV im Rahmen der Richtlinienumsetzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die DK nimmt zur Umsetzung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Stellung. Sie schlägt vor, die Insolvenzanfechtungsregeln der Insolvenzordnung weitgehend beizubehalten. Sie fordert, den Anwendungsbereich des Pre-Pack-Verfahrens auf drohend zahlungsunfähige Schuldner zu begrenzen sowie im Verkaufsprozess die bestmögliche Gläubigerbefriedigung als alleiniges Kriterium für die Auswahl des besten Gebots durch den Sachwalter festzulegen und den Verkauf durch die Gläubiger genehmigen zu lassen. Zudem sollen Bankverträge nicht als noch zu erfüllende Verträge gelten. Die nationalen Regelungen zu Insolvenzantragspflicht, Haftung der Geschäftsleiter und Gläubigerausschüssen sollen ebenfalls i.W. beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV im Rahmen der Richtlinienumsetzung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...InsO i. V. m. §§ 17, 18 InsVV im Rahmen der Richtlinienumsetzung...
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