Stellungnahmen/Gutachten
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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (60)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei auf Englisch geführten bzw. in mehrsprachigen Verfahren sind weitere Aspekte zu berücksichtigen, darunter die für rechtssichere Verfahren unerlässliche Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscher und Übersetzer, die Rahmenbedingungen, wenn Englisch Verfahrenssprache sein soll, sowie die technischen Voraussetzungen und die Einhaltung gängiger, insbesondere die Hörgesundheit von Dolmetschern sichernder Standards bei mehrsprachigen Videoverhandlungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.10.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzentwurf zur Änderung von § 184 GVG, der von den Berufsverbänden..., ...Absatz 3 Satz 1 Nummer 1-3 GVG-E). Denn es ist zu berücksichtigen..., ...Gesetzesentwurf zur Änderung von § 184 GVG nehmen. Dieser Gesetzesentwurf..., ...abzulehnen. Sollte § 184 GVG dahingehend abgeändert ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
- Bereitgestellt von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
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BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 und § 185 Abs. 4 S. 2 GVG n.F. eingeräumte Ermessen..., ...Zwecken nach § 169 Abs. 2 S. 1 GVG n.F. ist begrüßenswert...., ...das nach § 169 Abs. 2 S. 1 GVG n.F. eingeräumte Ermessen..., ...Referentenentwurf soll in § 185 Abs. 4 GVG n.F. verdeutlicht werden..., ...das nach § 185 Abs. 4 S. 2 GVG n.F. eingeräumte Ermessen..., ...Völkerstraftaten, § 147 Nr. 1 GVG Auch die Forderung nach..., ...Weisungsrechts gemäß § 147 Nr. 1 GVG aus den Stellungnahmen ..., ...Weisungsrecht in § 147 Nr. 1 GVG ausgenommen werden.“ 68...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Begleitung des Gewaltschutzes im Familienverfahrensrecht
Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Familienrichter:innen und Verfahrensbeiständen
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Gewaltschutz (§ 23 b GVG) Die eaf vermisst im vorliegenden..., ...Eingangsanforderungen des § 23 b GVG um belegbare Kenntnisse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Englisch als Gerichtssprache im gesamten Instanzenzug des Schiedsverfahrens
Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesgerichtshofs gestellt (§ 184b Abs.1 GVG-E). Es wäre bedauerlich..., ...Möglichkeit des § 119 Abs. 6 GVG-E Gebrauch machen und mit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gewaltschutzsachen 12 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ...www.deutscher-verein.de. Seite 13 2.6 § 23b GVG n.F. Sicherstellung der..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG vor. Während bislang im..., ... des § 23b Abs. 2 Satz 1 GVG, da sie die Zuweisung von...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung von D & Ü und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgen; dass der Zugang zu qualifizierten Ü & D im Strafvollzug gewährleistet wird; dass die Kapazitätsengpässe der Staatlichen Prüfungsstellen durch Verlängerung Übergangsfrist des GDolmG und die Anerkennung von Dolmetschprüfungen an einschlägigen Hochschulen als fachlicher Eignungsnachweis behoben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.07.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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13.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gerichtsverfassungsgesetz (§§ 185, 189 GVG) enthalten ist, bzw. ist..., ...Änderung in § 189 Absatz 2 GVG würde – wie im Referentenentwurf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die überfällige Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung und den vorgelegten Referentenentwurf. Kinder dürfen nicht länger durch formale Hürden oder Falschangaben um ihre leiblichen Väter gebracht werden. In unserer Stellungnahme fordern wir eine konsequente Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren, unbegrenzte Chancen für verantwortungsbewusste Väter sowie eine realitätsnahe Berücksichtigung von Unkenntnis und Hinhaltetaktiken. Denn jedes Kind hat das Recht auf Herkunft, Wahrheit und Bindung – und jeder Vater die Pflicht, dafür einzustehen.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... hier alternative § 198 GVG völlig wirkungslos. Verzögerungsrügen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Fassung des § 23 b GVG die Zuständigkeit eines..., ...geänderten § 23 Abs. 2 S. 1 GVG wird auch dann, wenn ein..., ...hergestellt werden. Da § 23b GVG auch auf die Familiensenate...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sichergestellt werden. Im GVG sollte eine Fortbildungsverpflichtung..., ...“ verfügen sollen (§ 22b GVG). Dies reicht jedoch nicht...
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Zu Regelungsvorhaben: