Stellungnahmen/Gutachten
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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen 4 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...Umgangsausschluss 4 2.2 Zu § 152 FamFG n.F. – Einführung eines..., ... 11 2.5 Zu §§ 211 ff. FamFG n.F. Änderungen des Verfahrens..., ... Einzelnen 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...zukünftig in § 57 Satz 2 FamFG als weitere Ausnahme zur..., ... der Vorschlag des § 57 FamFG n.F.) als auch bezüglich..., ...einzuführen. § 152 Abs. 2 FamFG soll zukünftig in Nr. ..., ...Regelung des § 211 Nr. 1 FamFG, wonach auch das Gericht..., ...Unterhaltssachen (§ 170 FamFG n.F. bzw. § 232 FamFG ..., ... des § 152 Abs. 2 Nr. 2 FamFG-E zurückgegriffen werden..., ...werden kann. § 156a Abs. 2 FamFG n.F. soll festhalten, ..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG hinwirken, von Anordnungen..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten soll, sondern auch..., ..., dass in § 156a Abs. 2 FamFG n.F. festgehalten wird..., ...von § 158b Abs. 1 Nr. 3 FamFG n.F. und § 163 Abs. 2 FamFG vorzusehen. Die Geschäftsstelle..., ...Regelung des § 156a Abs. 2 FamFG n.F. hinsichtlich der ..., ...Erörterungstermin (§ 157 FamFG) oder Vermittlungstermin (§ 165 FamFG), der Regelfall in Fällen..., ...Position des neuen § 156a FamFG ableiten lässt, scheint...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Der djb befürwortet..., ...Anordnung im Sinne des § 38 FamFG hergestellt worden, ein..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) In Kindschaftssachen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Die Gesetzesänderung..., ... I. § 68 Abs. 2, Abs. 5 FamFG führt im Falle offenkundig..., ...Einführung des § 68 Abs. 5 FamFG geltenden Rechtzustand..., ... Jugendämter nach § 213 FamFG zu stärken. Diese für ..., ...Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Auch der Anhebung..., ... nach Inkrafttreten des FamFG 2009 ergeben hat, dass..., ... Sinne des § 159 Abs. 2 FamFG rechtfertigen. Vor ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der djb teilt die..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der djb begrüßt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 2 FamFG-E) Der djb schlägt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) Der djb hält es ..., ...GewSchG notwendig und im FamFG besser verortet als in..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) Die Erweiterung ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Es handelt sich ..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der djb hält es ..., ... weil nach § 225 Abs. 1 FamFG nur Anrechte nach § 32...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des FamFG: Schutz vor häuslicher Gewalt, Stärkung des Kindes und Verfahrenseffizienz
Die Interessenvertretung erfolgt durch die Stellungnahme des SKM Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz.
- Bereitgestellt von: SKM Bundesverband e.V. am 11.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Der SKM Bundesverband..., ...geplante Novellierung des FamFG ausdrücklich. Aus Sicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 22.11.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ... zu tragen. Soll § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...dem stimmen wir zu. Im FamFG RG ist vorgesehen, dass..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...Formulierung des § 68 Absatz 5 FamFG-E legt nahe, dass nur ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...dazu erkennt der in § 156a FamFG verankerte Grundsatz an..., ...erzielen. Im §152 Absatz 2 FamFG muss daher die Regelung..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...die neuen Regelungen des FamFG sich am Gewaltbegriff ..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen zu..., ...Begründung unter § 152 Absatz 2 FamFG-E. Aufgaben und..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) zu?* Wir stimmen..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen ..., ...oben unter § 152 Absatz 2 FamFG-E und § 156a Absatz 1 FamFG-E Antrag (Verfahren..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...zu. Im § 211a Absatz 3 FamFG-E soll nun geregelt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von Psychotherapeut*innen als Sachverständige in Verfahren zur gesetzlichen Unterbringung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in psychiatrischen Krankenhäusern
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vorgenommen. Diese betreffen..., ...anderem die §§ 321 und 331 FamFG, die Fragen der gesetzlichen..., ...wie beispielsweise § 163 FamFG, welche – neben den ärzt-lichen..., ...Nach § 167 Absatz 6 Satz 2 FamFG in Verbindung mit § 151 Absatz 6 FamFG kann eine Psychotherapeut..., ...folgenden Paragrafen des FamFG Psychologische Psychotherapeut..., ... Weitere Änderungen zum FamFG • Änderungsvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
Den vorgeschlagenen Änderungen bezüglich § 55 VersAusglG wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sollten in diesem Zusammenhang noch Änderungen des Versorgungsausgleichsgesetzes in Bezug auf die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158c Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7..., ... (§ 164 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 9..., ... (§ 174 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 13..., ... (§ 212 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 15..., ... (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18..., ... (§ 227 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 20..., ... (§ 348 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 22 (§ 351 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 23...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßung Reform des Versorgungsausgleichsrechts
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wichtige Reformansätze, fordert aber auch Nachbesserung. Insbesondere müssen Nachteile, die vor allem Frauen treffen, wirksamer ausgeglichen und der Rechtsschutz verbessert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die in § 114 Abs. 4 Nr. 7 FamFG geregelte Ausnahme vom..., ... des § 114 Abs. 4 Nr. 7 FamFG – helfen, den Zugang zum..., ...Abänderungsverfahren nach § 48 FamFG zur Verfügung; damit könnte..., ...trägt auch § 225 Abs. 2 FamFG Rechnung, der für das ..., ...zulässige Beschwerde gem. § 58 FamFG nicht eingereicht hat,..., ... weil nach § 225 Abs. 1 FamFG nur Anrechte nach § 32..., ...folgende Neufassung des § 225 FamFG vor: 1) Eine Abänderung..., ...Regelungen der §§ 217 ff. FamFG geltend zu machenden Antrag..., ...Änderung des § 224 Absatz 3 FamFG) Der djb geht davon..., ...Änderung des § 226 Absatz 2 FamFG) Der djb hält es mit..., ...Nummer 3 (Änderung des § 227 FamFG) Der djb hält es für..., ...sachgerecht, wenn § 227 FamFG künftig eindeutig nur ..., ...Scheidung umfasst, während § 48 FamFG für den schuldrechtlichen..., ...Wertgrenzen des § 225 Abs. 3 FamFG nicht gelten, was im Hinblick..., ...§§ 238 Abs. 1 S. 2, 239 FamFG). Da Anrechte aus dem ..., ...Aufl. 2022, Rn. 6 zu § 225 FamFG. [7] Borth, in: Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Aufl. 2022, Rn. 8 zu § 222 FamFG. [8] Ackermann-Sprenger..., ...Münchener Kommentar zum FamFG 10. Aufl. 2025n, Rn. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufgrund § 152 II Nr. 2 FamFG-E („anhängig ist“) i.V.m. § 211 Nr. 1 FamFG könnte eine Behauptung..., ... FamFG, Rn. 9) im kindschaftsrechtlichen..., ...dem es wegen § 156 III 2 FamFG zu einer einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Ja Folge des § 68 Absatz 3 FamFG-E und geeignete Kodifizierung..., ... 3 FamFG-E. Artikel 1 Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Ja Nein Siehe..., ...26 FamFG, Rn. 35b; OLG Hamm v. ..., ... II Nr. 2 FamFG-E („anhängig ist“) wird..., ... 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Ja Dies ist sogar..., ... FamFG, Rn. 14; sowie analog..., ... 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Ja Ja Ja Ja..., ...FamFG-E. Artikel 1 Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) Folge des § 158d FamFG-E. Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Ja Ja Nein ..., ... 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Nein Siehe unsere..., ... 14 (§ 212 FamFG-E) Die Konkretisierung..., ... 21 (§ 348 FamFG-E) Enthaltung. Artikel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren
Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren durch punktuelle Gesetzesanpassungen, die ohne tiefere Eingriffe in das bestehende Regelungsgefüge kurzfristig umsetzbar wären; im Einzelnen Entlastung der Nachlassgerichte bei Erbausschlagungen durch stärkere Einbindung der Notariate, Reduzierung des Ermittlungsaufwandes der Nachlassgerichte bei Testamentseröffnung, Beschleunigung der Erteilung von Erbscheinen in unstreitigen Fällen sowie eine schnellere Verfügbarkeit von Informationen und Nachweisen für Beteiligte und Gerichte durch das „Once Only“ Prinzip und flächendeckende Digitalisierung der Nachlassakten sowie Gewährung elektronischer Akteneinsicht
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
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Adressatenkreis:
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28.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nachlassgericht gemäß § 343 FamFG örtlich zuständig, d.h..., ...gemäß § 344 Abs. 7 S. 1 FamFG auch das Nachlassgericht..., ...Form an das gemäß § 343 FamFG zuständige Nachlassgericht..., ...übermitteln (§ 344 Abs. 7 S. 2 FamFG). Zur Fristwahrung ..., .... Wenn das gemäß § 343 FamFG zuständige Nachlassgericht..., ...Postweg an das gemäß § 343 FamFG zuständige Nachlassgericht..., ...Ausschlagenden (s.o., § 344 Abs. 7 FamFG) der sicherste Weg. Hatte..., ...Übermittlung an das gemäß § 343 FamFG zuständige Nachlassgericht..., ...vorzunehmen. Dazu sollte § 348 FamFG um einen neuen Absatz ..., ...einverstanden sind, sollte § 352 FamFG um einen neuen Absatz ..., ...implementieren, sollte nach § 14b FamFG ein neuer § 14c FamFG ..., ...Nachlassakten ungeachtet § 14 FamFG nach wie vor in Papierform..., ...entsprechende Anpassung des § 14 FamFG zu verpflichten, den Inhalt..., ...angelegt, der über § 13 Abs. 5 FamFG auch im nachlassgerichtlichen..., ...vorhanden. § 13 Abs. 5 FamFG sollte um folgenden Satz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 31 der Istanbul-Konvention..., ...wird verzögert. § 57 FamFG (Erweiterung auf alle ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Wenn eine gewaltbetroffene..., ...Folgeänderungen in §170 und §232 FamFG-E. Eine explizite Erwähnung..., .... Frauenhäuser, in §152 FamFG-E als eindeutiger Anhaltspunkt..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) In Fällen häuslicher..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Obwohl in FamFG bereits..., ...einem Gewalthintergrund im FamFG eine ausdrückliche Ausnahmeregelung..., ...Anwendung des reformierten FamFG nur möglich sein wird ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Die Änderungen bzw..., ...Referentenentwurfs, u.a. in §158b ff. FamFG-E, stellen eine bedeutende..., ...Wie unter §156a Absatz 2 FamFG-E ausgeführt, setzt sich..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...bereits unter § 152 Absatz 2 FamFG-E dargelegten Vorbehalt..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat...
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Zu Regelungsvorhaben: